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Wenn du ein Unternehmen führst, wird dir irgendwann die Gewerbesteuer (kurz: GewSt) über den Weg laufen – spätestens dann, wenn dich das Finanzamt zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung auffordert. Doch nicht jeder Unternehmer muss Gewerbesteuer abführen.

Was verbirgt sich hinter der Gewerbesteuer?

Vereinfacht gesagt, ist die Gewerbesteuer eine Gemeindesteuer, die sich auf dein Unternehmen bezieht. An der Gewerbesteuer verdient die Gemeinde bzw. Stadt – je nachdem, wo dein Unternehmen angesiedelt ist. Sofern dieses über mehrere Betriebsstätten verfügt, wird die Gewerbesteuer in der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt fällig. Die Gewerbesteuer-Regelungen sind im Gewerbesteuergesetz verankert. Bemessungsgrundlagen für die Gewerbesteuer sind der Gewinn deines Unternehmens bzw. der betreffenden Betriebsstätte im jeweiligen Wirtschaftsjahr sowie der Hebesatz der Stadt oder Gemeinde. Zu versteuern sind Gewinne, die über einen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gültigen Freibetrag hinausgehen.

Wer ist verpflichtet, Gewerbesteuer abzuführen?

Zur Zahlung von Gewerbesteuer sind Gewerbetreibende verpflichtet. Freiberufler hingegen sind hiervon ausgenommen. Zu den Gewerbetreibenden zählst du, wenn du für die Gründung deines Unternehmens einen Gewerbeschein beantragtest. Anders als bei Kapitalgesellschaften wird Einzelunternehmen und Personengesellschaften ein Freibetrag gewährt. Dieser liegt aktuell bei 24.500 Euro jährlichem Gewinn aus Gewerbebetrieb.

Warum muss die Gewerbesteuererklärung ans Finanzamt übermittelt werden, wenn die Gemeinde/Stadt die Gewerbesteuer erhält?

Die Gewerbesteuer, die von der Gemeinde bzw. Stadt erhoben wird, basiert auf dem Gewerbesteuermessbetrag. Diesen legt das Finanzamt in Form eines gesonderten Gewerbesteuermessbescheides fest. Zur Festlegung des Gewerbesteuermessbetrages dient die Gewerbesteuererklärung, die du jährlich beim Finanzamt einreichst. Ist der Gewerbesteuermessbescheid durch das Finanzamt ergangen, wirst du in Kürze einen Gewerbesteuerbescheid von der Stadt bzw. Gemeinde deines Unternehmens oder der jeweiligen Betriebsstätte erhalten. Die Zahlung der Gewerbesteuer leistest du auf das Gemeinde- oder Stadtkassenkonto, welches im Gewerbesteuerbescheid angegeben ist.

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Folgende Kennzahlen werden benötigt, um die Gewerbesteuer zu berechnen:

  • Gewinn
  • Freibetrag
  • einheitlicher Steuersatz
  • Hebesatz der Gemeinde/Stadt

Berechnung Gewerbesteuermessbetrag

Um die Gewerbesteuer zu berechnen, gilt es, zunächst den Gewerbesteuermessbetrag zu ermitteln. Sofern es sich nicht um eine Kapitalgesellschaft handelt, zieht das Finanzamt dazu vom Gewinn deines Unternehmens den Freibetrag ab. Das Ergebnis hieraus ist der zu versteuernde Gewinn. Dieser wird mit einer gesetzlich geregelten Steuermesszahl, welche aktuell bei 3,5 % liegt, multipliziert. Aus dieser Formel ergibt sich der Gewerbesteuermessbetrag.

Berechnung Gewerbesteuer

Im Anschluss wird der Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde herangezogen. Den Gewerbesteuermessbetrag multiplizierst du mit dem Hebesatz, woraus die Gewerbesteuer resultiert. Der Hebesatz liegt bei mindestens 200 %.

Wie häufig ist die Gewerbesteuer zu zahlen?

Die Stadt bzw. Gemeinde legt für die Gewerbesteuer üblicherweise Vorauszahlungen fest. Diese sind vierteljährlich auf das Konto der Gemeinde- oder Stadtkasse zu überweisen. Alternativ kann mit der Gemeinde bzw. Stadt auch ein SEPA-Lastschriftmandat individuell vereinbart werden. Die Fälligkeit der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen ist in der Regel immer zur Mitte des jeweiligen Quartals, also zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Für die Vorauszahlungen ergeht ein gesonderter Gewerbesteuer-Vorauszahlungsbescheid. Die Vorauszahlungen werden schlussendlich mit den tatsächlichen Ist-Werten der Gewerbesteuererklärung des Folgejahres verrechnet. Bei Abweichungen kann sich hieraus unter Umständen eine Erstattung oder Nachzahlung ergeben.

Fazit

Prüfe, ob dein Unternehmen den Freibetrag in Anspruch nehmen kann und fülle die Gewerbesteuererklärung gewissenhaft aus. Durch die Vorauszahlungen kannst du unter Umständen eine möglicherweise hohe Nachzahlung am Ende des Wirtschaftsjahres umgehen.

Thomas Hoffmann

homas Hoffmann ist 1964 in Berlin geboren und aufgewachsen. Nach seinem Abitur studierte er BWL und arbeitete daraufhin als Betriebsberater. Im Zuge dieser Tätigkeit kam er in Kontakt mit betriebswirtschaftlichen Themen und eignete sich ein umfangreiches Wissen an. Er hatte schon immer einen Hang zum Schreiben, und geht diesem als freier Redakteur nach. Spezialisiert hat er sich auf Themen rund um Existenzgründung, Buchhaltung und Personalführung.

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