Die Nachfristsetzung ist eine Aufforderung an den Schuldner mit dem Hinweis, eine bei Fälligkeit (§ 271 BGB) nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachte Leistung innerhalb einer angemessenen Frist (Nachfrist) zu erfüllen.
Die Nachbürgschaft bezeichnet eine Bürgschaft, mit welcher der Bürge sich gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Erfüllung von bestehenden Verpflichtungen einzustehen.