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Private Krankenversicherung: Ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?

Sind Sie einmal in die private Krankenversicherung gewechselt, ist es so gut wie unmöglich diese wieder zu verlassen. Grund sind die geringen Beiträge in jungen Jahren und die hohen Beiträge im Alter. Die Versicherungen wollen verhindern, dass die Versicherten den Vorteil der niedrigen Beiträge auskosten und dann vor den hohen Beiträgen fliehen.

Es gibt nur eine Möglichkeit, wieder in die gesetzliche Versicherung zu wechseln. Ihr Bruttoeinkommen muss dafür unter die Versicherungspflichtgrenze sinken, das heißt, mindestens ein Jahr muss ihr monatliches Bruttoeinkommen unter 3 900 Euro liegen. Des Weiteren gehen bei einem Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung die gebildeten Altersrückstellungen verloren.

Wie kann man in die private Krankenversicherung wechseln?

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, ist ein Wechsel nicht kompliziert. Zuerst müssen Sie sich für ein bestimmtes Leistungspaket entscheiden und anschließend vergleichen Sie unbedingt die Preise der verschiedenen Anbieter.

Als nächstes fordern Sie die Vertragsunterlagen bei der ausgewählten Krankenkasse an, absolvieren den geforderten Gesundheitscheck und schicken die ausgefüllten Unterlagen an Ihre neue Krankenkasse zurück. Erst wenn Sie Ihre Aufnahmebestätigung haben, kündigen sie Ihre alte gesetzliche Versicherung. Voraussetzung hierfür ist die Beilage der neuen Versicherungsbescheinigung.

Sind Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, können Sie nach der Kündigung zum Ende des übernächsten Monats aus Ihrer Kasse austreten. Kündigen Sie am 3. Mai, ist es möglich, Ihre alte Krankenkasse am 31. Juli zu verlassen.

Als Pflichtversicherter sind Sie auf die Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze (48 600 Euro) angewiesen. Nur wenn Sie diese drei Mal hintereinander überbieten und auch in Zukunft ein hohes Einkommen aufweisen können, haben sie die Möglichkeit, die gesetzliche Krankenversicherung zum Jahresende zu verlassen.

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