Eine interessante Möglichkeit zur Mitarbeiterqualifizierung während des Beschäftigungsverhältnisses bietet die Bundesagentur für Arbeit. WeGebAU heißt das Programm, welches KMU (kleine und mittlere Unternehmen) die Möglichkeit bietet, mit besser qualifizierten Beschäftigten der Wirtschaftskrise zu trotzen.
WeGebAU steht für Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer im Unternehmen. Schließlich sind gut qualifizierte Mitarbeiter die Basis jedes Unternehmenserfolges und wer jetzt die Zeit nutzt, Mitarbeiter zu qualifizieren, wird mit seinem Unternehmen gestärkt aus der Krise hervorgehen.
Die Mitarbeiter in den Betrieben, die an dem Programm teilnehmen wollen, müssen dabei entweder gering qualifiziert (keine Ausbildung) oder älter (über 45 Jahre) sein. Im Rahmen des Konjunkturpaketes II können nun sogar qualifizierte Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung miteinbezogen werden, wenn der letzte Berufsabschluss und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung mindestens vier Jahre zurück liegt.
Die Arbeitgeber sollten im Gesamtunternehmen nicht mehr als 250 Beschäftigte haben.
Das Programm gliedert sich auf in zwei Komponenten.
Mitarbeiterqualifizierung: Der Arbeitsentgeltzuschuss
Wenn die gering qualifizierten Mitarbeiter im Unternehmen eine Weiterbildung besuchen,
kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen beantragen. Der Zuschuss dient als Ersatz für die im Weiterbildungszeitraum nicht erbrachte Arbeitsleistung.
Zuschüsse bis 100 Prozent bei außerhalb des Betriebes stattfindenden Weiterbildungen und Zuschüsse bis zu 50 Prozent bei innerbetrieblichen Weiterbildungen können gezahlt werden. In der Regel gewähren die Arbeitsagenturen aber lediglich 40 Prozent der Kosten des Arbeitsentgeltes.
Mitarbeiterqualifizierung: Förderung bei Weiterbildungskosten
Die Agentur für Arbeit erstattet bei gering qualifizierten, bei Älteren und auch bei der im Rahmen des Konjunkturpaktes II dazugekommenen Gruppe der qualifizierten Arbeitnehmer (s.o.) die Lehrgangskosten und eine Zuschuss zu den notwendigen übrigen Kosten (z.B. Fahrkosten).
Die Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten allerdings für die Weiterbildung unter Fortzahlung des Gehaltes freistellen. Die im Rahmen der Weiterbildung vermittelten Kenntnisse müssen allerdings gem. §417 SGB III über „ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen“ hinausgehen. Die Arbeitnehmer erhalten einen so genannten Bildungsgutschein, in dem die Übernahme der Weiterbildungskosten zugesichert wird.
Dieser Bildungsgutschein kann ausschließlich bei zertifizierten Trägern (Zertifizierung nach AZWV) eingelöst werden.
Was ist sonst noch zu beachten?
Der Antrag sollte vor dem leistungsbegründenden Ereignis (sprich der Aufnahme der Weiterbildung) gestellt werden. Der Betrieb, der WeGebAU in Anspruch nimmt, darf keine Kurzarbeit angezeigt haben. Kurzarbeit schließt diese Art der Förderung aus. Hier gibt es aber andere Möglichkeiten, Arbeitnehmer während des Bezuges von Kurzarbeitergeld zu qualifizieren.
Viele Arbeitsagenturen haben im Jahr 2009 nur noch geringe Mittel für die Förderung im Rahmen des Programms WeGebAU. Deshalb sollten interessierte Betriebe möglichst schnell den Antrag stellen.
(Bild: © Monika 3 Steps Ahead – Fotolia.de)
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