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Selbstständige sollten im Krankheitsfall gut abgesichert sein, um finanzielle Verluste zu vermeiden. Gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen bieten unterschiedliche Leistungen und Beiträge. Selbstständige können frei wählen.

Die Entscheidung zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung fällt oftmals schwer, denn sie ist von vielen Faktoren abhängig und hat zudem weitreichende Folgen. Die zehn folgenden Tipps sollen bei der Entscheidung für die richtige Krankenversicherung behilflich sein.

1. Private Krankenversicherung für Gutverdiener oft günstiger

Zur Berechnung der Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse ist das Einkommen eines Versicherten ausschlaggebend. Selbstständige mit hohem Einkommen müssen hier auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze mit monatlichen Kosten von bis zu 575,40 Euro rechnen (2011). In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist der Beitrag dagegen unabhängig vom Einkommen, so dass auch Gutverdiener geringe Beiträge zahlen können.

2. Höhere Beiträge bei Vorerkrankungen

In der privaten Krankenversicherung werden für die Berechnung der Beiträge der Gesundheitszustand, das Alter und das Geschlecht einbezogen. Für Gründer mit Vorerkrankungen, wie einer chronischen Krankheit oder im fortgeschrittenen Alter kann die private Krankenversicherung daher teurer werden. Junge, männliche Versicherte ohne Vorerkrankungen profitieren am meisten in der privaten Krankenversicherung.

3. Auch Selbstständige sollten Familienplanung beachten

Einen wesentlichen Anhaltspunkt für die Entscheidung zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung stellt die Familienplanung dar. Während gesetzliche Krankenkassen Kinder und mitunter der Ehepartner kostenlos in einer Familienversicherung mitversichern, ist dies in der privaten Krankenversicherung nicht möglich. Gründer, die bereits Kinder haben oder Nachwuchs planen, sollten daher besonders gründlich prüfen, ob die private Krankenversicherung oder die gesetzliche Krankenkasse lohnt.

4. Freiwillige gesetzliche Versicherung für Existenzgründer

Während der Wechsel in die private Krankenversicherung für Selbstständige ohne weiteres möglich ist, müssen für eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gewisse Bedingungen erfüllt werden. Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse ist nur möglich, sofern der Versicherte 24 Monate lang und mindestens zwölf Monate direkt vor der Existenzgründung gesetzlich versichert war. Die freiwillige Mitgliedschaft muss mindestens drei Monate nach Beginn der Selbstständigkeit angemeldet werden.

5. Künstler in die Künstlersozialkasse

Künftige freischaffende Künstler und Publizisten sind verpflichtet, als gesetzlich Versicherte in die Künstlersozialkasse einzutreten. Dabei handelt es sich um eine Verwaltungsstelle, welche die Künstlersozialversicherung ausführt und den Arbeitgeberbeitrag übernimmt.

6. Basistarif nur selten günstiger

Kosten und Leistungen des Basistarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Beiträge entsprechen in der Regel dem Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse von rund 570 Euro monatlich. Selbstständige und Existenzgründer sollten beachten, dass im Basistarif nur grundlegende Leistungen gewährt werden. In einem herkömmlichen Tarif in der privaten Krankenversicherung werden jedoch meist mehr Leistungen zu mitunter niedrigeren Beiträgen gewährt.

7. Für den Krankheitsfall vorsorgen

Eine Absicherung im Krankheitsfall ist besonders wichtig, um Einkommensverluste bei Krankheit abzufangen. In der gesetzlichen Krankenversicherung können Selbstständige den Anspruch auf Krankengeld über den vollen Beitrag von 15,5 Prozent oder einen entsprechenden Wahltarif erhalten. In der privaten Krankenversicherung sollte der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung erfolgen.

8. Beitragsermäßigung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Selbstständige, die zunächst nur ein geringes Einkommen beziehen, können eine Beitragsermäßigung in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen, sodass die Beitragslast gemindert wird. Derzeit beträgt die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Selbstständige 1.916,25 Euro im Monat. Durch die Beitragsermäßigung reduziert sich diese Bemessungsgrundlage auf 1.277,50 Euro monatlich.

9. Vorsicht bei Spartarifen in der PKV

Existenzgründer sollten darauf achten, dass sie in der privaten Krankenversicherung einen Tarif mit ausreichender Qualität wählen. Billige Spartarife bieten zwar niedrige Beiträge, sind aber mit teilweise sehr hohen Selbstbeteiligungen verbunden. Manche Versicherer halten spezielle Tarife für Existenzgründer bereit, welche sich durch zunächst abgespeckte Leistungen und niedrige Beiträgen auszeichnen. Dabei besteht die Option, nach einigen Jahren ohne weitere Gesundheitsprüfung in einen besseren Tarif zu wechseln.

10. Zusatzversicherungen für mehr Komfort

Im Vergleich zur privaten Krankenversicherung bietet die gesetzliche Krankenkasse nur einen grundlegenden Schutz. Mit privaten Zusatzversicherungen können jedoch Leistungslücken bei Bedarf geschlossen werden. Möglich sind etwa eine Zahnzusatzversicherung, eine Heilpraktikerzusatzversicherung oder eine Zusatzversicherung für Brillen. Die Beiträge für Krankenzusatzversicherungen errechnen sich wie in der privaten Krankenversicherung nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand.

(Bild: © BANNER – Fotolia.de)

Albert Gottelt

Albert Gottelt ist seit 2006 als Fachjournalist tätig. Er beschäftigt sich seitdem mit den Themen Selbständigkeit und Existenzgründung und arbeitete als Gründerberater, bevor er als Chef-Redakteur zum Verbraucherportal 1A.NET kam. Das unabhängige Portal hat sich auf die Themen Versicherung, Geld und Gesundheit spezialisiert. Außerdem betreut die Redaktion weitere Spezialportale mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Weiterhin bietet die Redaktion tagesaktuelle Nachrichten über die Private Krankenversicherung.

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