Ein Gewerbeinhaber hat auf den Ertrag, den er erzielt hat, an die Stadt oder Gemeinde, in der der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat, eine Gewerbesteuer zu entrichten.
Vorher wird der Gewerbeertrag durch Abzüge und Zurechnungen genau berechnet. Nachdem ein Freibetrag abgezogen wurde, wird auf den verbleibenden Ertrag eine Steuermesszahl angewandt.
Anschließend wird mit Hilfe des Hebesatzes der Stadt oder Gemeinde, der je nach Region unterschiedlich hoch ausfallen kann, der zu zahlende Betrag ermittelt. Die Steuer ist vierteljährlich zu entrichten.