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Sagen wir es so: Es gibt Länder, die machen es Startups und kleineren Unternehmen durchaus einfacher, was Steuern und Bürokratie anbelangt. Deutschland wird in dieser Hinsicht von vielen Gewerbetreibenden als „schwierig“ angesehen. Für dich bedeutet diese Tatsache jedoch auch eines: Du solltest immer auf der Suche nach Möglichkeiten in der Selbstständigkeit sein, um deine unternehmerische Steuerlast zu senken. Natürlich keinesfalls auf illegale Weise. Das deutsche Steuerrecht, so komplex es auch ist, bietet dir dazu zahlreiche legale Möglichkeiten.

Ein Weg läuft über etwas, über das du vielleicht noch nicht nachgedacht haben wirst: Versicherungen. Sowohl solche für dich als natürliche Person wie für dein Unternehmen als juristische Person. In diesem Artikel liest du, was du wie absetzen kannst.

Welche Versicherungen du überhaupt haben solltest in der Selbstständigkeit

Versicherungen sind ein vielfältiges Thema für sich. Allerdings möchten wir kurz darauf eingehen, welche für dich als Gründer primär von Belang sein sollten:

1. Berufshaftpflichtversicherung

Sie ist in vielen Berufen vorgeschrieben. Selbst wenn das nicht dein Business ist, solltest du darüber nachdenken. Denn diese Versicherung deckt vor allem finanzielle Regressansprüche von Geschädigten ab, weniger Sachschäden. Vor allem wenn ein Fehler deines Unternehmens sehr teure finanzielle Schäden hervorrufen könnte, macht sie Sinn.

2. Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch in der Selbstständigkeit unterliegst du immer der Gefahr, dass etwas deine Arbeitskraft beschädigt. Damit unterliegt auch dein Unternehmen einem schweren Risiko. Tatsächlich gibt es sehr viele gute Gründe für diese Absicherung. Die vielleicht wichtigste: Auf eine ausreichende staatliche Erwerbsminderungsrente kannst du in keinem Fall hoffen.

3. Betriebshaftpflichtversicherung

Sie funktioniert ähnlich wie die private Haftpflicht, greift aber nur in denjenigen Fällen, in denen du als Unternehmer bzw. einer deiner Angestellten im Rahmen des Betrieblichen einen Schaden verursacht haben.

4. Betriebsunterbrechungsversicherung

Wenn dein Unternehmen aus irgendeinem Grund pausieren muss, können die entgangenen Umsätze verheerend sein. Diese Versicherung schützt dich in der Selbstständigkeit dagegen.

5. Privathaftpflichtversicherung für dich

Wenn du einen Schaden bei anderen produzierst, bist du haftbar. Die Privathaftpflicht schützt dich vor den oft hohen finanziellen Folgen in der Selbstständigkeit.

6. Produkthaftpflichtversicherung

Deine Firma stellt Produkte her und/oder handelt damit? Dann sollte sie gegen mögliche Forderungen durch fehlerhafte Ware abgesichert sein.

7. Rechtschutzversicherung

Recht haben und bekommen sind oft nicht deckungsgleich. Und letzteres kann eine teure Angelegenheit in der Selbstständigkeit sein. Achte darauf, dass auch ein Arbeitsrechtschutz inkludiert ist, wenn du Angestellte hast.

8. Sachversicherung

Sie ist dann wichtig, wenn dein Unternehmen teures Gerät benötigt. Dann greift der Schutz, falls diese Maschinen/Installationen beschädigt oder gestohlen werden.

Und diese lange Liste ist nur ein Teil dessen, was an Versicherungen für dich Sinn macht. Dabei kommt es vielfach auf die genaue Art deines Unternehmens an; soll heißen, es können auch mehr sein – etwa eine Kfz-Versicherung für Firmenfahrzeuge. Aber allen gemeinsam ist, dass der Schutz nicht kostenlos ist. Das wiederum bedeutet, dass hier eine Möglichkeit besteht, Kosten von der Steuer abzusetzen.

EXTRA: Existenzgründung: 5 Fehler, die du unbedingt vermeiden solltest

Versicherungen und die Steuererklärung

Die gute Nachricht: Ein erklecklicher Teil aller Versicherungen kann auf irgendeine Weise auf deiner privaten Steuererklärung ebenso angegeben werden wie es bei deinen betrieblichen Steuern möglich ist. Dabei gilt folgende Grundregel:

Bei allen Versicherungen, die ein rein betriebliches Risiko abdecken, kann die volle Prämiensumme steuerlich geltend gemacht werden.

Im Klartext: Viele der oben genannten Versicherungen, dazu alles, was du sonst noch in rein betrieblicher Hinsicht abschließen solltest, kann abgesetzt werden. Das gibst du ganz einfach als Betriebsausgaben an. Das bedeutet, in den Steuerunterlagen gehören sie in die Kategorie Werbungskosten.

