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Eine hohe Eigenkapitalquote erleichtert das Beantragen eines Kredites. Wer das Geld nicht aus eigenen Mitteln bereitstellen oder von Bekannten leihen kann, dem stehen noch andere Möglichkeiten offen.

„Mein Geschäftserfolg“ vom Verlag für die Deutsche Wirtschaft nennt drei alternative Quellen, aus denen Sie für Ihr Eigenkapital schöpfen können:

1. Stille Gesellschaft

Stille Gesellschafter haben ein reines Zinsinteresse und wollen nur an Ihrem Gewinn beteiligt werden. In der Regel fordern sie kein Mitspracherecht.

Die stille Gesellschaft ist im Handelsgesetzbuch gesetzlich geregelt. Bei der Gestaltung des Vertrages haben Sie aber relativ viel Spielraum. Sie können die Beteiligung zum Beispiel zeitlich befristen. Der Gang zum Notar ist dafür nicht notwendig.

Der Haken: Sie sollten den stillen Gesellschafter auch am Verlust beteiligen. Nur dann stärken Sie Ihr Eigenkapital wirklich. Allerdings wird die stille Gesellschaft so für manche Personen uninteressant – beispielsweise für Ihre Mitarbeiter.

2. Mehr Eigenkapital durch Mitgesellschafter

Anders als der stille Gesellschafter will ein Mitgesellschafter auch Einfluss auf das Unternehmen ausüben. Die Aufnahme eines neuen Gesellschafters hat für Sie und Ihr Unternehmen also weit reichende Folgen: Künftig sitzt ein gleichberechtigter Partner mit am Tisch.

Für die Aufnahme eines Mitgesellschafters benötigen Sie mindestens eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, in der Regel aber eine GmbH – mit den entsprechenden anspruchsvollen Anforderungen wie Notarvertrag, Bestellung des Geschäftsführers und Anmeldung im Handelsregister.

3. Genussrechtskapital

Genussrechte sind vergleichbar mit der stillen Gesellschaft. Inhaber von Genussrechtskapital können sich an Ihrem Gewinn beteiligen lassen. Sie haben aber keine Mitspracherechte im Bezug auf die Betriebsführung.

Die Vorteile von Genussrechten für kleinere Unternehmen:

  • Die Rechtsform des Betriebs bleibt unverändert.
  • Niemand redet Ihnen in Geschäftsabläufe rein.
  • Die Abwicklung ist schnell, einfach und kostengünstig.
  • Eine aufwändige Unternehmensbewertung ist nicht erforderlich.

 

(Bild: © Franz Pfluegl – Fotolia.com)

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