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Abmahnungen: Was ist erlaubt, was nicht? [Rechtstipp]Über sechs Monate ist es nun her, dass die neue Datenschutzverordnung, kurz DSGVO, in der EU erlassen wurde. Die große Abmahnwelle blieb zwar aus, doch Datenschutz ist nach wie vor in aller Munde. Kein Wunder, denn die Kosten im Falle einer Abmahnung können immens sein.

Was abgemahnt werden kann

Die Bandbreite ist dabei enorm, sie beginnt bei der nicht erlaubten Verwendung eines Bildes oder Textes und endet bei der fehlenden Datenschutzerklärung auf einer Homepage.
Die Kosten für diese Abmahnungen können nicht pauschal genannt werden, denn in erster Linie hängen sie vom jeweiligen Verstoß ab. Besonders eine Urheberrechtsverletzung kann den Betroffenen allerdings teuer zu stehen kommen. Doch sind die Kosten einer solchen Abmahnung überhaupt legitim?

Je nach Art der Urheberrechtsverletzung, bewegt sich der Rahmen der Abmahnkosten zwischen mehreren hundert oder gar tausend Euro.

Wie hoch die individuelle Summe ist, ist immer davon abhängig, ob eine Privatperson oder ein Unternehmen beziehungsweise Unternehmer geschädigt worden ist. Bei Unternehmen und Unternehmern sind die Abmahnkosten erheblich teurer. Liegt nachweislich eine Verletzung des Datenschutzes vor, ist es legitim, diese abzumahnen und sich als Geschädigter den entstandenen Schaden zahlen zu lassen.

Dieser wiederum setzt sich zusammen aus den Anwaltskosten und der Schadenersatzgebühr und wird als „Abmahngebühr“ zusammengefasst.

Was bei einer Abmahnung getan werden sollte

Ist die Abmahnung erst einmal ins Haus geflattert, sei es per E-Mail, Fax oder per Post, gilt es zunächst zu überprüfen, ob es sich hierbei um eine seriöse Abmahnung handelt. Viele Spam-Mails nutzen die Angst vor Abmahnungen, um schädliche Programme auf fremde Rechner zu spielen, Daten zu sammeln oder arglosen Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Oft hilft hier die Suche über das Internet recht schnell, um Klarheit zu bekommen.

Ist die Abmahnung allerdings seriös, bleibt dem Empfänger nichts anderes übrig, als den Weg zum Anwalt einzuschlagen. Es gibt gleichzeitig die Option, den geforderten Zahlungen nachzukommen.

Es ist allerdings empfehlenswert, zunächst einen Anwalt hinzuziehen. Dieser kann prüfen, ob die Abmahngebühren in dieser Höhe gerechtfertigt sind. Denn in den meisten Fällen ist die Höhe der Forderungen weit über dem, was als legitim anzusehen ist. Mit einem Anwalt können die Forderungen reduziert werden und, falls gewünscht, sogar eine Ratenzahlung durchgesetzt werden. Ein Anwalt kann zusätzlich die Frage der Unterlassungsansprüche prüfen, die, falls gefordert, keinesfalls einfach unterschrieben werden sollte.

Grundsätzlich gilt bei einer Abmahnung, den Forderungen der Gegenseite nicht ohne Widerspruch nachzukommen und weder etwas zu unterschreiben, noch eine Zahlung vorzunehmen. Der erste Schritt sollte der Besuch beim Anwalt sein, mit dem das weitere Vorgehen besprochen wird.

Stefan Bauer

Stefan Bauer lebt in Hamburg und hat in seiner Karriere eine Reihe renommierter Wirtschaftsunternehmen durchlaufen, bis er sich entschloss, als selbständiger Unternehmensberater und freier Autor tätig zu werden.

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