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Aufgrund der steigenden Anzahl von Gerichtsverfahren nimmt die Bedeutung von Rechtsschutzversicherungen immer mehr zu. Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert wird. Dies bedeutet, dass ein Versicherungsverhältnis durch Abschluss eines privatrechtlichen Versicherungsvertrags zwischen dem Versicherungsnehmer und den Versicherer zustande kommt. Die rechtlichen Grundlagen einer Rechtsschutzversicherung basieren auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), den Allgemeinen Versicherungsbestimmungen (AVB) sowie dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Darüber hinaus werden die jeweiligen – nicht gesetzlich verankerten – Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingungen Vertragsbestandteil. Diese Vielzahl an unterschiedlichen Versicherungsbedingungen und Versicherungstarifen erschweren die Vergleichbarkeit. Aus diesem Grund haben wir für Sie auf den folgenden Seiten die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Die Leistungen der Rechtschutzversicherung

Der BGH hat die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen als „Besorgung von Rechtsangelegenheiten“ definiert. Diese sehr weit gefasste Begrifflichkeit wird im Folgenden näher erläutert: Grundsätzlich werden mit der Rechtsschutzversicherung die Kosten, die im Zusammenhang mit einer außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Auseinandersetzung entstehen, durch die Versicherungsgesellschaft übernommen. Grundlegender Bestandteil des Leistungsumfangs sind die Gebühren und Kosten des eigenen Rechtsanwalts sowie die des gegnerischen Rechtsanwalts.

Darüber hinaus werden auch die Gerichtskosten sowie die Zeugen- und Vollstreckungskosten übernommen. Die Sachverständiger- und Gutachterkosten werden in der Regel nur dann übernommen, wenn diese vom Gericht bestellt sind. Etwas anderes gilt nur für die Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Verkehrsbereich und den Kauf und die Reparatur von Fahrzeugen. Hier werden die Gutachterkosten auch dann übernommen, wenn er vom Versicherungsnehmer beauftragt wurde.

Darüber hinaus trägt die Rechtsschutzversicherung auch die Nebenklagekosten, wenn in einem Prozess gegen den Versicherungsnehmer die Hinterbliebenen als Nebenkläger auftreten und das Gericht dem Versicherungsnehmer die Kosten der Gegenseite auferlegt. Nicht übernommen werden die Nebenklägerkosten dann, wenn der Versicherungsnehmer selbst aktiv als Nebenkläger auftritt.

Auch die Korrespondenzanwaltskosten können – sofern der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie vom nächstmöglichen Gericht entfernt wohnt – von dem Versicherer übernommen werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei Straf- und Ordnungswidrigkeiten sowie bei Disziplinarangelegenheiten kein Anspruch auf Übernahme der Kosten besteht. Ferner werden auch Strafkautionen – um einer Inhaftierung des Versicherungsnehmers vorzubeugen – in Form eines zinslosen Darlehens, gewährt.

Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung gewährt dem Versicherungsnehmer in Europa, den Kanaren, Madeira und den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres Rechtsschutz. Einige Versicherungsunternehmen gewähren auch weltweiten Versicherungsschutz, der jedoch meist mit niedrigeren Deckungssummen und zeitlich befristet ist.

Bei sozialen und steuerlichen Rechtsstreitigkeiten besteht der Versicherungsschutz in der Regel nur vor deutschen Gerichten. Bei Familien- und Erbrechtsstreitigkeiten werden die Beratungskosten nur dann ersetzt, wenn der Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen ist.

Deckungssumme bei der Rechtsschutzversicherung

Die Deckungssumme einer Rechtsschutzversicherung beträgt in der Regel 200 000 bis 250 000 Euro, sofern es sich um Streitigkeiten innerhalb Europas handelt. Wird im Versicherungsvertrag weltweiter Versicherungsschutz gewährt, so beläuft sich die Deckungssumme in der Regel auf 100 000 Euro.

Rechtsschutzversicherung: Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Grundsätzlich beginnt der Versicherungsschutz nach dem im Versicherungsvertrag bestimmten Zeitpunkt. Bei einigen Versicherungsarten beginnt der Versicherungsschutz grundsätzlich erst nach einer dreimonatigen Wartezeit. Die diesbezüglichen Leistungsarten können Sie dem Versicherungsvertrag entnehmen.

Kündigung der Rechtsschutzversicherung

Die abgeschlossene Rechtsschutzversicherung kann erst zu dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt gekündigt werden. In der Regel werden Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von 1, 2 oder 5 Jahren angeboten. Eine Kündigung ist dann erst mit Ablauf des entsprechenden Jahres möglich. Darüber hinaus besteht in bestimmten Fällen auch ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sofern ein solcher Grund gegeben ist, ist eine Kündigung auch vor Ablauf der Versicherungslaufzeit möglich.

Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Versicherer die Kostendeckung abgelehnt hat oder wenn eine Beitragserhöhung ohne eine Erhöhung der Versicherungsleistung erfolgt. Aber auch der Versicherer hat die Möglichkeit den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Dies ist dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherungsbeiträge nicht fristgerecht begleicht oder wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten mehrere Schadensfälle einreicht.

(Bild: © iStockphoto.com)

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