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Da die gesetzliche Unfallversicherung nur Schäden ausgleicht, die durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten entstehen, schließen viele eine zusätzliche private Unfallversicherung ab.

Die meisten Unfälle ereignen sich im Haushalt oder in der Freizeit, beispielsweise beim Sport. Nicht immer gehen diese glimpflich aus. Schlimmstenfalls kann eine Berufsunfähigkeit folgen.

Daher macht es Sinn, die Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung durch den Abschluss einer privaten Unfallversicherung zu schließen.

Wann genau handelt es sich um einen Unfall?

Als Unfall gilt, wenn der Versicherte durch ein von außerhalb kommendes und auf seinen Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig geschädigt wird. Auch Sportunfälle sind abgesichert, da davon auszugehen ist, dass der Betroffene unfreiwillig den Schmerz erlitten hat (z.B. bei Verrenkungen, Brüchen, Bänderrissen etc.)

Für welche Schäden kommt die private Unfallversicherung auf?

Der Versicherer kommt für Unfallschäden auf, die im privaten Bereich geschehen und nicht freiwillig herbeigeführt wurden. Es muss sich tatsächlich um einen plötzlichen und unvorhergesehenen Unfall handeln. Bei Selbstmord oder Selbstverstümmelung leistet der Versicherer nicht.

Weiterhin sind Gesundheitsschädigungen durch Heilung oder Operation nicht versichert. Ebenso verhält es sich bei Unfällen durch (Bürger-)Kriegsereignisse, durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, Vergiftung infolge von Einnahme von giftigen Stoffen oder bei Infektionen und Krankheiten. Auch bei Unfällen durch Kernenergie kommt die Versicherung nicht für den (Krankheits-)Schaden auf.

Unfallversicherung: Was wird von den verschiedenen Versicherungen geleistet?

Der Versicherer trägt nicht nur die durch den Unfall entstandenen Heil- und Behandlungskosten, sondern oftmals auch die Kosten für die Bergung, kosmetische Operationen oder das Krankenhaustagegeld. Weitere mögliche Leistungen können sein: Todesfallschutz, Übergangsentschädigung oder Genesungsgeld.

Zu den wichtigsten Leistungen zählt jedoch die Invalidenrente. Wahlweise erhält der Unfallgeschädigte eine einmalige Kapitalleistung oder eine monatliche Rentenleistung, oder eine Mischung aus beidem. Hierfür muss es sich allerdings um eine dauerhafte Beeinträchtigung handeln. Bei einer Teilinvalidität hängt die Höhe der monetären Leistung direkt vom Grad der Invalidität ab.

Durch sogenannte Progressionstarife kann der Versicherungsnehmer sogar mehr als die eigentlich vereinbarte Versicherungssumme erhalten. Bei einer hundertprozentigen Invalidität kann das drei- bis zehnfache der ursprünglich vereinbarten Basissumme erreicht werden. Der Progressionstarif greift allerdings erst ab einer Invalidität von mindestens 25 Prozent. Die meisten Unfallpatienten liegen jedoch unter dieser Grenze.

Kann eine Unfallversicherung als Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung gesehen werden?

Nein. In den meisten Fällen tritt eine Berufsunfähigkeit durch Krankheit und nicht durch einen Unfall auf. Dann greift die Unfallversicherung nicht. Die Unfallversicherung kann als Ergänzung, nicht aber als Ersatz der Berufsunfähigkeitsversicherung gesehen werden.

(Bild: © Sara Benauer – Fotolia.de)

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