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Steuerticker für UnternehmerDie Steuerkanzlei REICHARDT Steuerberatung – Wirtschaftsmediation aus München veröffentlicht in jeder Ausgabe des Fachmagazins “Mittelstand Wissen” Steuernews für den Mittelstand.

Die Themen im Einzelnen: Termin für die Einführung der Elektronische Lohnsteuerkarte verschoben +++ Umsatzsteuer bei der Behandlung durch Physiotherapeuten +++ Arbeitnehmer erhalten mehr Geld im Dezember +++ Regelmäßige Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern

Termin für die Einführung der Elektronische Lohnsteuerkarte verschoben

Wie das Bundesfinanzministerium auf seiner Homepage vor Kurzem mitteilte, ist der Termin für die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte aufgrund von Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens verschoben. Derzeit ist noch nicht klar, wie und wann es genau weiter geht. Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger soll die Verzögerung allerdings nicht bringen. Weiterhin durchgeführt werden die zur Zeit laufenden Korrekturarbeiten in dem Informationsschreiben über die „elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt werden.

Tipp: Sobald neuere Erkenntnisse vorliegen werden wir an dieser Stelle informieren.

Umsatzsteuer bei der Behandlung durch Physiotherapeuten

Damit die Leistungen von Physiotherapeuten von der Umsatzsteuer befreit sind, muss entweder eine ärztliche Verordnung vorliegen oder die Leistungen müssen im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme erbracht werden. Behandlungen im Anschluss bzw. Nachgang einer ärztlichen Diagnose für die die Patienten die Kosten selbst tragen sind nicht als umsatzsteuerfreie Heilbehandlung anzusehen, sofern keine ärztliche Verordnung vorliegt. Die bisherige Rechtsauffassung, dass bei Behandlungen im Anschluss bzw. Nachgang einer ärztlichen Diagnose die Leistung umsatzsteuerfrei ist, wurde von der Finanzverwaltung aufgehoben.

Tipp: Bis zum 01. Januar 2012 gibt es seitens des Finanzamtes keine Beanstandungen, wenn die Leistungen der Physiotherapeuten nach der bisherigen Auffassung umsatzsteuerfrei abgerechnet werden.

Arbeitnehmer erhalten mehr Geld im Dezember

Arbeitnehmer dürfen sich im Dezember einmalig auf mehr Geld freuen. Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011, das der Bundestag und der Bundesrat Ende September beschlossen hat, wird zwar nichts einfacher, aber der Arbeitnehmerpauschbetrag für die Werbungskosten bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit wird von bisher 920 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Der erhöhte Betrag gilt bereits ab 2011, wodurch die bisherigen Lohnsteuertabellen nicht mehr korrekt sind. Aus Vereinfachungsgründen wird die rückwirkende Erhöhung deshalb in voller Höhe in den Dezemberabrechnungen der Arbeitnehmer zur Geltung kommen.

Regelmäßige Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Arbeitnehmer nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben können, auch wenn sie bei mehreren Arbeitsstätten eingesetzt werden. Grundsätzlich ist dies der ortsgebundene Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit. Wesentliche Merkmale für die Bestimmung sind:

  • Welcher Arbeitsstätte wird der Arbeitnehmer zugeordnet?
  • In welcher Arbeitsstätte übt der Arbeitnehmer den von der Gewichtung her wesentlichen Teil seines Aufgabenbereichs aus und welcher Arbeitsstätte kommt die zentrale Bedeutung zu?
  • Unerheblich ist, wie oft der Arbeitnehmer die unterschiedlichen Arbeitsstätten aufsucht.

Haftungsausschluss:
Der Inhalt des Beitrags ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Der Beitrag ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.

(Bild: © Pixel – Fotolia.de)

Florian Reichardt

Diplom Betriebswirt Florian Reichardt ist Mitarbeiter der Firma REICHARDT - Steuerberatung - Wirtschaftsmediation. Die Steuerkanzlei berät seit mehr als 30 Jahren klein- und mittelständische Unternehmen aus zahlreichen Branchen. Daneben betreut die Kanzlei auch Privatpersonen im Zuge der privaten Steuern, sowie der privaten Finanz- und Vermögensplanung. Im Vordergrund steht vor allem der persönliche Kontakt zu den Mandanten. Der ausgebildete Wirtschaftsmediator ist außerdem freiberuflicher Autor diverser Publikationen.

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