Viele Unternehmer haben Angst vor der Betriebsprüfung. Die ist allerdings unangebracht, wenn Sie einige Vorkehrungen treffen.
Wie das Gründerportal impulse-gruenderzeit.de berichtet, überprüft das Finanzamt größere Gesellschaften regelmäßig. Kleine Unternehmen gerieten dagegen in der Regel erst dann ins Visier der Beamten, wenn sie auffällig werden. impulse-gruenderzeit.de gibt Tipps, wie Unternehmen das vermeiden:
Reichen Sie nicht alle Belege ein
Reichen Sie bei den Voranmeldungen und Steuererklärungen zunächst nur die gesetzlich geforderten Formulare und Unterlagen ein – und halten Sie alle übrigen für Nachfragen bereit. Der Grund: Mehr Papier bedeutet für den Finanzbeamten automatisch mehr Arbeit. Und dann schauen die Beamten gerne mal genauer hin.
Ausnahmefälle sind aber zum Beispiel höhere Investitionen. Reichen Sie in diesem Fall den Beleg gleich mit ein.
Achten Sie auf vollständige Unterlagen
Reichen Sie bei der Jahressteuererklärung alle benötigten Formulare ein. Sonst muss der Beamte nachfragen – und wird dann besonders gründlich hinsehen. Zudem gilt: Was auf den ersten Blick ordentlich und schlüssig aussieht, wird aufgrund des Personalmangels schneller abgehakt.
Halten Sie die Fristen ein
Liefern Sie Ihre Voranmeldungen und Steuererklärungen fristgereicht ab. Dann haben Sie auch bessere Chancen auf ein Entgegenkommen der Beamten – wenn Sie etwa bei einer hohen Steuernachzahlung eine Ratenzahlung beantragen. Und wenn Sie tatsächlich einmal einen Steuertermin verpassen: Rufen Sie den zuständigen Sachbearbeiter an und klären Sie die Angelegenheit.
impulse-gruenderzeit.de nennt weitere Verdachtsmomente, die eine Betriebsprüfung nach sich ziehen können:
- hohe Einlagen in das Betriebsvermögen bei niedrigem Privatvermögen
- Verluste über mehrere Jahre
- Vermögenszuwachs ohne entsprechende Einnahmen
- Widersprüche zwischen dem Einkommen des Firmenchefs und seinem Lebensstil oder seinen Lebenshaltungskosten
- vom Branchendurchschnitt abweichender Gewinn
- starke Schwankungen der Umsätze ohne erkennbaren Grund
- Einlage oder Entnahme von Grundstücken in oder aus dem Betriebsvermögen
- Aufgabe des Betriebes oder die Änderung der Rechtsform
- erhebliche Steuernachzahlungen aus vorherigen Betriebsprüfungen
Wenn es doch zu einer Prüfung kommt, können sich Unternehmer laut impulse-gruenderzeit.de an folgenden Bestimmungen orientieren:
- Fristen: Sie müssen die Prüfungsanordnung mindestens vier Wochen vorher erhalten. Das gilt allerdings nicht für die Prüfung zurückliegender Jahre.
- Prüfer: Grundsätzlich können Sie keinen Einspruch gegen einen bestimmten Prüfer einlegen. Suchen Sie bei stichhaltigen Gründen für dessen Voreingenommenheit jedoch das Gespräch mit dem Vorgesetzten.
- Prüfung: Der Kontrolleur darf detaillierte Fragen stellen und alle relevanten Unterlagen einsehen. Suchen Sie vorab die notwendigen Akten heraus, damit der Betrieb so wenig wie möglich gestört wird.
- Elektronische Daten: Sorgen Sie mit Passwörtern dafür, dass der Prüfer nur die für ihn relevanten Informationen zu sehen bekommt.
- Schlussbesprechung: Es hängt von Ihrem Verhandlungsgeschick ab, welche Konsequenzen sich für Sie aus den Beanstandungen des Prüfers ergeben. Sie dürfen den Bericht einsehen und kommentieren, bevor das Finanzamt auf seiner Basis Nachzahlungen festsetzt.
(uqrl)
Die Unternehmer.de-Leserfrage:
Welche Erfahrungen haben Sie bei einer Betriebsprüfung gemacht?
(Bild: © Edyta Pawlowska – fotolia.com)
Jeder Unternehmer kann anhand der Betriebsgrößenklasse schon eine Übersicht über seine Einordnung und damit Prüfungswahrscheinlichkeit gewinnen.
Für Großbetriebe gibt es in der Regel kein Entrinnen, da helfen auch keine kleinen Tricks. Dazu bedarf es keiner besonderen Verdachtsmomente.