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Als Berufstätiger solltest du dich mit einem wichtigen Thema auseinandersetzen: Versicherungen für Berufstätige. Manche Versicherungen sind Pflicht. Manche Versicherungen sind nützlich, weil sie dir Sicherheit bieten und dich vor Risiken absichern, die dich schlimmstenfalls in den Ruin treiben. Und manche benötigst du nicht.

Dieser Beitrag zeigt dir, welche Versicherungen für Berufstätige du abschließen musst, welche du abschließen solltest und auf welche Versicherungen du verzichten kannst.

Auf diese Versicherungen solltest du keinesfalls verzichten

Versicherungen, auf die du als Berufstätiger keinesfalls verzichten solltest, siehst du hier im Überblick:

  • Krankenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Ohne Krankenversicherung kannst du kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingehen. Wenn du dich selbstständig machst, bist du entweder privat versichert, oder du kannst dich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung vor dem Risiko des Verdienstausfalls bei einer Erkrankung schützen.

EXTRA: Krankenversicherung für Selbstständige: gesetzlich oder privat?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt ein, wenn du nach einem Unfall oder einer Erkrankung nicht mehr dazu in der Lage bist, deine berufliche Tätigkeit weiter auszuüben. Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung sicherst du eine finanzielle Lücke, die deine Ansprüche aus der gesetzlichen Versicherung nicht decken können.

Falls du dich jeden Tag mit deinem Auto auf den Arbeitsweg begibst, solltest du eine Kfz-Versicherung abschließen. Dies gilt aber auch unabhängig von der privaten oder beruflichen Nutzung. Die Kfz-Versicherung springt ein, wenn du in einen Autounfall verwickelt bist und diesen umgehend an deine Versicherung weitergibst.

Überblick über die Versicherungen, die du auch haben solltest

Krankentagegeldversicherung

Wenn du als Berufstätiger krank wirst, hast du gegenüber dem Unternehmen, für das du tätig bist, für die Dauer von bis zu sechs Wochen (genauer 42 Kalendertage) Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ist der Zeitraum abgelaufen, kannst du gegenüber dem Unternehmen jedoch keine weiteren Gehaltsansprüche mehr geltend machen. Bist du auch nach den sechs Wochen noch nicht wieder genesen, zahlt die Krankentagegeldversicherung einen vereinbarten Beitrag, um dein fehlendes Gehalt auszugleichen. Auch wenn dir ein gesetzliches Krankengeld zusteht, ist es sinnvoll zu prüfen, ob es dir genügt, um deinen Lebensunterhalt bei längerer Krankheit zu bestreiten.

Unfallversicherung

Auch mit einer Unfallversicherung kannst du ein Berufsunfähigkeitsrisiko in Grenzen halten. Die Voraussetzung hierfür ist, dass dein Einkommensausfall auf einen Unfall zurückzuführen ist.

Fahrradversicherung

Fahrradversicherungen sichern alle Risiken ab, wenn du mit einem Fahrrad unterwegs bist. Die Fahrradversicherung schließt private und berufliche Nutzung ein. Passiert zum Beispiel etwas auf deinem Arbeitsweg, schließt die Versicherbarkeit einen Unfall und einen Diebstahl des Fahrrads ein. Du kannst neue und gebrauchte Fahrräder versichern, ohne Selbstbeteiligung leisten zu müssen.

Versicherung als Vorsorge für das Alter

Eine zusätzliche Versicherung als Vorsorge für die Zeit nach dem Arbeitsleben (wie z.B. die Riester-Rente) ist eine gute Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Bezüge, die du hieraus erhältst, reichen kaum, um deinen gewohnten Lebensstandard auch nach dem Berufsleben halten zu können. Wer im Berufsleben steht, sollte sich eher früher als später mit diesem Thema auseinandersetzen.

EXTRA: Altersvorsorge in Zeiten mit Niedrigzins und weltweiten Herausforderungen

Diese Versicherungen benötigst du nicht unbedingt

Zu den Versicherungen, die du nicht zwingend benötigst, gehören:

  • Reisegepäckversicherung
  • Glasbruchversicherung
  • Insassenunfallversicherung

Die Reisegepäckversicherung lohnt sich nur aus beruflichen Gründen, wenn du für deinen Arbeitgeber dauernd unterwegs bist.

Die Glasbruchversicherung übernimmt den Schaden, der durch eine zerbrochene Glasscheibe entsteht. Die Beiträge sind hier oft höher als der Schaden selbst. Zudem greift die Haftpflichtversicherung des Betriebes auch für einen Schaden, den du als MitarbeiterIn verursacht hast.

Die Insassenunfallversicherung deckt Risiken ab, die bei deiner Kfz-Haftpflichtversicherung meist mitversichert sind. Deshalb musst du keine zusätzliche Versicherung abschließen.

Gerd Kühn

Gerd Kühn berät seit über zwei Jahrzehnten Unternehmen aus allen Branchen und hat sich den Erfolg seiner Kunden auf die Fahne geschrieben.

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