Skip to main content

© gourmecana - Fotolia.comStrompreiserhöhungen im Gleichschritt: Über mangelnde Kontrolle und Machtkonzentration im deutschen Energiemarkt

Von den Unternehmer.de-Reportern Linda Csapo und Jonas Scheibchen

Ab Januar rollt die größte Preiserhöhungswelle seit der Liberalisierung des deutschen Strommarktes an: Rund die Hälfte aller Haushalte ist betroffen. Die Stromanbieter machen die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien zum Sündenbock, dabei sind die Einkaufspreise für die Konzerne selbst  insgesamt deutlich gesunken.

Die Bundesnetzagentur spricht von Preistreiberei und Diffamierung des Ökostroms, Verbraucherschützer sind entsetzt und das Bundeskartellamt will das Oligopol der Energieriesen unter die Lupe nehmen. Den Verbrauchern selbst bleibt nur der Wechsel – oder die Drosselung ihres Stromverbrauchs.

„Preisänderung – neue Strompreise ab 1. Januar!“ – so die fast schon fröhlich anmutende Betreffzeile eines Briefes der RheinEnergie AG, die sie Mitte November an all ihre Kunden verschickt hat. Dass diese Änderung auch diesmal wieder denselben Kurs beibehält, auf dem sie sich schon seit zehn Jahren befindet, nämlich den nach oben, liest sich auf den ersten Blick noch nicht heraus.

Der leidgeprüfte Empfänger erfährt erst auf der Rückseite des Schreibens, dass er sich im kommenden Jahr auf rund elf Prozent höhere Energiekosten einstellen darf. Für einen Drei- bis Vierpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 5.000 Kilowattstunden bedeutet das eine  Mehrausgabe von 125 Euro. Auch wenn es dem Kölner Stromkunden nur ein schwacher Trost sein wird, steht er wenigstens nicht alleine da: Bislang haben insgesamt 413 der über 900 Energieanbieter in Deutschland „Preisänderungen“ für 2011 angekündigt, bis zum Jahresende dürften es noch mehr werden – das  Verbraucherportal Verivox rechnet mit insgesamt 500.

Davon betroffen sind etwa 25 Millionen der 40 Millionen Haushalte in Deutschland. Eine Senkung der Tarife ist bei den Änderungen keine einzige dabei, für Abwechslung sorgen aber immerhin die unterschiedlichen Spannen: diese reichen von 7,1 Prozent im Durchschnitt bis hin zu 19,8 Prozent. Als Rechtfertigung müssen unisono die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien herhalten. So entschuldigt auch die RheinEnergie die Strompreiserhöhung in ihrem Schreiben als staatlich diktiertes Faktum, das sie nun leider gezwungen sei, an ihre Kunden weiterzugeben.

Stromanbieter: Keine Weitergabe von Preissenkungen

Die Verbraucherzentralen reagieren genervt. „Das ist für viele Stromanbieter wieder einmal typisch“, so Peter Blenkers, Energieexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Preissteigerungen hat der Kunde jedesmal mitzutragen, Kosteneinsparungen behalten die Konzerne für sich.“

Es sei ja nicht so, dass die Erhöhungen aus reiner Raffgier entstünden, denn bis zu einem gewissen Grad handelt es sich ja tatsächlich um eine Weitergabe der Kosten aus dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG): So wurde die Umlage für die Einspeisung des vergleichsweise teureren Stroms aus Wind-, Solar-, Bioenergie- und Wasserkraftwerken von 2,05 auf 3,5 Cent pro Kilowattstunde erhöht. „Würden die zahlreichen Preissenkungseffekte der vergangenen Zeit jedoch auch mitverrechnet werden, käme man aktuell zu einem ganz anderen Strompreis“, so Blenkers.

