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Wie verändern sich deine Finanzen in 2022? Mit mit dem Jahreswechsel gibt es einige Änderungen für ArbeitnehmerInnen. Um dir einen Überblick zu verschaffen, haben wir die wichtigsten Änderungen für dich zusammengefasst.

1. Mindestlohn steigt

Die ArbeitnehmerInnen, die per Mindestlohn bezahlt werden, dürfen sich über ein höheres Einkommen freuen. Der Mindestlohn pro Stunde lag bisher bei 9,60 € und wurde zum 1. Januar 2022 auf 9,82 € erhöht. Eine weitere Erhöhung wird es zum 1. Juli geben: Dann steigt der Mindestlohn auf 10,45 € pro Stunde. Weitere Erhöhungen werden von der Regierung in Aussicht gestellt.

EXTRA: Mindestlohn 2021 & 2022: Alles, was du wissen musst

2. Höhere Ausbildungsvergütung

Auch die Auszubildenden können sich über ein höheres Einkommen freuen. Alle, die in 2022 mit einer Ausbildung starten, haben eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 585 € pro Monat. Zum Vergleich: In 2021 lag diese bei monatlich 550 €.

Dementsprechend werden die Vergütungen mit den Ausbildungsjahren angepasst:

  • 2. Ausbildungsjahr: 690,30 € (585 € + 18 %)
  • 3. Ausbildungsjahr: 789,75 € (585 € + 35 %)
  • 4. Ausbildungsjahr: 770,00 € (585 € + 40 %)

Weitere Erhöhungen wurden für die nächsten Jahre bereits festgelegt. Wer in 2023 mit einer Ausbildung startet, darf sich auf eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 620,00 € freuen. Im 2. Ausbildungsjahr sind es dann 731,60 €, im 3. Ausbildungsjahr 837,00 € und im 4. Ausbildungsjahr 868,00 €.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung lässt jedes Jahr im November des Vorjahres verlauten, wie die Mindestausbildungsvergütung in den Folgejahren angepasst wird. Lassen wir uns überraschen, was ab 2024 folgt!

3. Steuerfreibeträge

Steuerfreibeträge sind Beträge für Aufwendungen oder Einnahmen, welche nicht besteuert werden. Es wird nur der Teil besteuert, welcher den Freibetrag übersteigt.

Die Steuerfreibeträge ändern sich in 2022 sowohl für Ledige als auch für Verheiratete.

Ledige hatten bis Ende 2021 einen Grundfreibetrag von 9.744 €, welcher ab 2022 auf 9.984 € erhöht wird. Sie müssen also erst ab einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 9.984 € Einkommensteuer zahlen.

Verheiratete haben in diesem Jahr einen Grundfreibetrag von 19.968 €. Bis 2021 lag dieser bei 19.448 €.

Katja Bäumel

Katja Bäumel startete 2013 bei unternehmer.de und war von 2018 bis 2023 Projektleitung. In den Jahren zuvor war sie, neben diversen Auslandsaufenthalten, u. a. für die Volkswagen AG, Deutsche Bank AG und Russell Hobbs tätig.

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