Auf Portalen wie meinchef.de, jobvote.com oder kununu.com können Mitarbeiter ihren Arbeitgeber bewerten, um potenziellen Bewerbern ein Bild ihrer Firma zu verschaffen. Aber Vorsicht: Wer hier Grenzen überschreitet, riskiert die Kündigung.
Wer über seinen Arbeitgeber im Internet falsche Angaben macht, riskiert eine Abmahnung oder sogar die Kündigung, schreibt business-wissen.de. Das Unternehmer-Portal erläutert, was Sie beim Bewerten von Personen und Unternehmen im Internet unbedingt vermeiden sollten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein:
1. Schmähkritik
Unter Schmähungen versteht man rechtlich gesehen Meinungsäußerungen, die letztlich auf das Herabsetzen einer Person zielen. Darunter fallen Äußerungen, durch die eine Person verächtlich gemacht wird – und bei denen es folglich nicht mehr um eine sachliche Auseinandersetzung geht.
2. Verleumdung
Verleumdungen sind ehrverletzende Behauptungen über eine Person – trotz des Wissens, dass die Behauptung unwahr ist.
3. Üble Nachrede
Üble Nachrede ist eine Form der Beleidigung. Eine solche ehrverletzende Tatsachen-Behauptung ist dann strafbar, wenn sie nicht bewiesen werden kann.
4. Unwahre Behauptung
Wie der Begriff schon aussagt: Hierunter fallen Behauptungen, von denen man weiß, dass sie nicht der Realität entsprechen.
Business-wissen.de weist darauf hin, dass Beleidigungen eine ordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen können – grobe Beleidigungen im äußersten Fall sogar eine außerordentliche fristlose Kündigung. (uqrl)
(Quelle: www.business-wissen.de)
(Bild: © Christian Jung – Fotolia.com)
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