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Nicht nur große Unternehmen, auch Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer sind darauf angewiesen, Liquidität zu halten. Tagesgelder bieten sich trotz niedriger Zinsen nach wie vor als die beste Lösung an. Termingelder haben den Nachteil, dass sie nicht bei plötzlich auftretender Notwendigkeit sofort verfügbar sind.

Bei der Kontoeröffnung sollten aber gerade Einzelkaufleute und Freiberufler vorsichtig sein, immerhin lauert bei einem Tagesgeldkonto für die Firma ein steuerlicher Stolperstein. Kapitalgesellschaften, GmbHs und AGs sind in diesem Beitrag ausgenommen.

Tagesgeldkonto als Privat- oder Firmenkonto?

Privatpersonen zahlen ebenso wie Unternehmen Steuern auf Kapitalerträge. Der Unterschied liegt jedoch in der Besteuerung: Während der Zinsertrag aus einem Tagesgeldkonto für eine Privatperson mit der Abgeltungssteuer belegt wird, erfolgt die Berechnung für ein Unternehmen auf einer anderen Grundlage.

Hier fließen die Zinsen in den Unternehmensgewinn ein, der wiederum ausschlaggebend für den persönlichen Steuersatz ist.

Bei der Eröffnung eines Tagesgeldkontos ist also nicht nur die Auswahl des Anbieters ein wesentlicher Punkt, sondern auch die Frage, ob es als Firmenkonto oder Privatkonto geführt wird. Für die Auswahl einer Bank mit attraktiven Konditionen bietet sich ein Vergleichsportal im Internet an. Neben den aktuellen Konditionen finden sich hier auch weiterführenden Informationen zu den einzelnen Banken, beispielsweise die Höhe der Einlagensicherung oder anstehende Zinsänderungen.

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Bei der Auswahl der Kontobezeichnung muss die Entscheidung getroffen werden, ob das Konto als Privatkonto oder als Firmenkonto geführt wird. Grundlage für diese Entscheidung ist die Höhe des Firmengewinns:

  • Kleinunternehmer, die am Ende des Jahres mit einem Steuersatz unter 25 Prozent auslaufen, können das Tagesgeldkonto durchaus als Firmenkonto eröffnen.
  • Selbstständige, die mit einem Steuersatz über 25 Prozent belegt werden, sollten das Tagesgeldkonto als privates Konto führen.

Besteuerung bei Umbuchungen beachten

Werden vom privaten Tagesgeldkonto Investitionen für das Unternehmen getätigt, handelt es sich um eine Privateinlage.

Die Umbuchung vom Tagesgeldkonto auf das Girokonto des Unternehmens bedingt einen steuerrelevanten Vorgang. Grundsätzlich ist daher vor einer Kontoeröffnung zu prüfen, wie sich die steuerliche Situation im Laufe des Geschäftsjahres entwickeln kann. Die Berechnung der Steuerschuld für das jeweilige Szenario bietet dann die Entscheidungsgrundlage, ob das Tagesgeldkonto dem Privat- oder dem Firmenvermögen zugerechnet wird.

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Gerade Kleinunternehmer tendieren häufig dazu, keine getrennten Konten für private und geschäftliche Einnahmen und Ausgaben zu führen. Steuerlich ist dies zwar zulässig, bedingt aber einen überdurchschnittlichen Aufwand in der Buchführung und kann zu strittigen Situationen mit den Finanzbehörden führen. Nicht nur für die Liquiditätshaltung auf dem Tagesgeldkonto, sondern auch für den täglichen Zahlungsverkehr empfiehlt sich daher eine strikte Trennung der Kontoführung.

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Uwe Rabolt

Ist Bankkaufmann, Versicherungsfachmann (BWV), Magister in Psycho- und Neurolinguistik und amerikanischem Verfassungsrecht. 1985 - 2010 Finanzdienstleistungsvertrieb. Bis 2000 Makler-Mehrfachagent, 2000 - 2002 Deutsche Bank Onlineredaktion, danach Deutsche Bank PGK Vertrieb und Aufbau des BAV-Geschäftes in Frankfurt / Main, ab 2007 Volksfürsorge, 2009 - 2010 DEVK. Seit 2011 ausschließlich schreibend mit Schwerpunkt Finanzdienstleistung und Wirtschaft. Drei erwachsene Töchter, geschieden und Tennismaniac.

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