Die steigenden Energiepreise belasten die deutsche Wirtschaft immer stärker. Das Ifo-Institut hat im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen eine repräsentative Umfrage mit 1.100 Unternehmen durchgeführt. Fast 80 % der befragten Unternehmen gaben an, wahrscheinlich oder sogar sehr wahrscheinlich in Energieeffizienz zu investieren, einzelne effiziente Maschinen und Anlagen anzuschaffen oder den ganzen Produktionsprozess energetisch zu optimieren. Es besteht die Möglichkeit diese durch die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft lukrativ fördern zu lassen. Je nach Unternehmensgröße und Volumen der Investition ist ein Zuschuss von bis zu 15.000.000 € möglich!
Vorteile von Investitionen zur Erhöhung der Energieeffizienz
In der aktuellen Lage kristallisieren sich drei Gründe für Unternehmen heraus, um in ihre Energieeffizienz zu investieren:
- Die zukünftigen Kosten für Energie sinken langfristig und nachhaltig
- Unabhängigkeit
- von fossilen Energieträgern
- ihren schwankenden Preisen
- und den häufig fragwürdigen Ländern, aus denen sie importiert werden
- Die Position am Markt gegenüber der nationalen und internationalen Konkurrenz wird gestärkt
Je mehr Energie in der Produktion benötigt und somit eingespart werden kann, desto höher ist die Förderung.
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten aus der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft einen Zuschuss von bis zu 55 %, Große Unternehmen werden mit bis zu 45 % bezuschusst.
Doch damit nicht genug: Die Mitarbeiter sind wegen der verbesserten Temperatur und Luftqualität an ihrem Arbeitsplatz zufriedener. Maßnahmen, die zu einer klimafreundlicheren Produktion führen, haben eine positive Strahlkraft auf potenzielle Kunden, Mitarbeiter und das ganze Unternehmensumfeld!
Rahmendaten Bundesförderung für Energieeffizienz
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW Förderung) ist in 5 Module gegliedert. Das Förderprogramm bietet sehr viele Ansatzmöglichkeiten. Die Förderbedingungen schließen keine Branchen und Technologien aus.
Modul 1: Querschnittstechnologien
Modul 1 fördert die Anschaffung von effizienten, am Markt erhältlichen Maschinen, Anlagen und Aggregaten.
Maximale Förderung: 200.000 €
Große Unternehmen: 30 % Fördersatz
Kleine und mittlere Unternehmen: 40 % Fördersatz
Viele Hersteller von Maschinen, Anlagen und Aggregaten werben proaktiv damit, dass ihre Produkte förderfähig sind. Die Erfahrung der Hersteller bei der Planung und Installation ist sehr wertvoll und für den Erfolg eines Vorhabens unverzichtbar. Hierbei empfiehlt die KfW vor der Planung und Durchführung einer Energieeffizienzmaßnahme eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen.
Es bietet sich an, den Produktionsprozess als Ganzes zu betrachten und zu optimieren. Wenn Sie so viel Energie wie möglich sparen und auch bei der Förderung das Maximum herausholen wollen, ist Modul 4 und eine ganzheitliche Energieberatung die richtige Wahl für Sie. Für eine Förderung aus den Modulen 2-4 wird eine Energieberatung durch einen vom BAFA autorisierten Berater vorausgesetzt.
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Modul 2 fördert die Anschaffung oder den Ersatz von Anlagen, durch die Erneuerbare Energie zum Herstellen, Weiterverarbeiten oder Veredeln von Produkten sowie um Dienstleistungen zu erbringen genutzt werden kann.
Gefördert werden Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen sowie Biomasse-Anlagen.
Maximale Förderung: 15.000.000 €
Große Unternehmen: 45 % Fördersatz
Kleine und mittlere Unternehmen: 55 % Fördersatz – der höchste Satz im Rahmen des Förderprogramms!
Modul 3: MSR (Mess-, Steuerungs- und Reglungstechnik), Sensorik und Energiemanagement-Software
Modul 3 fördert die Anschaffung von Hard- und Software, mit der es möglich ist, den Energie- und Materialverbrauch systematisch zu erfassen und zu verringern. Die Schulung des Personals im Umgang mit dem System zur Steuerung des Energieverbrauchs wird ebenfalls gefördert.
