Skip to main content

Attractive business womanArbeitgeber versus Arbeitnehmer: Wegen was kracht es in der deutschen Arbeitswelt immer wieder? Unternehmer.de fragte beim Rechtsexperten Wolfgang Büser nach.

Wolfgang Büser ist Fachjournalist für Rechtsfragen, bekannt ist er unter anderem durch seine TV-Auftritte bei „Streit um Drei“ (ZDF), im Sat 1- Frühstücksfernsehen, im ARD/ZDF-Morgenmagazin sowie bei WISO. Er schreibt auch für die Süddeutsche Zeitung.

Herr Büser, was sind die gravierendsten Schwächen des deutschen Arbeitsrechts?

Wolfgang Büser: Je nach Standpunkt unter anderem: Die Schwierigkeit, sich von – auch „missliebigen“ – Mitarbeitern zu trennen, ohne ihnen gleich ein Abfindungsangebot machen zu müssen, um möglicherweise einen drohenden Kündigungsschutzprozess abzuwenden. Weiterhin: Die bis ins kleinste betriebliche Detail bei Gericht vorzutragenden Gründe, wenn ein gekündigter Arbeitnehmer klagt und behauptet, die Sozialauswahl sei nicht korrekt getroffen worden.

Arbeitgeber gegen Arbeitnehmer: Welche Zankäpfel landen regelmäßig vor deutschen Arbeitsgerichten?

Wolfgang Büser: Entlassungen, die wegen auch geringster arbeitsvertraglicher Verfehlungen ausgesprochen worden sind. Ob es um einen Leergut-Pfandbon im Wert von 1,30 € geht, um die Mitnahme „abgelaufener“ Waren, einer unbezahlten Getränkedose aus dem Firmenkühlschrank, zwei Flaschen Wein aus einer Flugzeug-Bordverpflegung, um die unerlaubte Nutzung des betrieblichen Internetsystems oder um – vorläufiger Höhepunkt – das Aufladen eines Handys auf „Firmenkosten“. Der Fantasie sind – fast – keine Grenzen gesetzt…

Welche arbeitsrechtlichen Nachlässigkeiten muss man der Arbeitgeberseite immer wieder attestieren?

Wolfgang Büser: Geplante Einstellungen bringen Ärger, weil bei der Auswertung von Bewerbungen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht ausreichend beachtet wurde. Geplante Kündigungen scheitern oft daran, dass der Betriebsrat nicht ausreichend einbezogen wurde. Abmahnungen werden „in Serie“ geschrieben, so dass sie sich nach einiger Zeit „selbst erübrigen“. Erkrankten Mitarbeitern wird kein „Eingliederungsmanagement“ geboten. „Gemobbten“ Mitarbeitern fehlt es nicht selten an firmenseitiger Unterstützung – wenn Mobbing gegen bestimmte Mitarbeiter nicht gar firmenseitig „gefördert“ wird. Und erstaunlich oft anzutreffen: Teilzeitkräfte werden wie Arbeitnehmer „zweiter Klasse“ behandelt.

… und der Arbeitnehmerseite?

Wolfgang Büser: Ein häufig verspäteter Arbeitsbeginn, ohne dafür eine ausreichende Entschuldigung zu haben, nervt nicht nur den Arbeitgeber. Während einer krankheitsbedingten Ausfallzeit wird anderweit einem zusätzlichen Broterwerb nachgegangen. Des Weiteren: Die Frist für eine Kündigungsschutzklage, die im Gegensatz zu „normalen“ anderen Fristen nur drei Wochen beträgt, wird versäumt. Neuestes „Hobby“: Es werden Bewerbungen geschrieben, ohne ernsthaft daran zu denken, eingestellt zu werden – um anschließend den Unternehmer nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen „Diskriminierung“ zur Kasse zu bitten – in einem gerichtlich verhandelten Fall ging es um 80 solcher Bewerbungen…

Herr Büser, wir bedanken uns für dieses Gespräch!

(Bild: © Sean Prior – Fotolia.com)

unternehmer.de

unternehmer.de ist das Wissensportal für Fach- und Führungskräfte im Mittelstand, Selbständige, Freiberufler und Existenzgründer.

Der Artikel hat dir gefallen? Gib uns einen Kaffee aus!

Leave a Reply