Bei Mittelständlern rückt der Blick auf die private Vorsorge oft in den Hintergrund. Dabei kann bei betrieblichen Schieflagen auch das persönliche Vermögen betroffen sein. Es sei denn, Sie sorgen mit Weitsicht vor.
Das Beratungsunternehmen Ecovis gibt mittelständischen Unternehmern Tipps, wie sie mit richtig gestalteten Gesellschaftsverträgen, Vorsorge- und Finanzierungsmaßnahmen auch für die persönlichen Interessen vorsorgen:
Tipp 1: Vermögenswerte aus dem Risiko nehmen
Ecovis empfiehlt: Machen Sie eine regelmäßige Bestandsaufnahme über Vermögenswerte – insbesondere wenn neue Finanzierungen anstehen. Legen Sie klar und eindeutig fest, welche Vermögenswerte Sie grundsätzlich von den Rechten Dritter befreien wollen.
Denn nicht nur Einzelunternehmer haften im schlimmsten Fall für Verbindlichkeiten ihrer Firma. Auch geschäftsführende GmbH-Gesellschafter haften oft für Risiken wie betriebliche Kredite. Und Banken fordern bei Finanzierungen häufig Lebensversicherungen oder private Immobilien als Sicherheiten ein.
Tipp 2: Verträge anpassen
Überprüfen Sie, ob Ihre Verträge im Ernstfall insolvenzsicher sind und passen Sie diese gegebenenfalls an. Lassen Sie sich dabei von Rechts- und Steuerberatern beraten.
Übertragen Sie zum Beispiel das Eigentum am Wohnhaus auf den nicht haftenden Ehepartner. Nehmen Sie wenn möglich auch Ansprüche aus der Lebensversicherung aus der Haftung für betriebliche Verbindlichkeiten heraus. Beachten Sie dabei aber die Folgen für Ihre steuerliche Belastung und Ihre persönliche Liquidität. Und sorgen Sie auch für den Fall einer Scheidung vor.
Tipp 3: Planung jetzt beginnen
Ecovis empfiehlt, die Planung der Konzepte nicht auf die lange Bank zu schieben. Denn Gläubiger und Insolvenzverwalter könnten Vermögensübertragungen an Angehörige und nahe stehende Personen noch mehrere Jahre lang anfechten.
Tipp von Ecovis: Bringen Sie Ihre Kapital- und Immobilienanlagen zum Beispiel in eine eigene Familiengesellschaft ein. Dann können Sie die Vermögenswerte durch eine flexible Festlegung der Gesellschafter-Anteile Schritt für Schritt an die Nachfolger übertragen.
Tipp 4: Bankverträge überprüfen
Überprüfen Sie bestehende Verträge mit Ihrer Bank: Sind alle Sicherheiten noch notwendig und angemessen bewertet?
Im konstruktiven Gespräch lassen sich möglicherweise einzelne Vermögensgegenstände aus der Haftung herausnehmen, etwa das Wohnhaus. Zudem können Sie die Sicherheiten eindeutig einzelnen Krediten zuordnen lassen und sich diese nach der Tilgung auch zurückübertragen lassen.
Gegebenenfalls können Sie Teile Ihrer Haftung auch bereits auf einen Nachfolger übertragen. (uqrl)
(Bild: © Hans-Jürgen Krahl – Fotolia.com)
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