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Auktionshäuser wie Amazon, Hood und Hitmeister sind feste Größen beim Online-Shopping im Internet. Der Pionier unter den Netz-Flohmärkten ist trotz sinkender Gewinn-Margen und eingebrochenem Weihnachtsgeschäft nach wie vor die erste Anlaufstelle im Online-Geschäft: Ebay.

Mit einer Sortimentsbreite, von der zentral-gelegene Kaufhäuser nur träumen können, ist Ebay für viele Online-Händler der Marktplatz, auf dem sich – sei es als Einzelhändler, Designer, Schnäppchenjäger oder Aufräumwütiger – viele ein Zubrot verdienen oder einfach nur Platz im Keller schaffen wollen.

Doch was müssen Online-Händler – egal ob gewerblicher oder privater Natur – beim Tauschgeschäft beachten ohne sich strafbar zu machen?

Das Online-Steuerbüro steuerberaten.de hat eine Ebay-Fibel erstellt, die den Online-Handel unter steuerlichen Gesichtspunkten beleuchtet. Dieser Dienst steht ab jetzt kostenfrei als PDF-Download unter steuerberaten.de zur Verfügung.

Auch der kleine Händler befindet sich im fiskalischen Fokus

„Die wenigsten Online-Händler wissen: Nicht nur große Fische werden zur Kasse gebeten, auch kleinere Geschäfte oder Privat-Verkäufer müssen ihre Umsätze dem Finanzamt melden“, sagt Ralf Müller von Baczko, Geschäftsführer und Steuer-Experte von steuerberaten.de.

„Um vor dem Finanzamt nicht als Steuersünder zu gelten, bedarf es einiger Kenntnisse, was beim Online-Handel zu beachten ist“, so Müller von Baczko weiter. In diesem Zusammenhang hat steuerberaten.de die Ebay-Fibel zusammengestellt, in der Fragen wie „Welche Daten hat das Finanzamt?“, „Welche steuerlichen Pflichten habe ich als Online-Händler?“ und „Wann verstoße ich gegen das Wettbewerbsrecht?“ beantwortet werden.

(Bild: © iStockphoto.com)

Dipl.-Kfm. Axel Utecht

Der Betriebswirt Axel Utecht ist der Organisator und Lenker hinter steuerberaten.de. Seit 1996 arbeitet Utecht als Steuerberater und seit 2000 zudem als Wirtschaftsprüfer. Bei steuerberaten.de fungiert Utecht seit Gründung im September 2006 als Geschäftsführer.

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