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Unternehmer ohne Absicherung – existenzlos im AlterExistenzgründer gehen nicht nur ein geschäftliches Risiko ein, sondern auch ein persönliches. Viele leben ohne Absicherung und vertagen das Thema auf später, wenn sie gut verdienen.

Im Alter stehen sie dann mit einer bescheidenen Rente und explodierenden Gesundheitskosten im gesellschaftlichen Abseits.

Selbständige verfügen über geringe Finanzreserven

Eine Versicherung gegen Krankheit und Altersarmut ist für Existenzgründer oft kein Thema, weil sie durch den Aufbau ihres Geschäftes voll in Anspruch genommen werden und nur über geringe Finanzreserven verfügen. Dabei kann die fehlende Absicherung dazu führen, dass Selbständige im Alter existenzlos werden.

Zukunftspläne bei Wahl der Krankenversicherung abwägen

Eine Krankenversicherung ist für jeden vorgeschrieben. Speziell jüngere Existenzgründer denken dabei nicht an das Alter. Selbständige sind üblicherweise privat krankenversichert, ohne ihr Einkommen berücksichtigen zu müssen. Im Rentenalter erhöhen sich die Beiträge der Privatversicherten jedoch erheblich. Ein Beitrag von 1.000 Euro im Monat ist keine Seltenheit.

Auch die Familienplanung wird bei der Entscheidung für eine Privatversicherung vernachlässigt. Kommen später Ehepartner und Kinder hinzu, können diese nicht wie in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert werden. Und wer einmal Mitglied der privaten Krankenversicherung wurde, ist für gewöhnlich daran gebunden.

Alternativ gibt es die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern, hier richtet sich der Beitrag nach dem erzielten Einkommen. Die Entscheidung, ob man als Existenzgründer in eine private Krankenversicherung geht oder nicht, muss also mehr als einmal bedacht werden.

Private Vorsorge sichert unbeschwertes Leben im Alter

Genauso viele Gedanken sollten sich Neugründer über ihre Altersvorsorge machen. Viele Selbständige zahlen heute in keine Rentenversicherung ein und sind ohne Absicherung. Das Risiko, im Alter existenzlos zu sein, ist für diese Schicht sehr hoch. Selbständige sind nicht verpflichtet, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen, außer beispielsweise Handwerker.

Für andere Berufsgruppen gibt es berufsständische Versorgungswerke. Wer als Gründer nicht rentenpflichtversichert ist, kann freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Für einen Minimal-Beitrag von knapp 80 Euro erhält man eine gesetzliche Rente. Jedoch bekommt man mit dieser Beitragshöhe nicht genügend Entgeltpunkte, um der Altersarmut zu entgehen. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sollte mindestens 300 bis 400 Euro im Monat betragen.

Die gesetzliche Altersrente reicht gerade bei Selbständigen nicht aus, um im Rentenalter unbeschwert leben zu können. Zusätzlich sollte private Vorsorge getroffen werden, jede Versicherung bringt für Existenzgründer einen beträchtlichen Nutzen. Deshalb sollten Selbständige nicht ohne Absicherung bleiben und in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob ihre Versicherungen noch der geschäftlichen, finanziellen und familiären Situation entsprechen. Ohne Absicherung sind Existenzgründer als Ruheständler auf staatliche Hilfe angewiesen.

(Bild: © damato – fotolia.de)

Miriam Motta

Miriam Motta ist seit 2011 für die qmedia GmbH tätig und verfasst seitdem regelmäßig Artikel für das große Online-Vergleichsportal www.impuls24.de. Außerdem ist sie als Chefredakteurin für die inhaltliche Ausgestaltung der Nachrichten und Informationsseiten auf www.onlinevergleich24.de zuständig. Sie befasst sich vornehmlich mit den Themen Sachversicherungen, Gesundheitspolitik und Altersvorsorge. Besondere Aufmerksamkeit widmet sie dabei Vorsorge- und Versicherungsprodukten für Selbständige.

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