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Wann kannst du eine Rückforderung an die Private Krankenversicherung (PKV) stellen? Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden regelmäßig erhöht – ein Ärgernis für viele Privatversicherte. Doch wenn du als UnternehmerIn oder Selbstständige/r privat krankenversichert bist, kannst du dir wahrscheinlich Geld zurückholen. In vielen Fällen liegen nämlich die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beitragserhöhung nicht vor. In den vergangenen Jahren waren Millionen Beitragserhöhungen der PKV illegal – meistens wegen formeller Fehler in den Begründungen für die Beitragserhöhung.

Vielen Versicherten in der PKV ist nicht bewusst, dass private Krankenversicherungen ihren KundInnen jede Beitragserhöhung verständlich und nachvollziehbar erklären müssen. Im Dezember 2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Fällen zugunsten der klagenden VerbraucherInnen entschieden und die Unwirksamkeit von Prämienanpassungen bestätigt. Keine Einzelfälle: Die Begründungen vieler Versicherer sind missverständlich, unvollständig oder sogar inhaltlich falsch.

In welchen Fällen ist eine PKV-Beitragserhöhung unzulässig?

Besonders UnternehmerInnen und Selbstständige sind in einer PKV versichert und zahlen hohe Beiträge. Jede Beitragserhöhung kann zur Belastung werden. Viele PKV-Versicherte zahlen jedoch unrechtmäßig überhöhte Beiträge und haben einen Anspruch auf eine Rückerstattung. Wenn du in den letzten Jahren zu viel bezahlt hast, kannst du den überzahlten Betrag innerhalb bestimmter Fristen zurückfordern. Du kannst das Geld sogar verzinst zurückverlangen – in der Regel rückwirkend für bis zu drei Jahre.

Private Krankenversicherer dürfen ihre Tarife erst erhöhen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Versicherungsleistungen sind höher als ursprünglich kalkuliert. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Krankheitskosten oder die Lebenserwartung der Versicherten steigen. Für die Anpassung gibt es gesetzliche Schwellenwerte: Der Schwellenwert für die Krankheitskosten liegt bei zehn Prozent und bei der Sterbewahrscheinlichkeit bei fünf Prozent. Zudem darf die Kostensteigerung nicht vorübergehend sein.
  • Die Erhöhung der Versicherungsprämie ist auch unwirksam, wenn der Beitrag ein Lockangebot war und vor Vertragsbeginn zu niedrig kalkuliert wurde.
  • Wenn die Beitragssteigerung nicht ausreichend begründet wird, ist sie ebenfalls unwirksam, denn die Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beitragserhöhungen transparent zu machen und ausführlich zu begründen.

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Viele Beitragserhöhungen aus formellen Gründen unwirksam

VersicherungsnehmerInnen müssen bei einer Beitragserhöhung verstehen können, warum ihre Prämie steigt. Je höher die Prämienerhöhung ausfällt, desto größer sind die Anforderungen an die Begründung. Werden Prämienerhöhungen nur pauschal mit höheren Kosten und einer höheren Lebenserwartung begründet, ist sie aus formellen Gründen unzulässig. Damit eine Beitragserhöhung wirksam ist, muss sie laut § 203 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ausführlich begründet werden. Die Begründung für die Beitragserhöhung muss dabei auf jeden einzelnen Tarif zugeschnitten sein.

Wenn Versicherer in ihren Verträgen nur floskelhafte, allgemeine Gründe für die Beitragserhöhung nennen, können Versicherte sich die zu viel gezahlten Beiträge zurückerstatten lassen – oft in vierstelliger Höhe. Hast du als UnternehmerIn zum Beispiel auch deine/n PartnerIn und/oder Kinder mitversichert, sind die Beiträge entsprechend hoch. Dadurch ergeben sich auch hohe Rückerstattungsansprüche.

Wichtig zu wissen: Wenn du dich für eine Prüfung deiner Erhöhungen entscheidest und sogar Beiträge zurückforderst, darf dir deine Versicherung keine Probleme bereiten. Die Durchsetzung deiner Rechte darf keine negativen Folgen wie etwa die Kündigung deines Versicherungsschutzes haben.

Überhöhte Beiträge: Rückforderungen an die Private Krankenversicherung lohnen sich

Wer sich nicht sicher ist, ob er in den letzten Jahren überhöhte Beiträge an seine PKV bezahlt hat, sollte seinen Vertrag anwaltlich prüfen lassen. In vielen Fällen lohnt sich eine Rückforderung. Die Rückforderungen können sich auf mehrere Tausend Euro summieren.

Gerichtsurteile wegen überhöhter Beiträge gibt es bereits gegen die ARAG, die AXA, die Barmenia, die BBKK und die DKV. Eine kostenfreie Ersteinschätzung vom Rechtsanwalt lohnt sich aber auch bei anderen Versicherern. Fast alle privaten Krankenversicherungen haben in den letzten Jahren ihre Beiträge angehoben, ohne sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.

Johannes von Rüden

Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei VON RUEDEN und hat sich auf PKV-Beitragsrückforderungen spezialisiert. Gemeinsam mit seinem Team prüft er die Beitragserhöhungen auf Fehler und fordert zu viel gezahlte Beiträge zurück. Dabei schauen sich die Anwälte jeden Fall individuell an, informieren Betroffene bundesweit über ihre Rechte und berechnen die mögliche Rückzahlung.

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