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Auch im neuen Jahr erwarten Arbeitnehmer wieder einige Änderungen – vor allem aus finanzieller Sicht. Damit du bestens informiert bist und dir gleich zu Jahresbeginn einen Überblick verschaffen kannst, haben wir hier eine kleine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen 2020 vorbereitet.

1. Mehr Gehalt für Pflegekräfte

Der Mangel an Pflegekräften ist ein Thema, das die Politik schon seit geraumer Zeit beschäftigt. Um den Beruf attraktiver zu machen, wurde von der Bundesregierung nun ein Gesetz erlassen, das eine tarifliche Zahlung für Pflegekräfte vorsieht. Gesundheitsminister Spahn schlug in diesem Zusammenhang einen Stundenlohn von 14 Euro vor – die konkrete Umsetzung des Gesetzes bleibt allerdings noch abzuwarten.

2. Mindestlohn steigt

Bisher lag der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn bei 9,19 Euro die Stunde, zum neuen Jahr aber soll dieser auf 9,35 Euro erhöht werden. Damit liegt Deutschland im europäischen Vergleich auf dem sechsten Platz. Übrigens, auch Auszubildende dürfen sich freuen: Für sie gilt ab 2020 eine Mindestvergütung von 515 Euro im ersten Lehrjahr – in den darauf folgenden soll sie weiter steigen.

3. Neuregelung des Starke-Familien-Gesetzes

Bereits Anfang letzten Jahres beschlossen und im Juli 2019 in Kraft getreten, soll das Starke-Familien-Gesetz nun im zweiten Schritt für noch mehr Gerechtigkeit sorgen: Ab dem 1. Januar 2020 entfällt die obere Einkommensgrenze beim Kinderfreibetrag komplett – so soll sichergestellt werden, dass sich die Erwerbstätigkeit bei Eltern, deren Einkommen nur knapp über Hartz-IV-Niveau liegt, auch wirklich lohnt. Ersetzt wird die Einkommensgrenze durch ein gleitendes Berechnungsmodell, welches dafür sorgt, dass die Leistung nicht mehr abrupt wegfällt, sondern künftig mit steigendem Einkommen langsam ausläuft. Man wolle damit noch mehr „Familien stärken und etwas gegen Kinderarmut tun“, bekräftigt Bundesfamilienministerin Giffey.

Infografik: Finanzielle Änderungen für deutsche Arbeitnehmer

Infografik: Was sich 2020 finanziell ändert | Statista

4. Erhöhter Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag (auch „Steuerfreibetrag“ genannt) wird 2020 erneut erhöht und liegt nun bei 9.408 Euro. Dadurch sollen Arbeitnehmer entlastet und die sogenannte „kalte Regression“ ausgeglichen werden. Geben Ehepaare eine gemeinsame Steuererklärung ab, gelten jeweils doppelte Beträge.

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5. Freibetrag für Versorgungsbezüge

Marginal wird auch der Freibetrag für Versorgungsbezüge bei der Rente angehoben: Bis Ende 2019 lag er noch bei 155,75 Euro, nun aber werden Krankenversicherungs-Beiträge auf Versorgungsbezüge erst ab einer Höhe von 159,25 Euro fällig.

6. Verpflegungspauschale steigt

Wer geschäftlich viel im Inland unterwegs ist, darf sich zum Jahresbeginn freuen: Die Verpflegungspauschale steigt, bei 24-stündiger Abwesenheit, um 4 Euro auf insgesamt 28 Euro pro Tag – bei achtstündiger Abwesenheit oder an den An- bzw. Abreisetagen von mehrtägigen Dienstreisen von 12 auf 14 Euro.

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Andreas Wickles

Andreas Wickles studierte Literatur- und Medienwissenschaft. Von 2019 bis 2021 war er Teil der Redaktion von unternehmer.de und schrieb unter anderem zu den Themen Arbeitsrecht, Karriere und New Work. Außerdem war er für Interviews mit Experten sowie diverse SEO-Maßnahmen zuständig.

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