Mathias Kurth, der Präsident der Bundesnetzagentur, geht noch weiter: Die Stromkonzerne könnten ihre Preise sogar locker senken, wenn sie denn nur wollten. Denn trotz der Steigung der Ökostrom-Umlage blieben den Konzernen nach Berücksichtigung von Faktoren wie etwa niedrigere Rohstoffpreise und kostenlose Emissionszertifikate sogar noch ein Spielraum von drei Cent für Preissenkungen. Kurth warf den Unternehmen deshalb vor, die Öko-Umlage lediglich als Vorwand zu benutzen: Eine Erhöhung von durchschnittlich 2,8 Cent sei jedenfalls so oder so nicht gerechtfertigt.

Unkontrollierte Strompreisbildung

Tatsächlich entsteht der Strompreis unter weitgehendem Ausschluss von Öffentlichkeit und Politik, was jedoch zumindest letztere nicht zu stören scheint. So werden die Netznutzungsentgelte, also die  Gebühren für den Transport von Strom, von der Bundesnetzagentur zwar überwacht. Was jedoch vor der Einspeisung in die Netze passiert, entzieht sich jeder Kontrolle. Experten sprechen von einer „Aura der Gesetzlosigkeit“.

Verhandelt wird der Strompreis am Leipziger Spotmarkt für Strom, der European Energy Exchange AG (EEX). Der hier täglich generierte Strompreis für kurzfristige Lieferungen ist eine maßgebliche Orientierungsmarke für den europäischen Stromhandel. Seitdem jedoch die EEX strukturell eng mit der Pariser Strombörse Powernext verflochten ist, gelten für den Spothandel in Leipzig weder deutsches Börsengesetz, noch französische Auflagen.

Größer könnte also der Kontrast zu den Finanzmärkten kaum sein, die seit dem Crash der vergangenen Jahre mit immer schärferen Regulierungsforderungen und -maßnahmen konfrontiert werden: Abgesehen davon, dass für den Stromspothandel jegliche sanktionierte Verbote von Insiderhandel fehlen, besteht zudem keine ausreichende Dokumentationspflicht, also auch kein Monitoring. Und ohne kontinuierliche Datenerfassung ist eine effektive Aufsicht schlichtweg nicht möglich, aber von wem denn auch, fällt doch die Börse schließlich ohnehin durch alle deutsch-französischen Behördenraster.

Stromanbieter: Selbstkontrolle läuft ins Leere

EEX-Chef Hans-Bernd Menzel – konfrontiert mit einer ausführlichen Strompreisanalyse der Energie- und Wettbewerbsexperten Kevin Canty und Volker Lüdemann, die im November in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erschienen ist – räumt zwar offensichtliche gesetzliche Lücken in der Regulierung ein, verweist im Gegenzug jedoch auf einen internen „Code of Conduct“ der Börse: „Wir ersetzen fehlende Gesetze derzeit durch freiwillige Verträge“, so Menzel in einer Stellungnahme in Frankfurt.

Nach diesem „Code of Conduct“ verpflichten sich alle Handelsteilnehmer, Informationen nicht gesetzwidrig zu nutzen. Da jedoch der Insiderhandel an der Warenbörse gesetzlich ja ohnehin nicht verboten ist, kann er von vornherein auch nicht gesetzwidrig sein – die Selbstverpflichtung erscheint folglich in einem fragwürdigen Licht.

Im zweiten Teil des Artikels lesen Sie, wie der Bundesrat bislang vergeblich versucht hat, Marktpreismanipulationen zu verhindern, wie die großen Energiekonzerne weite Teile des Marktes untereinander aufteilen und wie Sie als Verbraucher überhöhte Stromrechnungen vermeiden können.

(Bild: © gourmecana – Fotolia.com)

unternehmer.de

unternehmer.de ist das Wissensportal für Fach- und Führungskräfte im Mittelstand, Selbständige, Freiberufler und Existenzgründer.

Der Artikel hat dir gefallen? Gib uns einen Kaffee aus!

Leave a Reply