Einmal an der Uni angekommen, verändert sich für die meisten Studierenden erstmal jede Menge: Vorlesungen, die erste eigene Wohnung oder Studentenpartys. Während der Schulzeit konnten noch die Vorteile von Hotel Mama voll ausgeschöpft werden und plötzlich füllt sich der Kühlschrank nur noch, wenn du selbst einkaufen warst. Willkommen im echten Leben! Während des Studiums wird die Liste dieser unliebsamen Dinge kontinuierlich länger. Ganz oben steht bei vielen Studenten der jährliche Kampf mit der Steuererklärung. Wie du die ganz entspannt selbst machen kannst und dabei Zeit und Nerven sparst, zeigen wir dir in diesem Artikel.
Steuern einfach erklärt
Warum zahlen wir eigentlich Steuern?
Vereinfacht gesagt sind Steuern die Einnahmen eines Staates, mit denen der wiederum die Versorgung seiner Bürger sicherstellen kann. Beispielsweise in Form von Straßen, Sozialversicherungen oder Hilfen während einer Pandemie. Keine Frage, das Steuersystem in Deutschland ist kompliziert, aber gerade StudentInnen profitieren von den gezahlten Steuern. Schließlich gäbe es ohne Steuern keine kostenlose Universitätsausbildung oder Vergünstigungen bei Semestertickets. Als StudentIn musst du dieses komplizierte System nicht in und auswendig kennen, da eine Steuererklärung für Studenten in den meisten Fällen ziemlich einfach ist und du damit eine Menge Geld sparen kannst.
Werbungskosten mindern deine Steuern
Sobald du im Studium mehr als 450€ pro Monat verdienst, lohnt sich für dich eine Steuererklärung. Ab diesem Betrag zahlst du nämlich zunächst einmal Steuern. Allerdings bleiben die meisten StudentInnen unter dem Grundfreibetrag und können sich deshalb alle Ihre gezahlten Steuern zurückerstatten lassen. Das bedeutet, dass du dich über eine Rückzahlung vom Finanzamt freuen kannst!
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Selbst wenn du mehr als den Grundfreibetrag verdienst, kannst du deine Steuerlast reduzieren, indem du deine studienbezogenen Kosten geltend machst. Dazu zählen unter anderem deine Semesterbeiträge, Fahrten zur Uni, Fachliteratur und noch viele mehr. All diese Ausgaben zieht das Finanzamt von deinem Einkommen ab und überweist dir zu viel gezahlte Steuern wieder zurück. Dafür musst du aber eine Steuererklärung abgeben, um dem Finanzamt deine Werbungskosten mitzuteilen. Dabei solltest du die folgenden Posten auf keinen Fall vergessen.
Das Zauberwort Verlustvortrag
Was passiert mit deinen Werbungskosten, wenn du gar nichts verdienst?
Für StudenntInnen hat das Finanzamt ein offenes Ohr und bietet dir deshalb die Möglichkeit deine Studienkosten anzusparen. Wenn du dich in einer Zweitausbildung befindest, kannst du eine Steuererklärung abgeben und einen Verlustvortrag geltend machen. Das bedeutet, dass du im vergangenen Jahr mehr Ausgaben für dein Studium als Einnahmen hattest. Gibst du einen Verlustvortrag ab, so vermerkt sich das Finanzamt deinen Verlust und verrechnet ihn dann mit deinen zukünftigen Einnahmen.
Wenn du in deinem Masterstudium einen Verlustvortrag geltend machst, werden deine Ausgaben mit deinem Einkommen im ersten Berufsjahr verrechnet. Dadurch kannst du mehrere tausend Euro an Steuern sparen! Das Beste ist, dass du einen solchen Verlustvortrag bis zu sieben Jahre rückwirkend einreichen kannst. Vor allem bei einem Auslandsaufenthalt lohnt es sich besonders, denn da kommen einige Kosten zusammen. So kannst du mit deinen Umzügen, einer doppelten Haushaltsführung, Reisekosten oder deinen Studiengebühren im Ausland richtig viel Geld sparen. Wenn du einen Verlustvortrag abgeben möchtest, kreuzt du einfach oben rechts auf deinem Mantelbogen das gleichnamige Feld an.
So kannst du deine Steuererklärung machen
Jetzt bleibt nur noch die Frage zu klären, wie du deine Steuererklärung als StudentIn am besten anfertigst und sie beim Finanzamt einreichst. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Bei komplizierteren Steuererklärungen lohnt es sich in der Regel immer zu einem Steuerberater zu gehen. Die meisten Studenten können ihre Steuererklärung aber einfach selbst ausfüllen. Dafür musst du nur deine Einnahmen (zu finden auf den Lohnsteuerbescheinigungen deiner Arbeitgeber) und deine Werbungskosten im entsprechenden Jahr kennen. Im nächsten Schritt brauchst du in der Regel nur noch den Mantelbogen und die Anlage N. Der Mantelbogen ist für deine persönlichen Informationen wie Name, Anschrift, IBAN. In die Anlage N trägst du deine Einnahmen, die gezahlte Lohnsteuer und deine Werbungskosten ein. Die Formulare findest du entweder bei Elster-Online oder bei deinem Finanzamt in Papierform.
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