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Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus: Mit der richtigen Förderung klappt's! Laut KfW Gründungsmonitor 2012 gründeten im letzten Jahr etwa ein Viertel aller Existenzgründerinnen und Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit. Häufig machen sich arbeitslose Gründerinnen und Gründer selbstständig, weil sie entweder nicht den passenden Job finden oder ihre eigenen Berufsziele verwirklichen möchten. Um den Lebensunterhalt zu sichern, gibt es für die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit staatliche Zuschüsse.

Das Einstiegsgeld und der Gründungszuschuss sind Förderprogramme, die gezielt auf die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit zugeschnitten sind. Diese beiden Programme haben in der Vergangenheit bereits vielen Gründungsinteressierten dabei geholfen, ihre Selbstständigkeit zu realisieren. Bei einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit besteht die Möglichkeit, finanzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

1. Der Gründungszuschuss

Die Grundvoraussetzungen zur Förderung durch den Gründungszuschuss sind dann erfüllt, wenn Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht, und so die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit gegründet wird. Zuständige Behörde für die Beantragung des Förderprogramms ist die Arbeitsagentur. Um das Förderprogramm zu beantragen bedarf es einem gut strukturierten und ansprechend aufbereiteten Businessplan inklusive einer realistischen Finanzkalkulation.

Grundsätzlich gilt: Je mehr Motivation und Überzeugung von der eigenen Geschäftsidee in die Unterlagen gesteckt werden, desto eher werden Außenstehende von der Idee überzeugt. Neben dem Businessplan ist eine so genannte fachkundige Stellungnahme vorzulegen. Die fachkundige Stellungnahme wird durch eine fachkundige Stelle ausgestellt und bewertet schon mal vorab das Gründungsvorhaben auf Tragfähigkeit.

Arbeitslosengeld I & Vollexistenz

Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, muss zum Zeitpunkt des Starts der Selbstständigkeit ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf das Arbeitslosengeld I bestehen. Außerdem muss es sich bei um die Gründung einer Vollexistenz handeln. Eine letzte Voraussetzung ist die Zustimmung der Arbeitsagentur.

Dauer & Zuschuss der Förderung

Die Förderdauer des Gründungszuschusses beträgt 6 Monate in der ersten Phase und potenziell 9 weitere Monate in einer zweiten Phase. Insgesamt kann also eine Förderung von maximal 15 Monaten für die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit erhalten werden.

In der ersten Phase gibt es zusätzlich zum Arbeitslosengeld I eine Pauschale von 300 € für Leistungen der Sozialversicherung. In der zweiten Phase besteht die Förderung aus einer Pauschale von 300 €, durch die beispielsweise die Kosten für die Sozialversicherung weiterhin gedeckt werden können.

In der Praxis könnte das folgendermaßen aussehen: Bei einem Arbeitslosengeld von 1.200 € wird in Phase I ein Zuschuss von 9.000 € und in Phase II von weiteren 2.700 € gezahlt.

2. Gründung trotz ALG II/Hartz VI: Das Einstiegsgeld

Auch Empfänger von Arbeitslosengeld II / Hartz IV können, wenn Sie sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen, eine Förderung beziehen. Das Förderprogramm heißt in diesem Fall dann nicht Gründungszuschuss sondern Einstiegsgeld und kann bei dem zuständigen Jobcenter beantragt werden. Wie auch beim Gründungszuschuss muss die Tätigkeit einen hauptberuflichen Charakter haben.

Förderung von 24 Monaten

Das Einstiegsgeld wird für maximal 24 Monate gezahlt. Die Höhe der finanziellen Unterstützung für die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit obliegt dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur. Für die Bemessung der Förderhöhe werden die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Bei der Berechnung von Leistungen werden oft einzelne leistungsberechtigte Person oder eine so genannte Bedarfsgemeinschaft betrachtet.

Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung. Ein rechtlicher Anspruch besteht somit nicht. Mit dem Einstiegsgeld können neben dem Lebensunterhalt auch Anschaffungen für das Unternehmen finanziert werden. Empfängern von Hartz IV können mit Zuschüssen von maximal 5.000 € rechnen. Die Dauer der Förderung beträgt im Regelfall 12 Monate, eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist jedoch möglich. Ausschlaggebend für die Bewilligung des Antrags ist ebenso wie beim Gründungszuschuss die Einreichung eines aussagekräftigen Businessplans samt Finanzkalkulation, eines Lebenslaufs und einer Fachkundigen Stellungnahme. Durch den Bezug von Einstiegsgeld ist der Status als Arbeitsloser nicht beendet. Der Hilfebedürftige bezieht weiterhin ALG II und ist darüber sozialversichert.

3. Andere Fördermöglichkeiten: Gründercoaching & Gründerkredit

Bei der Überlegung sich selbstständig zu machen, stellt das geringe Eigenkapital des Gründers häufig ein Problem dar. Doch auch für den Fall, dass nicht genügend Eigenkapital vorhanden ist, gibt es Förderprogramme. Eines ist das Gründercoaching Deutschland, das von jedem Unternehmen, deren Gründung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt in Anspruch genommen werden. Das Programm bietet die Möglichkeit, Informationen zu allen relevanten Themen wie beispielsweise Marketing, Organisation oder Personal mit einem Coach zu erarbeiten, um sich mit seiner Geschäftsidee erfolgreich und nachhaltig am Markt zu positionieren. Die gesamte Förderhöhe liegt bei 6.000 Euro.

Fremdfinanzierung durch fachliche Qualifikation

Eine weitere Art der Fremdfinanzierung bietet der ERP Gründerkredit – das StartGeld der KfW-Bank. Dieser Kredit kann bei einem Kapitalbedarf von bis zu 100.000 Euro für die Existenzgründung auch ohne Eigenkapital beantragt werden. Für das KfW-StartGeld ist vielmehr die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Gründers ausschlaggebend. Das StartGeld hat eine Laufzeit von fünf oder zehn Jahren, mit einem beziehungsweise zwei tilgungsfreien Jahren und festgeschriebenem Zinssatz.

Felix Thönnessen

Felix Thönnessen ist Inhaber von thoennessenpartner und Experte, wenn es um Existenzgründung und Förderung geht. Neben der klassischen Beratung für Existenzgründer, kleine und mittelständische Unternehmen, ist Marketing sein Spezialgebiet.

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