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Steuernews für UnternehmenDie Steuerkanzlei REICHARDT Steuerberatung – Wirtschaftsmediation aus München veröffentlicht in jeder Ausgabe des Fachmagazins “Mittelstand Wissen” Steuernews für den Mittelstand. Die Themen im Einzelnen:

Zeitpunkt der Zuordnung gemischt-genutzter Gegenstände zum Unternehmen +++ Private Mitverwendung eines betrieblichen PKW bei Kleinunternehmern nicht steuerbar +++ Neues zum „Chi-Quadrat-Test“

Zeitpunkt der Zuordnung gemischt-genutzter Gegenstände zum Unternehmen

Nutzt ein Unternehmer einen Gegenstand sowohl für unternehmerische als auch für nichtunternehmerische (i. d. R. private) Zwecke, kann er den Gegenstand, wenn die unternehmerische Nutzung nicht weniger als 10 % beträgt insgesamt seinem Unternehmen zuordnen. Von der Zuordnung hängt u.a. der Umfang des Vorsteuerabzugs ab.

Der Unternehmer muss die Zuordnungsentscheidung bei Leistungsbezug treffen. Im Normalfall geschieht dies im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung, in dem der Vorsteuerabzug geltend gemacht wird.

Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass eine falsche oder unzutreffende Zuordnungsentscheidung bis spätestens 31. Mai des Folgejahres berichtigt werden muss. Die Frist ist nicht verlängerbar und die Dokumentation der Zuordnungsentscheidung muss gegenüber dem Finanzamt erfolgen.

Private Mitverwendung eines betrieblichen PKW bei Kleinunternehmern nicht steuerbar

Der Bundesfinanzhof hat ein für Kleinunternehmer positives Urteil gefällt. Demnach ist die private Nutzung eines betrieblichen PKW kein Umsatz und deshalb bei der Berechnung der Kleinunternehmergrenze (Umsatz kleine als 17.500 EUR) nicht zu berücksichtigen.

Das Gericht stellte klar, das die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes für private Zwecke bzw. für Zwecke außerhalb des Unternehmens nur dann Umsatz ist, wenn gleichzeitig Vorsteuer geltend gemacht werden kann.

Tipp: Viele Kleinunternehmer werden von diesem Urteil positiv profitieren.

Neues zum „Chi-Quadrat-Test“

Eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt läuft heutzutage in der Regel in digitaler Form ab. Dabei wird auch der sog. „Chi-Quadrat-Test“ gerne herangezogen, vor allem wenn Betriebe überwiegend Bareinnahmen haben.

Mittels des Tests kann der Betriebsprüfer ggf. Hinzuschätzungen durchführen. Der Test geht davon aus, dass jeder Mensch – bewusst oder unbewusst – eine oder mehrere Lieblingsziffern hat, die er in Zusammenhang mit frei erfundenen Zahlen (z. B. Tageseinnahmen) entsprechend häufiger verwendet. Gleichzeitig ergibt sich nach denselben Grundsätzen eine gewisse Abneigung gegen eine oder mehrere Ziffern.

Eine starke Abweichung gilt zwar als starkes Indiz für eine Manipulation der Kassenaufzeichnung, reicht aber alleine nicht aus um eine formell ordnungsgemäße Buchführung zu verwerfen.

Allerdings entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, dass eine Zuschätzung unzulässig ist und nicht vorgenommen werden darf, wenn das häufige Auftreten bestimmter Zahlen sich zwangsläufig aus der Preisgestaltung des Unternehmens ergibt. Außerdem muss das Finanzamt den Nachweis erbringen, dass das Kassenprogramm überhaupt eine Manipulation ermögliche. Es sei nicht Aufgabe des Unternehmers, darzulegen und zu dokumentieren, dass das eingesetzte Kassenprogramm Änderungen nicht zulasse.

Haftungsausschluss: Der Inhalt des Beitrags ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Der Beitrag ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.

(Bild: © Bertold Werkmann – Fotolia.de)

Florian Reichardt

Diplom Betriebswirt Florian Reichardt ist Mitarbeiter der Firma REICHARDT - Steuerberatung - Wirtschaftsmediation. Die Steuerkanzlei berät seit mehr als 30 Jahren klein- und mittelständische Unternehmen aus zahlreichen Branchen. Daneben betreut die Kanzlei auch Privatpersonen im Zuge der privaten Steuern, sowie der privaten Finanz- und Vermögensplanung. Im Vordergrund steht vor allem der persönliche Kontakt zu den Mandanten. Der ausgebildete Wirtschaftsmediator ist außerdem freiberuflicher Autor diverser Publikationen.

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