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Grundsätzlich gibt es in Deutschland zwei Möglichkeiten sich gegen Krankheiten und Unfälle abzusichern – die private und die gesetzliche Krankenversicherung. Derzeit nehmen 13 Prozent der Deutschen die private Krankenversicherung wahr.

Somit befindet sich der Hauptanteil der Bürger in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Aber welcher Arbeitnehmer hat die Möglichkeit sich privat zu versichern, gibt es Vorteile durch eine private Versicherung und wie ist ein Wechsel der Krankenkassen möglich?

Nicht selten stellen sich Bundesbürger jene Fragen. Auf den nächsten Seiten versuchen wir Ihnen Antworten auf diese und weitere Fragen zu geben.

Was kostet die private Krankenversicherung?

Die Kosten für eine private Krankenversicherung können sehr unterschiedlich sein. Zu allererst hängen die Beiträge von dem gewünschten Leistungspaket ab. Je nachdem, welche der vielen Leistungen der Arbeitnehmer in Anspruch nehmen will, variiert sein Beitrag.

Somit kann sich das Paket eines einfachen Beamten sehr von dem eines Bundestagsabgeordneten unterscheiden. Allerdings ist die private Versicherung, im Gegensatz zur Gesetzlichen, nicht an das Einkommen gebunden. Aber auch Faktoren wie Geschlecht, Alter und der Gesundheitszustand des Versicherten fließen in den Beitrag ein. Hat der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses eine auch in Zukunft bemerkbare Krankheit, muss er mit höheren Beiträgen rechnen. Sie müssen dann einen sogenannten Risikozuschlag zahlen. Wenn der Versicherte allerdings erst nach dem Abschluss erkrankt, hat er mit keinerlei Konsequenzen bei den Beiträgen zu rechnen.

Des Weiteren müssen Frauen grundsätzlich einen höheren Betrag einzahlen als Männer. Grund hierfür ist die höhere durchschnittliche Lebenserwartung der Frau. Auch das Alter beeinflusst die Beiträge der privaten Krankenversicherung. Im jungen Alter sind die Beiträge der Privaten eher gering. Mit zunehmendem Alter steigen die Einzahlungen kontinuierlich an und erreichen ihren Höhepunkt im Rentenalter.

Welcher Arbeitnehmer kann sich privat versichern?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass vor allem Personen, die nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, die Möglichkeit der privaten Versicherung wahrnehmen. Dies sind Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen im dritten Jahr in Folge über 48 600 Euro liegt.

Monatlich muss das Bruttoeinkommen somit mehr als 4 050 Euro betragen. Wie die gesetzlich Versicherten bekommen auch die privaten einen Zuschuss von 50 Prozent vom Arbeitgeber. Allerdings wird der Zuschuss nur genehmigt, wenn die ausgewählte private Versicherung nicht den Höchstsatz der gesetzlichen übersteigt. Auch der Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung ist möglich. Diese sichert Ihnen bei längerer Krankheit ihr gewohntes Einkommen und tritt nach dem Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers in Kraft.

Des Weiteren können Selbstständige, Künstler und Freiberufler in eine private Krankenversicherung eintreten. Bei diesen Berufsbranchen spielt die Höhe des Einkommens keine weitere Rolle. Für diese Berufe ist auch eine zusätzliche Krankentagegeld-Versicherung sinnvoll. Kommt es zu einem Krankheitsfall, zahlt Ihnen die Krankenkasse ein Krankentagegeld.

Der gezahlte Betrag richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung, die jeder individuell an seine Bedürfnisse anpassen kann. Zudem unterscheidet man zwischen der Leistungsstaffelung und der Vollleistung. Bei der ersten sind die Beiträge relativ gering. Jedoch setzt die Auszahlung erst ein bis zwei Wochen nach Dienstausfall ein und startet mit einem geringen Betrag, der sich Stück für Stück erhöht. Die Vollleistung garantiert hohe Beträge mit Beginn der Erkrankung. Allerdings sind die Einzahlungen deutlich höher als bei der Variante der Leistungsstaffelung.

Zudem können sich auch Beamte, Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete privat versichern. Für diese Berufe gilt die sogenannte Beihilfsberechtigung, das heißt, dass der Arbeitgeber (Land oder Bund) für den Hauptversicherten und seine direkten Angehörigen zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten übernimmt.

Lediglich den Restbetrag muss der Arbeitgeber selbst versichern. Hier gibt es somit einen klaren Vorteil der privaten Krankenversicherung, denn wenn sich ein Beamter über die Gesetzliche versichert, zahlt der Arbeitgeber keinen Beitrag.Des Weiteren kann bei einer privaten Krankenversicherung eine Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Entscheidet man sich für diese, werden alle Kosten über 5000 Euro im Jahr von der Krankenkasse übernommen. Zudem können Sie mit diesem Modell Ihre Beiträge deutlich senken.

Auch der Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung ist möglich. Sind Sie eher selten krank, sollten Sie auch die Tarife mit Beitragsrückerstattung beachten. Haben Sie mindestens ein Jahr keinerlei Leistungen beansprucht, können Sie auf Rückerstattungen hoffen. Dies kann durch eine monatliche oder jährliche Barauszahlung, eine einmalige Beitragssenkung oder eine dauerhafte Beitragssenkung geschehen.

(Bild: © qualitätsgrafik – Fotolia.de)

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