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Der Gesetzgeber schreibt genau vor, welche Daten und Informationen auf einer Rechnung vermerkt sein müssen. Bei Verstößen riskieren Unternehmer, dass ihnen der Vorsteuerabzug verwehrt wird.

Wie impulse-gruenderzeit.de schreibt, müssen die Angaben auf dem Rechnungsschreiben vollständig und korrekt sein. Die folgenden Pflichtangaben gehören laut dem Unternehmer-Portal auf die Rechnung:

  • vollständiger Name und Firmierung, inklusive der korrekten Anschrift des leistenden Unternehmers und des Kunden (die Angabe „c/o“ genügt nicht, wenn ein Dritter die Rechnung in Empfang nimmt)
  • die Steuernummer beziehungsweise Umsatzsteueridentifikationsnummer (Ust-IdNr.) des Auftragsnehmers
  • das Ausstellungsdatum der Rechnung
  • eine fortlaufende und unverwechselbare Rechnungsnummer
  • die Menge der gelieferten Waren oder der Umfang der erbrachten Leistung inklusive ihrer handelsüblichen Bezeichnung
  • der Zeitpunkt der Lieferung beziehungsweise Leistung
  • getrennt aufgeführte Rechnungsbeträge, falls diese unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen – oder gar keinen
  • vorab vereinbarte Rabatte, Skonti oder Boni
  • die Rechnungssumme und der jeweils darauf entfallende Steuerbetrag, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen beziehungsweise mit einem Hinweis auf Steuerbefreiung
  • die Endsumme
  • Steuerschulden des Kunden, falls vorhanden

Unternehmen müssen laut impulse-gruenderzeit.de weitere Angaben machen, wenn sie in andere EU-Staaten liefern: die Umsatzsteueridentifikationsnummer des ausländischen Geschäftskunden, sowie beim Vertrieb von Elektro- oder Elektronikgeräten die erforderliche Registrierungsnummer.

Für Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 150 Euro inklusive Umsatzsteuer gelten laut impulse-gruenderzeit.de vereinfachte Vorschriften: Hier könnten Firmenchefs auf die fortlaufende Nummerierung verzichten und Entgelt sowie Steuerbetrag in einer Summe mit dem Steuersatz ausweisen.

Unternehmer müssen eine Kopie der Originalrechnung zehn Jahre lang aufbewahren. (uqrl)

(Quelle: www.impulse-gruenderzeit.de)

(Bild: © Digitalpress – Fotolia.com)

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