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Im Verlauf eines Geschäftslebens gibt es viele Überprüfungen, die man zwangsläufig über sich ergehen lassen muss. Die Prüfer kommen entweder in die Geschäftsräume oder zum beauftragten Steuerberater, um die dort geführten schriftlichen Unterlagen einzusehen.

Kann man an dieser Stelle ordentlich geführte Aufzeichnungen vorlegen, die auch noch für einen Außenstehenden nachvollziehbar sind, so ist das schon mal ein Pluspunkt.

Bei Nachfragen der Prüfer sollte ein sachkundiger Ansprechpartner in der Nähe sein, um gegebenenfalls Erläuterungen zu Abrechnungen und Geschäftsvorfällen geben zu können. Worauf der einzelne Prüfer nun speziell achten wird, kann man vorab nie genau sagen. Neben allgemeinen Richtlinien und einzuhaltenden Bestimmungen hat jeder Prüfer seine ganz persönlichen Schwerpunkte, auf die er besonderen Wert legt.

Folgende Prüfungen können angesetzt werden:

  1. Betriebsprüfungen
  2. Lohnsteuerprüfungen
  3. Krankenkassenprüfungen
  4. Berufsgenossenschaftsprüfungen

Bei den Prüfungen 1 bis 3 kündigen sich die Prüfer vorher an und vereinbaren einen Termin, damit die entsprechenden Unterlagen für die zu prüfenden Zeiträume zur Einsicht bereit liegen. Einsicht gewährt werden muss unter anderem in die schriftlichen Unterlagen der Einnahmen und Ausgaben, in die Lohn- und Gehaltsabrechnung und in die Krankenkassenabrechnung. Kontrolliert wird die Richtigkeit der berechneten und abgeführten Steuern und Sozialbeiträge.

Steuer und Arbeitssicherheit

Bei der Betriebsprüfung geht es zusätzlich um die Ermittlung des tatsächlich erwirtschafteten Gewinns. Daraus können sich Steuernachzahlungen aber auch Steuererstattungen ergeben. Außerdem findet auf dieser Grundlage die Festsetzung zukünftiger Steuervorauszahlungen statt.

Anders verhält es sich mit den Überprüfungen durch die Berufsgenossenschaften, deren Aufgabe die Arbeitssicherheit ist. Die Prüfer erscheinen unverhofft ohne vorherige Ankündigung. So erhalten sie ein reales Bild der tatsächlich durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen innerhalb des Unternehmens. Die Berufsgenosssenschaft ist eine „Zwangsversicherungsgemeinschaft“, die kraft Gesetzes entstanden ist. Jeder Unternehmer wird hier Pflichtmitglied. Die oberste Zielsetzung lautet: Erreichen eines hohen Arbeitssicherheitsstandards für alle Mitarbeiter, um Arbeitsunfälle zu vermeiden.

Ausführliche Informationen zu diesem komplexen Thema können Sie in meinem Buch „Geschäftssinn entwickeln!“ , erschienen im R.G. Fischer Verlag, nachlesen.

Weitere Artikel dieser Serie:

Wenn der Prüfer zweimal klingelt – Ist Ihr Unternehmen bereit? (Teil II)

(Bild: © aldegonde le compte – Fotolia.de)

Heike Barz-Lenz

Heike Barz-Lenz ist renommierte Autorin im Bereich kaufmännische Unternehmensführung im Mittelstand. Aufgrund langjähriger Erfahrung und Arbeit in einem mittelständischen Unternehmen entstand die Zielsetzung, kaufmännische Grundlagen zu vermitteln, Zusammenhänge herzustellen und auf steuerliche Konsequenzen hinzuweisen. Aktuelles über ihre Arbeit und ihr Leben finden Sie auf ihrer Webseite.

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