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Die private Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden von Kleintieren (wie z.B. Katzen, Vögel oder Kaninchen) auf. Für größere Haustiere wird daher eine spezielle Haftpflicht für Tiere benötigt. Diese deckt Schäden ab, die von Hunden, Pferden, Rindern oder ähnlichen Groß-Tieren verursacht wurden. Die gängigsten Tierhaftpflichtversicherungen sind die Hundehaftpflicht und die Pferdehaftpflicht. Diese sind meist keine Pflichtversicherungen, sollten aber von jedem Hunde- oder Pferdehalter abgeschlossen werden sollten.

Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?

Gesetzlich haftet jeder Tierhalter für alle von seinem Tier verursachten Schäden, und das in unbegrenzter Höhe mit seinem ganzen aktuellen und zukünftigen Einkommen und Vermögen . Bei einem vom Hund beschmutzten Teppich hält sich das noch in Grenzen.

Muss einem Unfallopfer jedoch eine lebenslange Rente gezahlt werden, weil das eigene Pferd auf die Autobahn läuft, kann der entstandene Schaden schnell die finanziellen Möglichkeiten des Tierhalters übersteigen. Da Tiere oft willkürlich handeln, stellt bereits der Besitz eines solchen eine Gefahr da und sollte deshalb versichert werden.

Welche Schäden übernimmt die Tierhalterhaftpflicht?

Da bei von Tieren verursachten Personen- oder Sachschäden kein Vorsatz unterstellt werden kann, gibt es nur wenige Ausschlussgründe bei welchen der Versicherer im Schadensfall die Leistung verweigert. Abgesichert sind Schäden, die aus Versehen oder aus Fahrlässigkeit entstehen, nicht aber solche, die vom Tierhalter bewusst herbeigeführt wurden (Bsp.: Hundehalter hetzt sein Tier auf einen anderen Menschen).

Tierhalterhaftpflicht: Wer ist versichert?

Zunächst ist natürlich der Halter des Tieres als Versicherungsnehmer versichert. Weiterhin gilt die Tierhaftpflicht für Familienangehörige und Tierhüter (alle Personen, die auf das Tier des Versicherten aufpassen), sowie fremde Reiter von Pferden mit Pferdehaftpflicht.

Tierhalterhaftpflicht: Ist man auch bei einem Verstoß gegen die Halterpflichten versichert?

Ist der Tierhalter vorsätzlich seinen Pflichten nicht nachgegangen, zahlt der Versicherer nicht. Ansonsten hängt die Schadenübernahme vom Vertrag ab. Die meisten schließen eine Zahlung auch bei Verstoß gegen die Halterpflichten mit ein. Damit zahlt der Versicherer auch dann, wenn ein Leinenzwang nicht eingehalten wurde (beispielsweise aus Unwissenheit), oder ein Pferd aus einer Koppel mit kaputtem Zaun ausbricht und z.B. einen Unfall verursacht.

In welchen Bundesländern ist die Hundehalter-Haftpflichtversicherung Pflicht?

Seit April 2006 besteht in Hamburg für jeden Hund – unabhängig von der Rasse – eine Versicherungspflicht. Auch Besucher, die mit ihrem Hund in der Stadt unterwegs sind, müssen eine solche Versicherung vorweisen können.

In Berlin bestand diese Pflicht für alle Hunde, die seit 2005 neu angeschafft wurden. Seit diesem Jahr (2010) muss allerdings auch in Berlin jeder Hundehalter für seinen Vierbeiner eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdecksumme von 1 Million Euro je Versicherungsfall vorweisen können.

In den übrigen Bundesländern ist eine Hundehalterhaftpflicht freiwillig. Weiterhin versicherungspflichtig sind jedoch Halter von als „gefährlich“ eingestuften Hunderassen oder von Kampfhunden.

(Bild: © fivespots – Fotolia.de)

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