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Die häufig synonym verwendeten Begriffe VermögensberaterIn und -VerwalterIn sorgen bei potenziellen AnlegerInnen oftmals für Verwirrung. Die grundlegenden Tätigkeitsbereiche der beiden Berufsgruppen weichen jedoch stark voneinander ab: Während VermögensberaterInnen lediglich Empfehlungen auf Basis der individuellen Anlagepräferenzen aussprechen, legen VermögensverwalterInnen eigenständig fest, in welche Anlageklassen investiert wird. Folgende Unterschiede sollten AnlegerInnen bei ihrer Wahl zwischen BeraterIn und VerwalterIn beachten.

VermögensberaterIn: Individuelle und bedarfsorientierte Empfehlungen

Die Hauptaufgabe von VermögensberaterInnen besteht – wie der Name bereits erahnen lässt – zunächst in der umfassenden Beratung der KundInnen in allen relevanten Finanz- und Versicherungsfragen. Ob Altersvorsorge, Vermögenszuwachs oder Absicherung: Auf Grundlage individueller Faktoren wie Anlagedauer, Risikobereitschaft und Höhe des anzulegenden Betrags sprechen VermögensberaterInnen objektive Empfehlungen aus. Die angebotene Produktpalette der klassischen Vermögensberatung reicht dabei von Lebensversicherungen über Riester- und Rürup-Renten bis hin zu Bausparverträgen und diversen Fonds.

Das Hauptaugenmerk liegt in der Regel auf der Finanzoptimierung und ganzheitlichen Betrachtung der finanziellen Verhältnisse der AnlegerInnen.

Bei der Wahl der BeraterInnen ist jedoch Vorsicht geboten: Da der Begriff nicht geschützt ist und unter bestimmten Voraussetzungen keiner staatlichen Zulassung bedarf, tummeln sich unter den FinanzdienstleisterInnen einige schwarze Schafe. Zudem herrscht teils Intransparenz bei der Wahl der Finanzprodukte: Diese stammen von verschiedensten VertriebspartnerInnen zum Beispiel Fondsgesellschaften – Die BeraterInnen verdienen dabei hauptsächlich an den Provisionen. Hier kann es im Zweifel also zu Interessenkonflikten kommen. AnlegerInnen sollten deshalb ein besonderes Augenmerk auf Erfahrung, Objektivität und Neutralität der VermögensberaterInnen legen.

VermögensverwalterIn: Aktive Portfoliogestaltung und Entscheidungsgewalt

Im Gegensatz zu VermögenberaterInnen erteilen VermögensverwalterInnen keine Anlageratschläge, sondern treffen die Anlageentscheidung – mit eigenem Ermessensspielraum und im Rahmen einer mit der Kundin oder dem Kunden vereinbarten Anlagestrategie – selbst. Jede Vermögensverwalterin und jeder Vermögensverwalter benötigt deshalb nach dem Kreditwesengesetz zwingend eine Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Der Vorteil: AnlegerInnen können ihr Vermögen in sichere und erfahrene Hände legen und profitieren dabei von der Zeitersparnis und Expertise. Je nach Anlagemotivation und -Zielen der AnlegerInnen bieten viele VermögensverwalterInnen zunächst unterschiedliche Anlagestrategien, beispielsweise ertrags-, chancen-, nachhaltigkeits- und sicherheitsorientierte Portfolios an, aus denen gewählt werden kann. Oftmals findet in der Vermögensverwaltung zunächst eine individuelle Anpassung der Anlagestrategie auf Basis des Anlagehorizonts, der persönlichen Anlageziele und weiterer Faktoren, wie der Risikobereitschaft und Risikotragfähigkeit der KundInnen, statt.

Grundsätzlich gilt es jedoch zwischen bankenabhängigen und -unabhängigen Verwaltern zu unterscheiden:

  • Anleger sollten sich bewusst sein, dass Banken, die eine eigene interne Vermögensverwaltung anbieten, das Portfolio oft ausschließlich mit hauseigenen Finanzprodukten bestücken und hier zum Teil ein Interessenkonflikt entstehen kann.
  • Unabhängige VermögensverwalterInnen haben hingegen die Möglichkeit, ihre KundInnen individueller und im Rahmen einer breiteren Produktpalette zu beraten.

Obwohl die Kundin bzw. der Kunde die Anlageentscheidung an die VermögensverwalterIn oder den Vermögensverwalter delegiert hat und diese grundsätzlich eigenständige Entscheidungen hinsichtlich der Portfoliostrukturierung treffen, haben AnlegerInnen hier selbstverständlich die Möglichkeit, Wünsche und Anregungen zu äußern sowie Restriktionen zu erteilen. Zudem stellen VermögensverwalterInnen ihren KundInnen in der Regel persönliche InvestmentbetreuerInnen zur Seite, die die AnlegerInnen proaktiv über jegliche Entwicklungen und Veränderungen im Depot aufklären.

EXTRA: Finanzwissen: Vorteile einer unabhängigen Vermögensberatung

Fazit: BeraterIn oder VerwalterIn?

Vielen AnlegerInnen stellt sich die grundlegende Frage, ob für das Erreichen der eigenen Investmentziele eher die Zusammenarbeit mit VermögensberaterInnen oder -VerwalterInnen von Vorteil ist.

  • Viele fürchten, ihr vorhandenes Kapital sei zu gering, um VermögensberaterInnen in Anspruch zu nehmen. Die Vermögensberaterin bzw. der Vermögensberater ist jedoch nicht nur im Bereich der Kapitalanlage, sondern im gesamten Finanz-, Versicherungs-, Anlage- und Finanzierungsbereich beheimatet – und ist damit für jeden geeignet, der seine finanziellen Verhältnisse professionell ordnen und strukturieren lassen möchte.
  • VermögensverwalterInnen eignen sich hingegen eher für AnlegerInnen, die über ein größeres Vermögen verfügen und sich nicht selbst um ihre Anlagen kümmern möchten. Der entscheidende Vorteil ist hier, von der Expertise und Erfahrung der FinanzdienstleisterInnen profitieren zu können, ohne sich selbst aktiv mit Anlagen und Investmentstrategien auseinandersetzen zu müssen.

Torsten Reidel

Torsten Reidel ist Geschäftsführer der Grüner Fisher Investments GmbH. Die Grüner Fisher Investments GmbH ist eine wachstumsstarke, unabhängige Vermögensverwaltung. Das Unternehmen wurde 1999 von Thomas Grüner gegründet. Seit der amerikanische Milliardär Ken Fisher, dessen Vermögensverwaltung in den USA zurzeit mehr als 133 Mrd. US-Dollar managt, Mitte 2007 eine Beteiligung an dem Unternehmen erworben hat, lautet der Firmenname Grüner Fisher Investments GmbH.

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