Die Komplexität der Steuerrechts birgt einen ganzen Reigen an potenziellen Fehlern, die Existenzgründer begehen können. Dies beginnt schon bei der Wahl der Rechtsform, die erheblichen Einfluss auf die steuerliche Belastung haben kann, geht weiter über die steuerliche Missdeutung von Geschäftsvorfällen und den notwendigen Dokumentationen bis hin zur falschen Liquiditätsplanung.
Die falsche Rechtsform – ein teurer Spaß
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist prinzipiell mit nur 1 Euro Kapital gründungsfähig. Verfährt der Gründer so, stehen dem einen Euro Kapital, dass die Gesellschaft hat, zum Zeitpunkt der Gründung Gründungskosten von mehreren hundert Euro gegenüber. Die Gesellschaft ist also zum Zeitpunkt der Gründung schon überschuldet. Ein Fest für jeden Insolvenzverwalter, wenn das Vorhaben scheitern sollte.
Steuer-Sparmöglichkeiten für Gründer
Steuern sparen ist vielleicht die falsche Begrifflichkeit. Steuern steuern passt da besser. Dass grundsätzlich alle Geschäftsvorfälle des Unternehmens so gesteuert werden müssen, dass es nicht zu einer „freiwilligen“ Steuerüberzahlung kommt, nehme ich als Selbstverständlichkeit an. Wenn ein Unternehmen erfolgreich startet, wird es irgendwann zu einer optimalen Steuerbelastung im Sinne des Unternehmens kommen. Dieses Aufkommen und die dazugehörigen Geldabflüsse müssen gesteuert und in das kaufmännische Gesamtkonzept eingebunden werden.
Brennpunkt Buchführung
Nach neuester Verwaltungshandhabe werden verspätete Umsatzsteuervoranmeldungen der Buß- und Strafsachenstelle weitergeleitet. Schnell erhält ein Unternehmer den Stempel „Steuerhinterzieher“, obwohl dies gar nicht beabsichtigt war, sondern der enormen Belastung der Gründungsarbeit geschuldet ist. Gleichzeitig nimmt die Regelungswut, wie z.B. die Einführung der Gelangensbestätigung für umsatzsteuerliche Zwecke, immer mehr zu. Der Unternehmer sollte sich mehr denn je in kompetente Betreuung und bewährte, stabile Arbeitsprozesse begeben, die eine ordnungsgemäße Abwicklung garantieren. Gleichzeitig gewinnt der Gründer auch mehr Zeit, um sich auf sein eigentliches Kerngeschäft zu konzentrieren.
Die richtige Rechtsform von der Stange gibt es nicht
Die passende Rechtsform für ein Vorhaben ist immer das Ergebnis eines genauen Auswahlverfahrens. Dabei sollte auch bedacht werden, dass ein Unternehmen lebt, und Veränderungen der Rechtsform durchaus angebracht sein können. Ist vielleicht anfänglich die Gründung als Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, UG) steuerlich ungünstig, kann die Umwandlung in eine solche bei erfolgreichem Wachstum durchaus wichtig werden. Rechtsformwahl ist immer ein Spannungsfeld zwischen Haftung, Steuern, Mitbestimmung.
Die Steuerberaterwahl
Der Gründer braucht einen Berater, der die notwendige Branchenkompetenz mitbringt und ein Gespür für die Belange des Gründers hat. Die Chemie zwischen Berater und Mandant muss stimmen. Nur dann kann der Berater auch als Sparringspartner des Gründers wertvolle Hinweise geben und helfen, Fehler zu vermeiden. Ein wirklich guter Berater für Gründer ist der erste Business Angel des Unternehmens.
Allgemeine Tipps
Grundsätzlich: Bitte planen Sie das Vorhaben sorgfältig. Jede Minute Planungszeit und Revision der bisherigen Planungen hilft, Fehlentscheidungen zu vermeiden und Kosten zu sparen.
(Bild: © rufous – Fotolia.de)
Generative KI ist der Assistent, den ich mir schon immer gewünscht habe und der (fast) alles weiß. Und Machine Learning…
Interessanter Artikel zum RWE Aktienkurs, vielen Dank für die detaillierte Analyse! Ziemlich überraschend, wie stark die Aktie in letzter Zeit…
Ganz ohne Kapital klappt es nicht, aber bootstrappen bringt auch viele Vorteile. Ich bin froh kein Fremdkapital aufgenommen zu haben.…