Am 1. Januar 2009 ist als Reaktion auf einen drohenden Anstieg der Arbeitslosenzahlen infolge der Finanzkrise die neue Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld in Kraft getreten. Die Verordnung verlängert den möglichen Bezug von Kurzarbeitergeld von den gesetzlich vorgesehenen sechs Monaten auf 18 Monate.
Die Verlängerung gilt für alle Arbeitnehmer, deren Anspruch bis zum 31. Dezember 2009 entsteht. Mit dieser Fristenregelung soll dafür Sorge getragen werden, dass auch die Arbeitnehmer in den Genuss der Verlängerung kommen, die mit der Kurzarbeit bereits vor dem 1. Januar 2009 beginnen mussten.
Den Unternehmen wird mit dieser Maßnahme die Möglichkeit eröffnet, ihre Mitarbeiter angesichts der drohenden Rezession nicht sofort entlassen zu müssen. Wenn die Unternehmen die Kurzarbeit anmelden, dann erhalten die betroffenen Arbeitnehmer 60 Prozent ihres Nettolohns vom Staat.
Von dieser neuen Verordnung sollen alle profitieren: Die Arbeitnehmer müssen nicht um den Bestand ihrer Arbeitsplätze fürchten und den Arbeitgebern wird ausreichend Zeit gegeben, die Krise zu überstehen.
Sie müssen sich nicht vorschnell von bewährten Mitarbeitern trennen und sind gleichzeitig von der finanziellen Belastung der Lohnzahlung befreit.
Link zur interaktiven Vorlage: Arbeitsvertrag (29,90 Euro)
(Bild: © Marem – fotolia.de)
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