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Für viele Existenzgründende ist die Gewerbeanmeldung einer der ersten wichtigen Schritte in die unternehmerische Zukunft. Dabei gibt es einiges zu beachten.

Wer ist zur Gewerbeanmeldung verpflichtet?

Ein Gewerbe muss jeder anmelden, der

  • selbstständig,
  • auf eigene finanzielle Verantwortung und
  • mit dem Ziel der Gewinnerzielung

arbeitet. Selbstständiges Arbeiten ohne Weisungsbindung und das Ausstellen von Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen oder Produkte sind charakteristische Merkmale eines Gewerbes.

Der Gewerbeschein dient als offizielle Genehmigung für den Betrieb eines Gewerbes. Grundsätzlich gilt in Deutschland die Gewerbefreiheit, was bedeutet, dass im Prinzip jeder ein Gewerbe anmelden kann. Allerdings sind je nach Geschäftstyp unterschiedliche Nachweise oder Genehmigungen erforderlich.

Ausnahmeregelungen mit Beispielen


Nicht jede Person, die die Kriterien für eine gewerbliche Tätigkeit erfüllt, ist zur Anmeldung eines Gewerbes verpflichtet. Freiberufler wie Künstler, Journalisten, Rechtsanwälte oder Ärzte müssen beispielsweise keinen Gewerbeschein beantragen. Ebenso sind Personen, die in Bereichen der Urproduktion tätig sind, wie Landwirte, Gärtner im Bereich des Garten- und Weinanbaus, Fischzüchter oder Forstwirte, von der Anmeldepflicht befreit.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es Mischformen gibt. Manchmal können auch freiberufliche Tätigkeiten gewerbepflichtig sein. Ein Beispiel hierfür ist ein Architekt, der freiberuflich arbeitet, aber zusätzlich Immobilien verkauft. In einem solchen Fall muss die Immobilienverkaufstätigkeit beim Gewerbeamt gemeldet und buchhalterisch von der freiberuflichen Tätigkeit getrennt werden. Das Gleiche gilt für einen Augenarzt, der in seiner Praxis Kontaktlinsen verkauft; diese Tätigkeit gilt als gewerblich und ist somit anzeigepflichtig.

Gewerbe online anmelden – der bevorzugte Weg


Um ein Gewerbe zu betreiben, ist es notwendig, vor dem Start der Geschäftstätigkeit einen Gewerbeschein zu beantragen. Die Art der Anmeldung – ob online, persönlich oder schriftlich per Post – hängt vom jeweiligen Bundesland und der Stadt ab.

In großen Städten wie Berlin steht für Gründer ein Online-Service zur Verfügung, der den Weg zum Amt überflüssig macht. Dieser Service bietet den Vorteil, dass keine Wartezeiten entstehen, eine bargeldlose Zahlung möglich ist und man nicht an die Öffnungszeiten gebunden ist. Für Unternehmen, die zum Gewerbe anmelden online ein geeignetes Portal besuchen, bedeutet das also einen Zugewinn an Flexibilität und Zeit.

Vor der Gewerbeanmeldung ist es wichtig, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzutragen. Neben dem Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung gehören dazu auch der Gesellschaftsvertrag und gegebenenfalls erforderliche Befähigungsnachweise. Abhängig von der Branche und ob es sich um eine genehmigungs- oder erlaubnispflichtige Tätigkeit handelt, können zusätzliche Dokumente wie ein Meisterbrief, ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Gesundheitszeugnis notwendig sein.

Informationen zu den branchenspezifischen Dokumenten finden sich auf den Websites des zuständigen Gewerbe- und Ordnungsamts oder der Industrie- und Handelskammer. Für die Online-Anmeldung eines Gewerbes werden dieselben Dokumente benötigt, allerdings in Form elektronischer Kopien. Zudem lässt sich der neue Personalausweis nutzen, um sich online auszuweisen.

Die Schritte nach der Online-Gewerbeanmeldung


Bei der Online-Anmeldung eines Gewerbes kann am Ende der Anmeldung ein Anmeldebeleg ausgedruckt werden. In den meisten Fällen muss eine unterschriebene Kopie dieses Belegs an die zuständige Behörde gesendet werden, um die Gewerbeanmeldung rechtskräftig zu machen.

Nach Erhalt des Gewerbescheins ist es erforderlich, dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats nach der Neugründung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER digital zu übermitteln. In diesem Fragebogen werden Angaben zu den erwarteten Erlösen gemacht. Abhängig von der Höhe der prognostizierten Erlöse wird entweder eine Steuernummer oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) zugewiesen. Die Steuernummer wird Unternehmen zuteil, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen und somit von der Umsatzsteuer befreit sind.

Abhängig von der Branche und der Größe des Unternehmens können zusätzliche Anmeldungen erforderlich sein. Bei der Beschäftigung von Mitarbeitern ist die Beantragung einer Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Diese Nummer ist für die Anmeldung der Beschäftigten bei der Krankenkasse und der Sozialversicherung unerlässlich. Zudem kann eine Eintragung des Gewerbes in der Handwerksrolle notwendig sein, insbesondere für zulassungspflichtige Handwerksbetriebe. Eine solche Zulassungspflicht besteht in der Regel, wenn der Betrieb des Unternehmens eine Meisterprüfung in einem technisch-fachlichen Handwerk voraussetzt.

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