Maximale Förderung: 15.000.000 €
Große Unternehmen: 30 % Fördersatz
Kleine und mittlere Unternehmen: 40 % Fördersatz
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Modul 4 fördert die ganzheitliche, energetische und ressourcenoptimierte Optimierung von Produktionsanlagen und -prozessen.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein Einsparkonzept eines für das Förderprogramm zertifizierten Energieberaters, indem das jährlich eingesparte CO2 in Tonnen nachgewiesen werden muss. Die Förderung ist technologieoffen und das Einsparkonzept kann auch Maßnahmen aus den Modulen 1-3 enthalten.
Maximale Förderung: 15.000.000 €
Große Unternehmen: 30 % Fördersatz, maximal 500 € pro jährlich eingesparter Tonne CO2
Kleine und mittlere Unternehmen: 40 % Fördersatz, maximal 900 € pro jährlich eingesparter Tonne CO2
Investive Maßnahmen, mit denen die außerbetriebliche Abwärmenutzung ermöglicht wird, werden mit einem Fördersatz von 40 % (Großunternehmen) bzw. 50 % (KMU) gefördert.
Modul 5: Transformationskonzepte
Modul 5 fördert die Erstellung eines langfristigen Transformationskonzeptes, mit dem der Ausstoß von Treibhausgasen innerhalb von 10 Jahren um mindestens 40 % reduziert wird.
Maximale Förderung: 80.000 €
Große Unternehmen: 50 % Fördersatz
Kleine und mittlere Unternehmen: 60 % Fördersatz
Tipps aus der Beratungspraxis rund um die Bundesförderung für Energieeffizienz
Wenn Sie in Sachen Energie- und Ressourceneffizienz das Maximum herausholen wollen, ist eine fundierte Energieberatung unverzichtbar.
Eine Förderung aus Modul 1 von bis zu 200.000 € für eine neue effiziente Maschine oder Anlage ist für die Hersteller absatzfördernd. Deswegen finden Sie auf den Websites von vielen Herstellern Informationen über die Bundesförderung für Energieeffizienz. Wenn Sie Ihren gesamten Produktionsprozess optimieren, können Sie einen Zuschuss von bis zu 15.000.000 € beantragen. Die Anlagen, Maschinen und Querschnittstechnologien können von verschiedenen Herstellern bezogen werden. Die Kunst dabei ist es, die Erfahrung und Expertise aller Hersteller zu einem maßgeschneiderten Einsparkonzept für Ihr Unternehmen zu vereinen. Es ist nicht von Nachteil für Maschinenhersteller und Anlagenbauer, mit einem spezialisierten Beratungsunternehmen für Energie und Fördermittel zusammenzuarbeiten – ganz im Gegenteil! Der Wissenstransfer bei großen Projekten zur energetischen Optimierung der Produktion eines Unternehmens bringt alle Beteiligten weiter.
Sollte es für Sie am meisten Sinn machen, für eine einzelne Maschine oder Anlage eine Förderung aus Modul 1 zu beantragen, empfehlen wir Ihnen, sich über alternative Fördermöglichkeiten zu informieren. Die Praxis zeigt, dass es in manchen Fällen lukrativer ist, einen Zuschuss für die Anschaffung einer neuen Maschine oder Anlage aus einem Investitionsförderprogramm zu beantragen. Oder aus dem Energieeffizienz-Programm des Bundeslandes, indem Sie investieren, und nicht aus der Bundesförderung. Nur bei einem Beratungsunternehmen, das Erfahrung und Know-how für die Bereiche Energie UND Fördermittel vorweisen kann, werden Sie die optimale Fördermöglichkeit für Ihre geplante Investition zur Steigerung der Energieeffizienz Ihres Unternehmens finden.
Für die Anschaffung der folgenden Maschinen und Anlagen kann eine Förderung beantragt werden:
- Faserlaser
- CNC Maschine
- Klimaanlagen
- Kälteanlagen
- Trocknungskammer
- Drehmaschine
- Automation Förderung
- Abkantbank Zuschuss
- Abkantpresse
- Verpackungsmaschine
- Tiefziehmaschine
- Fräsmaschine / Fräszentrum
- Erodiermaschine
- Schleifmaschine
- Flachschleifmaschine
- Rundschleifmaschine
- Schweißroboter
- Drückmaschine
- Abbundanlage
- Absauganlagen
- und alle weiteren Maschinen und Anlagen, mit denen Energie und Ressourcen effizient genutzt werden können!
Darüber hinaus steigt in letzter Zeit auch die Nachfrage nach E-Staplern sowie für E-Baumaschinen.
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