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Stempel FinanzamtAuf einen Blick: Immer wiederkehrende Fehler von Existenzgründern in Sachen Steuern.

1. Falsche Rechtsform

Viele Unternehmen starten als GmbH. Nachteil: Es fällt Lohnsteuer für das Geschäftsführergehalt an, obwohl das Unternehmen womöglich noch gar keinen Gewinn erzielt.

2. Zu niedrige Steuervorauszahlungen

Nach Unternehmensgründung dauert es in der Regel zwei Jahre, bis der erste Einkommensteuerbescheid vorliegt. Bei zu niedrigen  Einkommensteuer-Vorauszahlungen können Einkommensteuer-Nachzahlungen für zwei bis drei Jahre das Unternehmen in finanzielle Engpässe führen. Sinnvoll kann daher eine freiwillige Anpassung der Vorauszahlungen nach oben sein.

3. Fehlende Verträge

In Betrieben von Gründern und jungen Firmen hilft oft die ganze Familie mit. Geschieht dies ohne Arbeitsvertrag und Gehalt, verschenkt die Familie Steuern. Denn bei der Einkommensteuer hat jedes Familienmitglied gleich eine ganze Reihe persönlicher Freibeträge, die oft ungenutzt verfallen. Oft leihen Familienangehörige auch Geld oder stellen Räumlichkeiten zur Verfügung. In diesen Fällen ist es meist steuerlich sinnvoll, Darlehens- bzw. Mietverträge abzuschließen.

4. Falsches Timing bei der Umsatzsteuer

Oft beantragen Gründer in der Anfangsphase dauerhaft eine Fristverlängerung zur Voranmeldung der Umsatzsteuer. Gleichzeitig mögliche Vorsteuer-Erstattungen kommen dann erst einen Monat später.

5. Fehler bei der Umsatzsteuer

Wegen nicht ordnungsgemäßer Belege wird der Vorsteuerabzug nicht anerkannt. Dadurch wird bares Geld verschenkt.

6. Mängel in der Buchführung

Mängel in der Buchführung (falsche Kontierung, Zeitverzögerung bei der Durchführung etc.) führen nicht selten dazu, dass zu wenig oder zu spät Umsatzsteuer gezahlt wird. Bei Anträgen auf Herabsetzung von Steuervorauszahlungen können dem Finanzamt dann oft auch keine aussagefähigen Unterlagen vorgelegt werden.

Die Unternehmer.de-Leserfrage:

Welche Steuer-Fehler haben Sie bei Ihrer Existenzgründung gemacht?

(Bild: ©  Gina Sanders– fotolia.com)

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