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Nach dem Gesetz müssen Kapitalgesellschaften wie eine GmbH, UG oder AG ein separates Geschäftskonto besitzen. Freiberufler und Gewerbetreibende sind dazu erst einmal nicht verpflichtet. Dennoch kann es sein, dass die eigene Bank gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab einem bestimmten Umsatz die Einrichtung eines Geschäftskonto fordert. Der Grund ist, dass für private Einlagen und Guthaben auf Geschäftskonto unterschiedliche Risikovorschriften für Banken gelten. Es sind sogar schon Fälle bekannt geworden, dass Banken Gewerbetreibenden ihr privates Konto gekündigt haben, weil sie geschäftliche Transaktionen über ihren Account abgewickelt haben.

Auch wegen einer besseren Übersicht und als Nachweis gegenüber dem Finanzamt wird ein separates Geschäftskonto für Selbstständige empfohlen. Dem Finanzamt geht es schließlich auch nichts an, wofür privat Geld ausgegeben wird. Leider ist es jedoch so, dass Geschäftskonten in der Regel teurer sind als Privatkonten. Bei den Gebühren gibt es jedoch große Unterschiede. Ein direkter Vergleich ist zudem nicht immer ganz einfach.

Banken bieten unterschiedliche Modelle 

Manche Banken bieten ein Geschäftskonto ohne monatliche Grundgebühr an. Andere verlangen Gebühren um die 20 Euro oder mehr, abhängig vom Transaktionsumfang und inkludierten Leistungen. Bei Konten ohne monatliche Grundgebühr muss dagegen mit höheren Preisen für Überweisungen und Lastschriften. Manche Banken berechnen für jede einzelne Buchung eine Gebühr ab, beispielsweise ab 20 Cent je Transaktion. Bei anderen Anbietern ist dagegen eine bestimmte Anzahl an Buchungen kostenfrei. 

Auch für die Nutzung einer geschäftlichen Kreditkarte muss teilweise mit saftigen Gebühren gerechnet werden. Hier gibt es einen umfassenden Kreditkarten Vergleich mit allen Gebühren. Bei Leuten, die viel im Ausland unterwegs sind, muss darauf geachtet werden, wie hoch die Gebühren für den Auslandseinsatz sind, vor allem bei Bargeldabhebungen. Diese können bei Abhebungen außerhalb der EU schon mal bis zu 10 Euro pro Vorgang ausmachen.

Zu beachten ist auch, dass einige „Neo-Banken“ wie N26 grundsätzlich nur Konten für Freiberufler und Kleingewerbetreibende anbieten. Wichtig ist auch das Image. In bestimmten Branchen kann es für Verwunderung sorgen, wenn eine wenig bekannte Bank für geschäftliche Transaktionen genutzt wird.

Besonders teuer werden Geschäftskonten, wenn Bargeldeinzahlungen notwendig sind. Das ist jedoch in der Regel nur erforderlich, wenn tatsächlich reger geschäftlicher Bargeldverkehr stattfindet wie bei Laden, Kiosk- oder Restaurantbesitzern. Die Kosten liegen bei den günstigsten Anbietern bei 2 bis 3 Euro. Manche Banken rechnen auch nach der Höhe der Einzahlungen ab. Wer hauptsächlich Online-Geschäfte abwickelt wird gut auf diese Option verzichten können. Teuer kann es auch werden, wenn eine Überziehungslinie in Form eines Kontokorrentkredits eingeräumt wird. Zinsen über 10 % p.a. sind hier keine Seltenheit. Wird die Überziehungslinie sogar überschritten liegen die Zinsen oft doppelt so hoch. In solchen Fällen dürfte zudem ein Gespräch mit dem Bankberater fällig werden, was dringend vermieden werden sollte.

Verfügbarkeit von Unterkonten und Integration in die Buchhaltungssoftware

Für eine bessere Organisation des Geschäftsbetriebes und einen besseren Überblick kann es sich anbieten, ein Konto zu wählen, das die Einrichtung von Unterkonten ermöglicht. Hierbei ist darauf zu achten, wie viele Unterkonten überhaupt erlaubt sind und ob eine jeweils eigene IBAN eingerichtet werden kann.

Vor allem dann, wenn viele Transaktionen im Geschäftsverkehr anfallen, ist es sinnvoll, wenn mit dem Geschäftskonto eine Schnittstelle für eine einfache Datenübertragung ins eigene Buchhaltungsprogramm oder in das des Steuerberaters angeboten wird, ohne dass hierfür ein Fachmann bestellt werden muss.

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