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Die vielen Vorteile und Möglichkeiten, die elektronische Unterschriften für ein Unternehmen und Privatpersonen bereithalten, sind vielfältig. Sie sparen Zeit, machen das Unterzeichnen einfacher und sind darüber hinaus noch sehr kostengünstig und umweltfreundlich.

Doch eine Frage bleibt: Sind digitale Unterschriften in Deutschland eigentlich zulässig? Wofür dürfen sie verwendet werden und welche Verordnungen sorgen für die Gültigkeit?

Welche Dokumente können elektronisch unterschrieben werden?

Tagtäglich werden in Deutschland viele tausend Dokumente und Verträge unterzeichnet. Schließlich sorgen die schriftlichen Vereinbarungen dafür, dass sich alle Vertragspartner an gewisse Regeln und Vorschriften halten. Die Unterschrift selbst dient dabei als Bestätigung und Einverständnis. Neben dem Stift und Papier können heutzutage Signaturen elektronisch geleistet werden.

Doch für welche Arten von Dokumenten und Verträge gilt das?

● Mietverträge
● Arbeitsverträge
● Handelsabkommen
● Kostenvoranschläge

Damit dürfen elektronische Unterschriften für Versicherungen, Banken und Immobilien geleistet werden. Es gibt jedoch auch ein paar Ausnahmen.

Notarielle Beurkundungen, wie ein Ehevertrag, Erbvertrag, Schuldscheine, eidesstattliche Versicherungen und Bürgschaftsurkunden erfordern eine physische Anwesenheit und somit eine Unterschrift mit Stift und Papier.

Die eIDAS Verordnung sorgt für die rechtliche Anerkennung

Elektronische Signaturen sind in Europa dank der eIDAS Verordnung verbindlich und gültig. Selbstverständlich gilt dies aber nur, wenn es sich um keine notarielle Beurkundung oder ähnliches handelt. Festgelegt wurde diese Verordnung von der Europäischen Union, wodurch sich Vertrauensdienstanbieter an dieses halten müssen.

Mit eIDAS ist es deshalb möglich, digitale Unterschriften zu leisten, da der Grundsatz der Nichtdiskriminierung gilt. Somit kann einer Unterschrift die Zulässigkeit nicht abgesprochen werden, nur weil diese in elektronischer Form geleistet wurden. Auch sie besitzen eine Beweiskraft und sind daher als gültig zu erklären.

Das nationale Vertrauensdienstgesetz

Das EU-Mitglied Deutschland hat die eIDAS-Verordnung der Europäischen Union in nationales Recht umgewandelt. So sind in § 125 und § 126 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Rechtswirkung und die rechtliche Grundlage für elektronische Unterschriften in Deutschland niedergeschrieben worden.

Grundsätzlich sind in gesamten Bundesgebiet das „Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“ (BSI) und die „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“ (BNetzA) für die Gesetze und Angelegenheit mit elektronischen Signaturen zuständig. Während das BSI die Aufsichtsstelle übernimmt, kümmert sich die BNetzA um die Zertifizierung der sogenannten Vertrauensdienstanbieter.

Yousign ist ein zertifizierter und eingetragener Anbieter

Ein Anbieter für digitale Signaturen ist Yousign. Das junge Unternehmen konnte bereits große Unternehmen, wie die Allianz Versicherung, Viessmann oder die LSG Group von seinen Angeboten überzeugen. Yousign vergibt an jede Person eine elektronische signaturkarte, wodurch der Unterschreiber eindeutig identifiziert werden kann. Darüber hinaus ist der Anbieter nach der eIDAS Verordnung zertifiziert und wird auch in der Liste der Vertrauensdienstanbieter der Europäischen Union aufgeführt.

Damit ist Yousign ein zertifizierter und eingetragener Anbieter für digitale Unterschriften, von denen sämtliche Abteilungen eines Unternehmens sowie Privatpersonen Gebrauch machen und profitieren können. Verträge und Dokumente in Echtzeit unterschreiben zu lassen war also noch nie einfacher. Gleiches gilt für das Einfordern von Signaturen, was ebenso mit Yousign ganz einfach möglich ist. Alle geleisteten Unterschriften sind damit gültig und rechtlich bindend.

Yousign

Yousign ist ein zertifizierter und eingetragener Anbieter für digitale Unterschriften, von denen sämtliche Abteilungen eines Unternehmens sowie Privatpersonen Gebrauch machen und profitieren können.

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