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Die Planung & Gründung einer UG in 3 Stufen!Wenn Sie Ihr Privatvermögen im Haftungsfall schützen wollen, aber keine 25.000€ als Stammkapital zur Verfügung haben, dann sollten Sie sich einmal die UG (haftungsbeschränkt) genauer ansehen. Die Spitznamen der UG, Ein-Euro-GmbH und Mini-GmbH, sagen es schon: Durch die Gründung einer UG sichern Sie Ihr Privatvermögen mit der gleichen Haftungsbeschränkung ab, die eine GmbH bietet, das aber schon ab 1 Euro Stammeinlage. Gerade für Jungunternehmer und Startups macht das die UG interessant. Und auch die Gründungsformalitäten sind selbst für unerfahrene Gründer kein Hindernis.

1. Die Vorabplanung – Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete

  1. Welchen Namen soll das Unternehmen tragen? Da die UG ins Handelsregister eingetragen wird, können Sie auch einen Fantasienamen wählen. Trotzdem darf der Name nicht irreführend sein und noch von keinem anderen Unternehmen verwendet werden. Ähnlichkeiten sollten Sie schon im eigenen Interesse vermeiden, aber auch um unangenehme Abmahnungen und markenrechtliche Auseinandersetzungen zu umgehen.
  2. Formulieren Sie den Unternehmensgegenstand. Dieser erscheint nämlich auch im Handelsregister. Er sollte genau die Tätigkeit Ihres Unternehmens beschreiben und nicht zu allgemein formuliert sein.
  3. Prüfen Sie Unternehmensnamen und –zweck bei der zuständigen IHK.
  4. Erstellen Sie die Gesellschafterliste. Naturgemäß müssen Sie vor der Beurkundung des Gesellschaftervertrags beim Notar wissen, wer Gesellschafter der UG werden soll und wie viele Gesellschafter Ihre Firma haben wird. Außerdem muss ein Geschäftsführer bestimmt werden. Trotzdem kann die UG auch als Ein-Mann-UG gegründet werden.
  5. Im Gesellschaftervertrag müssen Sie zusätzlich zum Namen und Geburtsdatum der Gesellschafter die Höhe des einzelnen Geschäftsanteils eintragen, zusammen mit dem Gesamtbetrag der Geschäftsanteile dieses Gesellschafters.

2. Die eigentliche Gründung – Hier müssen Sie hin:

1. Zur Bank

Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Bank zur Eröffnung des Geschäftskontos auf das der Geschäftsführer Zugriff haben muss. Damit die UG ins Handelsregister eingetragen werden kann, muss das Stammkapital auf dem Geschäftskonto eingegangen sein.

Die meisten Banken verlangen die Vorlage des beurkundeten Gesellschaftervertrags, vereinbaren Sie trotzdem vorab einen Banktermin und legen Sie dann nach dem Notartermin den Vertrag vor.

2. Zum Notar

Wenn Sie sich für eine individuelle Satzung entschieden haben, müssen Sie diese zuerst zusammen mit einem Anwalt ausarbeiten. Aber auch ein Musterprotokoll muss von einem Notar beurkundet werden. Nachdem Sie das Stammkapital auf das Geschäftskonto eingezahlt haben, nimmt der Notar die Anmeldung beim Handelsregister vor.

Beachten Sie, dass erst mit der vollzogenen Eintragung ins Handelsregister die Haftungsbeschränkung beginnt.

3. Zum Gewerbeamt

Nach der Eintragung ins Handelsregister müssen Sie Ihr Unternehmen beim Gewerbeamt anmelden.

4. Zum Finanzamt

Für Ihr Unternehmen brauchen Sie eine Steuernummer, diese erhalten Sie beim Finanzamt. Gleichzeitig wird man hier von Ihnen eine Eröffnungsbilanz fordern.

3. Was kostet eine UG (haftungsbeschränkt)?

Die tatsächlichen Kosten einer UG Gründung hängen z.B. von der Höhe des Stammkapitals und der Zahl der Gesellschafter ab. Verwenden Sie ein Musterprotokoll statt einer individualisierten Satzung reduziert das natürlich auch den Arbeitsaufwand und damit die Kosten des Notars. Die Gesamtkosten einer UG Gründung liegen zwischen 250-900 € je nach Umfang.

Eintrag ins Handelsregister: 150 €

Notar: ca. 30-60 € für die Handelsregisteranmeldung und 60-250 € für die Beurkundung des Gesellschaftervertrags

Stammkapital: ab 1 €

Geschäftskontogebühren: zwischen 5-50 €

Mitgliedsbeitrag Industrie- und Handelskammer: ca. 80 €-240 € pro Jahr. Der Beitrag berechnet sich aus dem Grundbeitrag der zuständigen IHK und dem Jahresumsatz Ihres Unternehmens.

Steuern:

Beachten Sie, dass die UG eine Kapitalgesellschaft ist und wie eine vollwertige GmbH besteuert wird und damit auch eine umfangreiche Buchführung erfordert. Doch dieser Mehraufwand kann sich lohnen und muss vor der Gründung gegen die Vorteile der Haftungsbeschränkung abgewägt werden.

  • Körperschaftssteuer (15 % des Gewinns)
  • Solidaritätszuschlag (5,5 % der Körperschaftssteuer)
  • Abgeltungssteuer (25 % bei Gewinnausschüttung an die Gesellschafter)
  • Gewerbesteuer
  • Vor- und Umsatzsteuer (19 % bzw. 7 %)
  • Lohnsteuer

Die steuerrechtlichen Vorgaben einer UG sind umfangreich und erfordern fundierte Kenntnisse. Holen Sie sich deshalb schon vor der Gründung einen Steuerberater an Ihre Seite, denn schon die Eröffnungsbilanz sollte einem Fachmann übertragen werden.

Lassen Sie sich nicht von den Gründungsformalitäten abschrecken und wenden Sie sich an erfahrene Gründungsdienstleister. Hier bekommt jeder Gründer genau die Hilfestellung, die er braucht. Verzichten Sie nicht auf die Absicherung Ihres Privatvermögens durch die Haftungsbeschränkung.

Christian Manthey

Gründungsexperte Christian Manthey begleitet täglich Unternehmensgründung und kennt besonders die Stolpersteine als Seriengründer aus der Praxisperspektive. Er ist Gründer von firma.de Firmenbaukasten AG, Mitgründer der Semigator AG, sitzt im Bundesvorstand Die Jungen Unternehmer, ist Vorsitzender der Kommission „Gründer und Innovation“ und Sonderbeauftragter des „Klub der Gründer“.

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2 Comments

  • Kay sagt:

    Man sollte auch gleich ans Finanzamt bzw. die Gemeinde denken. UG gegründet, noch keinen Euro Umsatz gemacht aber die Gemeinde schickt gleich mal einen Gewerbesteuerbescheid über 1900,- Euro für 2014 und 2015. Tja, als frischer Unternehmer schaut man da schon ziemlich sparsam und auch das sollte mit eingerechnet werden. Mit einem Euro kommt man da wirklich nicht sehr weit ;-)

  • Apropos Spitznamen! „Pseudo-GmbH fürs Prekariat“ wird sie mitunter genannt. Ob man da nicht vielleicht doch besser eine andere Rechtsform wählen sollte?

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