Skip to main content

Bei einem Arbeitsverhältnis muss der Wert der erbrachten Leistung nicht alleine durch das monatliche Gehalt vergütet werden. Unternehmen steht es offen, einzelnen Angestellten oder der gesamten Belegschaft geldwerte Vorteile im Rahmen von Waren oder Dienstleistungen zu verschaffen.

Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen sogar steuerfrei möglich und für alle beteiligten Seiten reizvoll. Bereits für KMU und Start-ups lohnt es, die Regelung für steuerfreie Sachbezüge in Deutschland anzuwenden.

Zufriedenheit und Motivation ankurbeln

Wenn es um die Themen Steuern und Finanzen geht, haben gerade junge Unternehmen einige Hürden und Fallstricke zu meistern. Oft fehlt die Erfahrung in steuerlichen Angelegenheiten, was nicht teuer bezahlt werden sollte. Doch es gibt auch eine positive Kehrseite des Steuerrechts: Mit etwas Know-how lässt sich allen Angestellten ein steuerlicher Vorteil bieten.

Während für ein vollständig in Euro ausgezahltes Gehalt die volle Lohnsteuer zu zahlen ist, lässt sich ein Teil der Gehaltszahlung von der Steuer befreien. Möglich wird dies über Sachbezüge, die der Arbeitgeber seinen Angestellten zusichert. Die Art des Sachbezugs ist hierbei nicht strikt festgelegt und kann so gewählt sein, dass sie Motivation und Zufriedenheit des Personals steigern.

Ein beliebtes Beispiel ist eine Tankkarte für Angestellte mit eigenem Fahrzeug. Dieser würde einen Teil seines Monatsgehalts ohnehin in das Betanken seines Fahrzeugs investieren, kann dies als Sachbezug jedoch steuerfrei. Auch die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio oder ein Amazon-Gutschein erfüllen die Voraussetzung für den steuerfreien Sachbezug.

Höhe der Sachbezüge als Faktor

Grundsätzlich zählen nach § 8 EStG auch Sachbezüge zu den steuerpflichtigen Einnahmen eines Arbeitnehmers. Dies gilt jedoch nicht für Sachbezüge, die einen monatlichen Wert von 44 Euro nicht überschreiten. Für den Arbeitgeber bedeutet dies, einen Beitrag von bis zu 44 Euro des monatlichen Gehalts steuerbefreit und sogar frei von Sozialabgaben an jeden einzelnen Arbeitnehmer auszahlen zu können.

Speziell die Abgabenbefreiung macht den Sachbezug für die Arbeitgeberseite attraktiv. Zudem sollte ein offenes Gespräch mit dem einzelnen Arbeitnehmer gesucht werden, ob dieser an einem Sachbezug interessiert ist oder nicht. Firmen sind nicht gezwungen, eine breite Auswahl an steuerfreien Sachbezügen anzubieten. Falls sich ein Unternehmen auf die Ausgabe von Tankkarten spezialisiert, sind diese für Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln schlichtweg uninteressant.

EXTRA: Mitarbeitermotivation – Führungskräfte müssen sich anpassen

Trennung von Geldwert und Sachbezug essenziell

Durch eine gesetzliche Änderung im Jahr 2020 grenzt der Gesetzgeber fortan strenger zwischen echten Sachbezügen und geldwerten Leistungen ab. Gerade der Umgang mit Gutschein und Geldkarten als steuerfreier Sachbezug wird hierdurch erschwert, ist jedoch nicht ausgeschlossen. Für Unternehmen ist wichtig, sich im Vorfeld umfassend zu informieren und den genauen Charakter eines Gutscheins oder einer geldwerten Leistung zu verstehen.

Nach der Neuregelung werden zunächst Leistungen als Sachbezug ausgeschlossen, die einen eindeutig zugeteilten Geldwert aufweisen. Speziell Gutscheine für Mode, die Tankstelle oder Ladengeschäfte vor Ort gehören hierzu. Unter Umständen können solche Gutscheine jedoch weiterhin als steuerfreier Sachbezug geltend gemacht werden. Dies hängt vom Herausgeber des Gutscheins und dessen Konditionen beim Einlösen des Gutscheins ab.

So muss eine vertragliche Vereinbarung zwischen Unternehmen und Herausgeber der Gutscheine vorliegen, um den expliziten Einsatzzweck als steuerfreien Sachbezug zu gewährleisten. Das Einlösen muss innerhalb der Bundesrepublik erfolgen, außerdem darf der Gutschein nicht einfach in Bargeld umgewandelt werden dürfen. Ob dies im individuellen Fall gilt, sollten junge Unternehmen mit ihrem Steuerberater und dem beteiligten Gutscheinpartner abklären.

EXTRA: Wer Steuern zahlt, ist selber schuld!

Robert Schulz

Robert Schulz ist Berater für den Mittelstand. Er hat sich auf die Themenfelder Industrie und IT spezialisiert und schon einige erfolgreiche Unternehmen gegründet und begleitet. Er ist außerdem als Coach für Unternehmenskommunikation und Mitarbeiter-Motivation tätig und als Mediator unterwegs.

Der Artikel hat dir gefallen? Gib uns einen Kaffee aus!

Leave a Reply