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Viele Selbstständige haben in der vergangenen Zeit immer mehr mit Beitragserhöhungen ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) zu kämpfen. Die Versicherungsunternehmen begründen dies mit allgemeinen Kostensteigerungen, medizinischem Fortschritt oder Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Ihrem Schicksal ergeben müssen sich Selbstständige deshalb aber nicht. Ihnen stehen mehrere Möglichkeiten offen, bares Geld zu sparen.

Wechsel zu einem anderen Anbieter möglich

Der erste Impuls bei Beitragssteigerungen ist gewiss der Wechsel zu einer anderen PKV-Gesellschaft. Das ist zweifelsohne möglich, sofern die Kündigungsfristen eingehalten werden. Vor diesem Schritt sollten sich Selbstständige aber Gedanken darüber machen, welche Leistungen und welche Tarife die neue private Krankenversicherung bieten soll. Wer jedoch schon seit einigen Jahren privat krankenversichert ist, sollte folgende Punkte beachten:

  • die bereits erworbenen Altersrückstellungen
  • das neue Eintrittsalter
  • eine erneute Gesundheitsprüfung

An Altersrückstellungen und erneute Gesundheitsprüfung denken

Krankenversicherungsbeiträge sind umso höher, je älter man bei Antragsstellung ist. Selbstständige, die seit fünf Jahren privat versichert sind, müssten also für einen vergleichbaren Tarif bei einer anderen Gesellschaft mit vier bis 15 Prozent mehr Beitrag rechnen, weil sie mittlerweile älter geworden sind. Wichtiges Kriterium sind auch die erworbenen Altersrückstellungen. Privatversicherte, die ihren Vertrag vor 2009 abgeschlossen haben, verlieren ihre angesparten Altersrückstellungen vollständig, wenn sie die PKV wechseln.

Versicherte mit Vertragsabschluss nach 2009 dürfen bis zu 78 Prozent ihrer Rücklagen fürs Rentenalter mitnehmen. Außerdem müssen bei einem Anbieter-Wechsel alle Gesundheitsfragen von neuem beantwortet werden. Dennoch kann der Wechsel lohnen, vor allem für gesunde Personen, die erst wenige Jahre in ihrem jetzigen Tarif versichert sind. Selbstständige, die mittlerweile nicht ausgeheilte Verletzungen oder gravierende Krankheiten in ihrer Akte zu stehen haben, müssen allerdings mit Risikozuschlägen rechnen oder mit der Ablehnung durch die PKV-Gesellschaft.

PKV-Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft hat keine Risiken

Weitaus risikoärmer ist deshalb der PKV-Tarifwechsel innerhalb der eigenen Krankenversicherung, um Geld zu sparen, unabhängig vom Alter oder von Vorerkrankungen. Laut § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes hat jeder Privatversicherte das Recht, in einen günstigeren Tarif seines Anbieters mit mindestens gleichem Leistungsumfang zu wechseln. Alle angesparten Altersrückstellungen bleiben in jedem Fall erhalten. Eine neue Gesundheitsprüfung oder einen Risikozuschlag darf die Versicherungsgesellschaft nur dann erheben, wenn der neue, günstigere Tarif mehr Leistungen enthält als der alte – allerdings nur für die Mehrleistung. Selbstständige, die darauf keinen Wert legen, können freiwillig auf Mehrleistungen verzichten und trotzdem in den günstigeren Tarif wechseln.

Tarifwechsel verlangt Durchhaltevermögen ab

Für Selbstständige, die schon seit mehr als sieben Jahren Kunde ihrer PKV sind, lohnt sich der Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft besonders. Dann ist mit einem hohen Einsparpotential von bis zu 40 Prozent zu rechnen. Auch wer mehr als 300 bis 400 Euro monatlichen Beitrag zahlt, sollte diesen Schritt in Erwägung ziehen. Er ist allerdings nur mit Durchhaltevermögen und Kampfgeist zu bewerkstelligen. Makler und die Versicherungsgesellschaften selbst haben meist wenig Interesse daran, Altversicherte in günstigere Tarife umzusiedeln. Hilfe bieten aber unabhängige Versicherungsberater oder auch Verbraucherzentralen.

Andere Möglichkeiten sollten als letztes in Erwägung gezogen werden

Weitere Möglichkeiten zur Beitragssenkung sind die Erhöhung der Selbstbeteiligung und der Wechsel in einen leistungsschwächeren Tarif oder in den Basistarif. Dies sind Varianten, die die eigene PKV-Gesellschaft gern sofort anbietet. Doch dies birgt Gefahren. Wer seinen Selbstbehalt später wieder reduzieren oder zurück in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln möchte, kann das erst nach erneuter Gesundheitsprüfung tun. Der Basistarif, den alle privaten Krankenversicherer seit 2009 anbieten müssen, sollte als letzter Ausweg angesehen werden. Er ist nach Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar und unterscheidet sich deshalb enorm von der echten privaten Vollkrankenversicherung.

(Bild: © anmaro – Fotolia.de)

Albert Gottelt

Albert Gottelt ist seit 2006 als Fachjournalist tätig. Er beschäftigt sich seitdem mit den Themen Selbständigkeit und Existenzgründung und arbeitete als Gründerberater, bevor er als Chef-Redakteur zum Verbraucherportal 1A.NET kam. Das unabhängige Portal hat sich auf die Themen Versicherung, Geld und Gesundheit spezialisiert. Außerdem betreut die Redaktion weitere Spezialportale mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Weiterhin bietet die Redaktion tagesaktuelle Nachrichten über die Private Krankenversicherung.

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