Skip to main content

Der Bundestag und Bundesrat haben am 29. Juni 2020 das neue Corona-Konjunkturpaket auf den Weg gebracht. Ein zentraler Bestandteil des Paktes stellt die temporäre Mehrwertsteuer-Senkung dar.

Die Mehrwertsteuer nimmt vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 um drei Prozent ab. Folglich sinkt sie von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von sieben auf fünf Prozent. Für diese Regelungen wurde ein „Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ verabschiedet.

In diesem Artikel erfährst du, welche Auswirkungen das Gesetz auf den bürokratischen Aufwand hat und worauf du als Unternehmer bei der Mehrwertsteuer-Senkung achten musst.

Welche Auswirkungen hat das Konjunkturpaket?

Im Zuge der neuen Regelungen müssen Unternehmen ihre Einfuhrumsatzsteuer zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember 2020 erst am 26. Tag des jeweiligen Folgemonats abführen. Diese Maßnahme soll die Liquidität von Importeuren stärken.

EXTRA: Mehrwertsteuer-Senkung 2020: So verändern sich die Preise [Infografik]

Daneben wird eine degressive Abschreibung in Höhe von 25 Prozent eingeführt. Diese darf maximal das 2,5-fache der linearen Abschreibung betragen. Die degressive Abschreibung greift für bewegliche Wirtschaftsgüter aus dem Anlagevermögen. Als Voraussetzung gelten nur solche Güter, welche zwischen 2020 und 2021 gekauft oder produziert wurden.

Stichtag der Mehrwertsteuer-Senkung

Die Mehrwertsteuer-Senkung gilt ab dem 1. Juli 2020. Für diesen Stichtag ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung relevant. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung gilt nicht.

Die Leistung bei Lieferung zählt als erbracht, wenn der Kunde der rechtliche Eigentümer der Sache ist. Dieser Zeitpunkt wird allgemein auch beim Start des Transports akzeptiert. Bei Dienstleistungen gilt dies nicht. Sie zählen nur nach der Vollendung als erbracht.

Bei Dauerleistungen wie beispielsweise Vermietungen wird der gesunkene Steuersatz berechnet. Auch hier gilt der neue Steuersatz erst nach der Vollendung. Bei Mieten werden zum Beispiel die Monatsmieten von Juli bis Dezember vergünstigt.

Überschreibungen

Die bisherigen Steuerschlüssel können nicht einfach überschrieben werden. Bei künftigen Prüfungen könnte es aufgrund der identischen Steuerkennzeichen zu Verwechslungen bei den Auswertungen kommen. Um eine lückenlose Nachvollziehbarkeit gewährleisten zu können, werden Überschreibungen daher nicht empfohlen.

Änderungen bei ERP-Systemen

In Regelfall musst du direkt im ERP-System (Enterprise-Resource-Planning) Änderungen bezüglich der Buchhaltung und Steuerfindung tätigen.

Analysiere deine Daten, damit du die Änderungen der Steuerschlüssel bei keiner offenen Leistungen vergisst. Überprüfe folgende Leistungen:

  • offene Bestellungen im Einkauf
  • offene Aufträge im Vertrieb
  • langfristige Verträge
  • Anzahlungsfälle

auf deren Leistungszeitpunkt und Vollendung.

Es gilt also ein besonders Augenmerk auf die offenen Aufträge und Bestellungen zu halten. Wichtig ist hierbei der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Zur Automatisierung der aktuellen Auftragslage empfehlen sich Batch-Input-Mappen.

Daneben ist es ratsam die Einstellungen für das Rechnungslayout und die elektronische Umsatzsteuervoranmeldung abzuändern.

Für Buchhalter empfiehlt es sich neue Bilanzkonten zur besseren Übersicht anzulegen. Auf diese Weise können die Umsatz- und Vorsteuer in den unterschiedlichen Zeiträumen exakt abgegrenzt werden.

Außerdem benötigen Reisekostenabrechnungsprozesse, Kassensysteme und deren Buchungsvorgänge ein Update. Im Folgenden wird genauer auf die Umstellung der Kassensysteme eingegangen.

Umstellung der Kassensysteme

Insbesondere für den Einzelhandel kann die Senkung der Mehrwertsteuer einen großen bürokratischen Aufwand darstellen. Abhängig vom Kassensystem kann die Umstellung mit wenigen Handgriffen abgewickelt oder kompliziert sein. Händler mit Cloudkassensystemen liegen hier im Vorteil. Diese besitzen meist ein Backoffice mit dem die Einstellungen verändert werden können.

Andere Kassensysteme benötigen ein neues Softwareupdate, um die fristgerechte Umstellung gewährleisten zu können. An dieser Stelle ist es ratsam zu einem Handbuch zu greifen oder den Hersteller zu kontaktieren.

Überprüfung der Eingangsrechungen

Beginne vorzeitig mit der Aktualisierung der Unternehmenssysteme und -prozesse. Auf diese Weise kannst du Eingangrechnungen mit einen zu hohem Steuersatz sofort erkennen und zurückweisen.

Mehrwertsteuer-Senkung verpasst?

Unternehmen, die es versäumen ihre Mehrwertsteuer anzupassen müssen mit unterschiedlichen Risiken rechnen:

  • Im Vertrieb werden zu hoch ausgewiesene Steuern an das Finanzamt geschuldet.
  • Im Einkauf ist nur der reduzierte Steuersatz abziehbar.

Du willst nichts mehr verpassen?

Frederike Engelhardt

Frederike Engelhardt absolvierte von 2018-2021 ihr duales Studium bei unternehmer.de. Sie war in der Redaktion tätig und schrieb u.a. zu den Themen Finanzen, Management und Recht Außerdem war sie für Social Media sowie diverse SEO-Maßnahmen zuständig. Ihre Bachelorarbeit schrieb sie zum Thema Snippet-Optimierung, welches zum Fachgebiet SEO gehört.

Der Artikel hat dir gefallen? Gib uns einen Kaffee aus!

Leave a Reply