Skip to main content

[sponsored post] Für Gründer: Welche Rechtsform ist die Richtige?Die Geschäftsidee ist überzeugend, der Businessplan in Arbeit, doch eine Frage ist noch offen: Welche Rechtsform soll das Unternehmen bekommen? Ein Thema, das gut durchdacht werden sollte, schließlich hat die Entscheidung finanzielle, steuerliche und rechtliche Auswirkungen

Vor der eigentlichen Gründung stellt sich folgende Frage

Zunächst einmal ist zwischen Einzel- und Teamgründungen zu unterscheiden.

Einzelgründung – Die wichtigsten Faktoren:

Einzelgründungen sind weit verbreitet, auch weil sie so einfach sind. Sie brauchen nur eine Steuernummer und einen Gewerbeschein, schon können Sie loslegen. Als Einzelunternehmer sind Sie ausschließlich für sich selbst verantwortlich, haften aber auch unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen.

Teamgründung – Die wichtigsten Faktoren:

Teamgründungen in Form einer Personengesellschaft wie etwa der GbR sind ebenso einfach möglich. Dann haften alle Gründer gemeinsam mit ihrem Privatvermögen. Anders ist dies bei Gründungen in der Form von Kapitalgesellschaften wie beispielsweise der GmbH. Hier müssen Gründer nicht mit ihrem Privatvermögen haften.

Die 3 wichtigsten Rechtsformen im Überblick:

1. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine der beliebtesten Rechtsformen bei Gründungen ist die GmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Dabei handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit. Sie haften also nur mit dem Betriebsvermögen des Unternehmens. Das Privatvermögen der Gesellschafter kann nicht herangezogen werden. Nur wenn Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter Ihre Pflichten verletzen, können Sie auch persönlich haftbar gemacht werden.

Woraus kann sich das Stammkapital einer GmbH zusammensetzen?

Für die GmbH-Gründung brauchen Sie mindestens 25.000 Euro Stammkapital. 12.500 Euro davon müssen die Gesellschafter schon vor der Eintragung ins Handelsregister mitbringen. Es zählt aber nicht nur Geld zu Betriebsvermögen, Sie können auch Sachwerte einbringen. Das macht die Gründung etwas komplizierter, weil die Sachwerte erst beschrieben und geschätzt werden müssen.

Auch wenn Sie die GmbH als Einzelperson gründen, brauchen Sie eine Satzung, den sogenannten Gesellschaftsvertrag. In besonderen Konstellationen kann dafür anwaltliche Beratung nötig sein. Die Gründung und die anschließende Anmeldung zum Handelsregister muss vom Notar beurkundet werden. Zusammen mit den Registerkosten muss man dafür, je nach Höhe des Stammkapitals der Gesellschaft, mit Kosten von mindestens 400 Euro rechnen. Insgesamt müssen Sie für die Gründung mindestens mit einem dreistelligen Betrag kalkulieren.

Was sind die Vorteil einer GmbH?

Sie bietet in der Praxis hohe Rechtssicherheit und wird von Geschäftspartnern wie Lieferanten und Kunden, aber auch von Banken anerkannt. Zudem profitieren Sie von niedrigen Körperschaftssteuersätzen.

2. Die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt oder Mini-GmbH

Die Mini-GmbH, oder auch Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt, ist die Lösung für alle, die ihre Haftung auf das Betriebsvermögen begrenzen möchten, aber nicht die 25.000 Euro für die Gründung einer GmbH mitbringen. Sie ist eine Art „GmbH light“. Die Gründung funktioniert ebenso wie bei einer GmbH, allerdings sind die Notarkosten günstiger.

Das wichtigste Merkmal der Mini-GmbH ist das geringe Startkapital:

Ein Euro reicht für die Gründung aus. Anders als bei der GmbH können Sie beim Stammkapital keine Sacheinlagen einbringen. Außerdem müssen Sie jährlich ein Viertel des erwirtschafteten Gewinns zurücklegen, um das Stammkapital zu erhöhen. Sind 25.000 Euro Rücklagen erreicht, können Sie die Mini-GmbH in eine richtige GmbH umwandeln.

Die Gründung mit wenig Stammkapital ist natürlich verlockend, birgt aber gewisse Nachteile. Die Rechtsform der Unternehmergesellschaft wird nicht so ernst genommen, das merken Sie spätestens, wenn es an die Finanzierung geht. Wenn Sie ein Darlehen aufnehmen wollen, sind Sie mit einer GmbH in einer deutlich besseren Verhandlungsposition.

3. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die einfachste Form der Unternehmensgründung ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sie kommt in Frage, wenn Sie zusammen mit einem oder mehreren Partnern gründen wollen und dafür möglichst wenig Aufwand betreiben möchten. Wie bei Einzelgründungen haften die Gesellschafter nicht nur mit dem Firmenkapital, sondern auch mit ihrem privaten Vermögen. Nimmt Ihr Partner im Namen der GbR einen Kredit auf, kann die Bank die Rückzahlung also auch von Ihnen fordern.

Eine GbR zu gründen ist denkbar einfach und günstig. Im Grunde handelt es sich um einen lockeren Zusammenschluss, für den es theoretisch nicht einmal eines schriftlichen Vertrags bedarf – praktisch sollten Sie darauf natürlich keinesfalls verzichten. Kosten müssen Sie allenfalls für Rechtsberatung und gegebenenfalls die Gewerbeanmeldung kalkulieren. Startkapital ist ebenfalls nicht vorgeschrieben.

Wann muss die GbR in eine OHG umgewandelt werden?

Einlagen können in Geld, Sachwerten oder Dienstleistungen erfolgen. Erwirtschaften Sie irgendwann Umsätze über 500.000 Euro oder machen über 50.000 Euro Gewinn, muss die GbR per Eintrag ins Handelsregister in eine offene Handelsgesellschaft (OHG) umgewandelt werden.

Der Vorteil der GbR liegt in ihrer Einfachheit: Es gibt kaum rechtliche oder formelle Vorgaben, die Buchführung ist unkompliziert. Heikel ist natürlich die Haftung mit dem persönlichen Vermögen. Zudem ist eine GbR nur beschränkt rechtsfähig. Um Vertrauen bei Geschäftspartnern zu erringen, gibt es bessere Rechtsformen.

Autorinnen: Isabell Noé und Caroline Benzel

Isabell Noé

Isabell Noé ist freie Journalistin für Verbraucher- und Rechtsthemen. Aktuell schreibt Sie unter anderem für Legalbasics, das Magazin des Rechtsdienstleistungsportals Legalbase.de.

Der Artikel hat dir gefallen? Gib uns einen Kaffee aus!

Leave a Reply