Übrigens: Sollten dazu auch Beiträge an die Berufsgenossenschaft gehören, das wäre beispielsweise bei einer gesetzlichen Unfallversicherung deines Unternehmens der Fall, dann können auch diese Beiträge in voller Höhe geltend gemacht werden.

Versicherungen nur für dich

Wenn es deinen Betrieb absichert, ist es eine Betriebsausgabe und kann in voller Höhe geltend gemacht werden. Doch wie sieht es mit Versicherungen aus, die du als natürliche Person abgeschlossen hast?

An diesem Punkt wird es schwerer, da hier ein ziemlich schmaler Grat zwischen dir als Unternehmer und Privatmensch besteht. Daher ist es oftmals Auslegungssache, in welche Richtung ein Schutz tendiert. Dazu wollen wir zunächst auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) verweisen (Aktenzeichen VIII R 34/09). Konkret sieht es da so aus:

Bei Versicherungen, die du als Privatmensch abgeschlossen hast, die aber dich als Unternehmer schützen, kann ebenfalls die volle Höhe der Ausgabe geltend gemacht werden.

Einfaches Beispiel: Du hast eine Autowerkstatt eröffnet. Nun schließt du eine Versicherung ab, die dich gegen eine in diesem Bereich anerkannte Berufskrankheit absichert, etwa lymphatische Erkrankungen durch Benzolkontakt (steckt im Benzin). Dann wäre das technisch eine Versicherung für dich als Privatmensch – da sie aber nur benötigt wird, weil du in diesem Beruf arbeitest und selbstständig bis, ist sie dennoch betrieblich und somit abzugsfähig.

Allerdings stellen solche Versicherungen die große Ausnahme dar. Beim Großteil der anderen Absicherungen kannst du davon ausgehen, dass sie höchstens teilweise anerkannt werden. Heißt, ihre Beiträge werden aufgeteilt. Ein Part kommt auf die Liste der Werbungskosten, der andere läuft unter den Sonderausgaben. Hier ist es wichtig, dass du zuvor mit deinen Versicherern sprichst. Lass dir von ihnen Auflistungen erstellen, aus der für das Finanzamt klar ersichtlich hervorgeht, welche Beträge für den privaten und welche den betrieblichen Schutz anfallen.

Wichtig: Unfallversicherungen, Berufshaftpflichtversicherungen und Arbeitsrechtsschutzversicherungen können unbegrenzt auf deiner Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden. Lass dir dazu ebenfalls von deinen Versicherern eine genaue Auflistung erstellen.

Und was wird nicht anerkannt?

Die gute Nachricht hast du bereits gelesen, es ist bei vielen Versicherungen zumindest teilweise möglich, dafür Geld vom Staat wiederzubekommen. Allerdings endet dies bei allen Absicherungen, die wirklich nur dich als Privatperson betreffen. Das wäre beispielsweise die bereits erwähnte Haftpflichtversicherung. Dazu auch Renten- und sonstige Vorsorgeversicherungen, auch die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Sie alle gehören auf deine private Steuererklärung und da in die Rubrik Sonderausgaben. Übrigens: Auch zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Denn obwohl dein Unternehmen ohne dich und deine Arbeitskraft vielleicht nicht bestehen könnte, urteilten die Richter bereits 2005, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung dennoch eine rein private Absicherung sei.

Wichtig: Sowohl was die betrieblichen wie die privaten Unterlagen über Versicherungen anbelangt, solltest du davon ausgehen, dass das Finanzamt sie sehen will. Dazu genügen in der Regel Überweisungsbelege bzw. Nachweise über Abbuchungen.

*Disclaimer: Dieser Artikel stellt keine Empfehlung dar, wie du mit deinen Finanzen umgehen solltest. Die Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Alle hier zur Verfügung gestellten Informationen dienen allein der Bildung und der privaten Unterhaltung.

Dominik Kunze

Dominik Kunze studierte Betriebswirtschaft und Medienwissenschaften und arbeitet als Berater in verschiedenen Consultingagenturen. Neben etablierten Unternehmen gehören inzwischen auch immer mehr Startups zu seinem Kundenkreis. Er hilft mit seinem Expertenwissen bei der Suche nach der geeigneten Finanzierung oder bei der Erstellung eines Geschäftskonzeptes. Hin und wieder verfasst er Ratgeberbeiträge für unterschiedliche Businessportale.

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One Comment

  • Nora Müller sagt:

    Vielen Dank für diese zahlreichen Informationen in Verbindung zu Steuern und der Selbstständigkeit. Meine beste Freundin gründet zurzeit ihr eigenes Unternehmen und sie hatte mich gebeten, dass ich mich etwas zu der Steuer- und Versicherungsthematik informiere. Ich wusste gar nicht, dass man als Existenzgründer so viele Versicherungen abschließen muss, wohingegen es aber super ist, dass man einen Großteil aller Versicherungen mit den Steuern absetzen kann. Gut, dass man diese in der Steuererklärung einfach als Betriebsausgaben angeben kann.

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