Ursprünglich wurde eine Lebensversicherung abgeschlossen, um bei Tod des Versicherten die Familienangehörigen finanziell abzusichern. In der heutigen Zeit spielt die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen eher eine untergeordnete Rolle. Vielmehr wird eine Lebensversicherung abgeschlossen, um zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt eine Versicherungssumme ausbezahlt zu bekommen. Damit wird die Lebensversicherung heute häufig als Sparanlage fürs Alter genutzt.
Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung. Dies bedeutet, dass das Versicherungsverhältnis durch Abschluss eines privatrechtlichen Versicherungsvertrags zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer zustande kommt. Darüber hinaus gehört die Lebensversicherung der Kategorie der Personenversicherung an. Hierunter werden alle Versicherungen gezählt, die der Absicherung oder der Vorsorge dienen.
Lebensversicherung: Wonach richtet sich die Versicherungsprämie?
Die Versicherungsprämie ist abhängig von der Art der gewählten Lebensversicherung. Darüber hinaus ist es auch entscheidend, in welchem Alter eine gewählte Versicherung abgeschlossen wird. Aber auch die Versicherungsdauer und die Prämienzahlungsdauer spielen bei der Ermittlung der Versicherungsprämie eine bedeutende Rolle. Viele Versicherer verlangen darüber hinaus eine Gesundheitsprüfung. Bestehen Krankheiten oder Gesundheitsrisiken, so muss der Interessent einer Lebensversicherung damit rechnen, dass ein Risikozuschlag entrichtet werden muss.
Lebensversicherung im Nachhinein noch veränderbar?
Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit einen abgeschlossenen Versicherungsvertrag zu kündigen. Er kann in diesem Fall den Rückkaufswert der Versicherung verlangen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres, dass die abgeschlossene Versicherung in eine prämienfreie Versicherung umgewandelt wird. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn das bereits angesparte Kapitel ausreicht.
Muss die Versicherungsleistung versteuert werden?
Versicherungsverträge, die bis zum Jahr 2004 abgeschlossen wurden, sind unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen (Alter) als Sonderausgaben i. S. v. § 10 IV EStG abzugsfähig. Hierbei müssen jedoch die Höchstbeträge beachtet werden. Die aus einer Lebensversicherung angesparten Zinsen sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen, § 20 I EStG steuerpflichtig. Etwas anderes gilt nur für zinsbegünstigte Lebensversicherungen i. S. v. § 10 I Nr. 2 b EStG sowie für fondsgebundene Lebensversicherungen, die nicht vor zwölf Jahren ausbezahlt werden.
Sofern es sich um Versicherungsverträge handelt, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, ist ein Sonderausgabenabzug nach § 10 IV EStG nicht mehr möglich. Weiterhin ist auch die Steuerfreiheit für die Versicherungserträge entfallen. Die Steuerpflicht entsteht nicht während der Vertragslaufzeit, sondern tritt erst am Ende, d. h. bei Auszahlung der Versicherungsleistung, ein.
Wird eine Lebensversicherung im Todesfall ausbezahlt, so muss der Bezugsberechtigte die Versicherungsleistung unmittelbar als Erwerb von Todeswegen, § 3 ErbStG, versteuern.
(Bild: © Cmon – Fotolia.de)
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