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Grundsätzlich werden Rechtsschutzversicherungen für verschiedene Lebensbereiche angeboten. Damit hat der Versicherungsnehmer den Vorteil, sich für den Bereich zu versichern, in dem er die meisten Rechtsstreitigkeiten erwartet. Darüber hinaus ermöglicht dies für den Versicherungsnehmer hinsichtlich des vielfältigen Angebotsystems eine Kostenoptimierung. Eine Rechtsschutzversicherung, die die Absicherung aller Streitfälle erfasst, gibt es nicht.

Der Versicherungsnehmer kann unter den folgenden Leistungsarten auswählen:

1. Schadensersatz-Rechtsschutz

Sofern der Schadensersatz-Rechtsschutz Bestandteil des Versicherungsvertrags ist, so kann der Versicherungsnehmer eigene Ansprüche gegen einen Schädiger gerichtlich durchsetzen.  Ein Schadensersatz-Abwehrrecht ist jedoch ausgeschlossen – und wird in der Regel durch die Haftpflichtversicherung gedeckt. Dabei ist es unerheblich, ob sich die Schadensersatzforderung gegen eine private Person, eine Firma, den Bund oder eine öffentliche Institution richtet. Der Versicherungsschutz umfasst dabei Personenschäden, Vermögensschäden sowie Sachschäden.

2. Arbeits- und Berufsrechtsschutz

Dieses Rechtsschutzgebiet ist für den Arbeitnehmer (Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige) und den Arbeitgeber (Firmenrechtsschutz) interessant.  Für die erstgenannte Gruppe wird Versicherungsschutz in den Gebieten Arbeitsentgelt, Altersversorgung, Zeugniserteilung und Arbeitsschutz gewährt. Als Arbeitgeber besteht Versicherungsschutz, wenn ein Mitarbeiter  aufgrund seines unkorrekten Verhaltens – nach Abmahnung – gekündigt wurde und dieser Kündigungsschutzklage erhebt oder wenn ein selbst gekündigter Arbeitnehmer mit dem erstellten Arbeitszeugnis nicht zufrieden ist und daraufhin einen Rechtsanwalt aufsucht.

3. Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

Eine Rechtsschutzversicherung in diesem Bereich bietet sich für Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer sowie für Mieter oder Pächter an. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Vermietung und/oder Eigennutzung gesondert zu versichern ist.  Der jeweilige Versicherungsbestandteil ist im Versicherungsvertrag anzugeben. Für Mieter liegt das hauptsächliche Versicherungspotential im Bereich der Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung, Kündigung und Renovierungsumfang. Der Rechtsschutz für Vermieter/Verpächter liegt vor allem in den Bereichen Mietzahlungsrückstände sowie Kündigungstatbestände. Nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind vor allem Grundstücksbebauung, Grundstücksveräußerungsgeschäfte, Grundstücksfinanzierung sowie die steuerliche Behandlung.

4. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Sofern privatrechtliche Ansprüche aus Verträgen durchgesetzt oder abgewehrt werden sollen, kann der Vertrags- und Sachenrechtsschutz in Anspruch genommen werden. Hauptsächlicher Anwendungsbereich sind hierbei Werk- und Reparaturverträge, Darlehens- und Reiseverträge.

5. Steuerrechtsschutz

Der Steuerrechtsschutz wird dann in Anspruch genommen, wenn es sich um steuerrechtliche Streitigkeiten, welche vor den Finanz- oder Verwaltungsgerichten ausgetragen werden, handelt. Sofern der Versicherungsschutz als einen Selbständigen besteht, so kann Versicherungsschutz auch nur für die selbständige Tätigkeit gewährt werden.

6. Sozialgerichtsrechtsschutz

Rechtsschutz besteht in dem Bereich der Anspruchsdurchsetzung gegen einen Sozialversicherungsträger (gesetzliche Unfall- und Pflegeversicherung).

7. Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen

Sofern es sich um Streitigkeiten in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten mit Verwaltungsbehörden handelt, findet der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen Anwendung.

8. Rechtsschutz in Strafsachen

In diesen Bereich des Rechtsschutzes werden fahrlässig begangene Delikte einbezogen. Sofern auch Vorsatz in Betracht gezogen werden kann, besteht nur vorläufiger Rechtsschutz, der im Nachhinein auch wieder entzogen werden kann. Hierunter werden zum Beispiel Arbeitsunfälle subsumiert.

9. Erb- und Familienrechtsschutz

Ein diesbezüglicher Rechtsschutz kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die anwaltliche Tätigkeit nicht mit anderen kostenpflichtigen Tätigkeiten verbunden ist. Hierunter zählt zum einen die Adoption eines Kindes, Unterhalts- oder Sorgerechtsregelungen sowie der Zugewinnausgleich. Eine erbrechtliche Beratung fällt dann unter den Rechtsschutz, wenn es um Pflichtteilsansprüche oder um die Regulierung von Nachlassschulden geht.

10. Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten

Versicherungsschutz besteht dann, wenn aufgrund eines verkehrsrechtlichen oder anderen Verstoßes ein Buß- oder Ordnungsgeld droht. Rechtsschutz für Halte- und Parkverbote sind vom Rechtsschutz ausgenommen.

11.Disziplinar- und Standesrechtsschutz

Rechtsschutz besteht für Beamte, Wehrpflichtige und Berufssoldaten sowie bestimmte Berufsgruppen mit Berufs- und Standespflichten (Ärzte, Steuerberater), welchen ein Dienstvergehen oder ein sonstiger Verstoß vorgeworfen wird.

(Bild: © iStockphoto.com)

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