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Mit jeder Gesundheitsreform werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gekürzt. Sie übernimmt meist nur noch die Standardversorgung, doch viele Versicherte benötigen auch Leistungen, die darüber hinaus gehen. Hier kann eine Krankenzusatzversicherung nützlich sein. Sie kann beispielsweise zusätzliche Kosten eines Krankenhausaufenthaltes oder von Zahnbehandlungen abdecken. So kann der Krankheitsschutz individuell ergänzt werden.

Wer kann eine Krankenzusatzversicherung abschließen?

Beantragen kann eine Krankenzusatzversicherung jeder gesetzlich Versicherte. Da es sich hierbei jedoch nicht um eine Pflichtversicherung handelt, sind die Krankenkassen nicht verpflichtet, jeden Antragsteller aufzunehmen.

Aufgrund dessen muss zusammen mit dem Antrag ein Fragebogen über die gesundheitliche Vorgeschichte ausgefüllt werden. Die Krankenkasse entscheidet daraufhin, ob dem Antragsteller die Zusatzversicherung bewilligt wird und zu welchen Konditionen.

Anders als die gesetzliche Krankenversicherung ist die Zusatzversicherung somit unabhängig vom Einkommen des Versicherten. Es empfiehlt sich deswegen, eine eventuelle Krankenzusatzversicherung in jungem Alter abzuschließen, um von günstigeren Beiträgen profitieren zu können.

Welche Krankenzusatzversicherungen gibt es?

Der am meisten gewählte Tarif ist der sogenannte Ergänzungstarif: er kann Zahnersatz, Behandlungen durch einen Heilpraktiker, Brillen, Kontaktlinsen, Kurkosten, Massagen und Leistungen bei einem Auslandsaufenthalt beinhalten. Bei der Wahl eines Tarifs ist jedoch darauf zu achten, dass man sich nicht „überversichert“, d.h. es sollte genau überlegt werden, welche Zusatzversicherungen wirklich nötig sind.

Wer im Falle eines Krankenhausaufenthaltes bevorzugt behandelt werden möchte, für den wäre der Abschluss einer stationären Zusatzversicherung die richtige Wahl. Diese beinhaltet die freie Klinikwahl, außerdem ein Ein- oder Zweibettzimmer statt dem Mehrbettzimmer und die wahlweise Behandlung durch den Chefarzt. Die Behandlung ist somit der von Privatpatienten gleichgestellt.

Wenn der Versicherte aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig wird, kann die Krankentagegeldversicherung greifen. Sie schließt die Einkommenslücke im Krankheitsfall, da die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nach sechs Wochen beendet wird und die gesetzliche Krankenversicherung nur 90 Prozent des Nettogehalts übernimmt, wovon Sozialbeiträge noch abgezogen werden. Besondere Bedeutung hat diese Zusatzversicherung für Selbstständige: Sie sichern ihr Einkommen komplett dadurch ab.

Eine private Pflegeversicherung abzuschließen ist aufgrund des demografischen Wandels auf jeden Fall empfehlenswert. Außerdem kann das Schicksal, ein Pflegefall zu werden, Menschen jeden Alters treffen. Die gesetzliche Pflegeversicherung kann nur einen Bruchteil der Kosten abdecken, denn ein Platz in einem Pflegeheim kann bis zu 3500 Euro monatlich kosten. Bei der Pflegezusatzversicherung wird weiter zwischen Pflegekosten-, Pflegerente- und Pflegetagegeldversicherung unterschieden. Je nach persönlichen und finanziellen Bedürfnissen kann zwischen diesen drei Möglichkeiten gewählt werden.

Weiterhin sind Zusatzleistungen wie Kurtagegeld, die ambulante Zusatzversicherung, oder der Zahnersatzzusatztarif einzeln wählbar.

Warum ist die Krankenzusatzversicherung mit der privaten Krankenversicherung vergleichbar?

Mit dem Versicherungsschutz einer Krankenzusatzversicherung wird der Patient oftmals auch als Kassenpatient wie ein Privatpatient behandelt. Außerdem erfolgt die Abrechnung wie bei einem privat Versicherten: Der Patient erhält eine Rechnung vom Arzt, die dann bei der Krankenkasse eingereicht wird.

Diese erstattet dem Versicherten dann den Betrag. Empfehlenswert ist es außerdem, sich vor einer Behandlung von der Kasse eine Kostenübernahme zusagen zu lassen, um sicher zu gehen, dass die Leistung auch in diesem Umfang übernommen wird.

(Bild: © K.-U. Häßler – Fotolia.de)

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