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Die Lebenserwartung der Menschen steigt immer weiter an. Gleichzeitig müssen sie jedoch auch immer öfter Pflegeleistungen im Alter in Anspruch nehmen. Arbeitnehmer sind über die Pflegeversicherung ihrer Krankenkasse zumindest teilweise abgesichert. Doch Selbstständige müssen sich in der Regel selbst um die Absicherung für den Pflegefall kümmern.

Eine erschreckend große Zahl nimmt dies allerdings scheinbar auf die leichte Schulter und sorgt nicht oder nicht ausreichend für das Alter vor. Dabei weiß niemand, ob er nicht später einmal Pflege in Anspruch nehmen muss. Welche Möglichkeiten Selbstständige haben, um sich für einen eventuellen Pflegebedarf im Alter abzusichern, zeigt der folgende Artikel.

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Private Vorsorge ist für Selbstständige & Freiberufler essentiell

Rund 1,8 Millionen Selbstständige in Deutschland haben keine obligatorische Rentenversicherung. Das schätzt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag. Immerhin die Krankenversicherung ist für Selbstständige und Freiberufler mittlerweile Pflicht. Dennoch machen viele den Fehler, dass sie dabei nicht an das Alter denken. So kümmern sich nur Wenige ausreichend um ihre Rente oder beziehen eine eventuelle spätere Pflegebedürftigkeit in ihre Versicherungsplanung mit ein.

Selbstständige haben die Qual der Wahl

Selbstständige und Freiberufler können selbst entscheiden, ob sie freiwillig gesetzlich krankenversichert werden wollen und somit den monatlichen Beitrag an die Krankenkasse selbst entrichten. Die einzige Ausnahme gilt für Künstler und Publizisten. Sie sind über die Künstlersozialkasse ebenfalls gesetzlich pflegeversichert. Doch auch für sie ist eine private Vorsorge mehr als empfehlenswert, da nur so finanzielle Freiräume gesichert werden können.

Die Wahl der Versicherungsart, ob gesetzlich oder privat, hat auch Auswirkungen auf die Pflegeversicherung. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung greift nur, wenn der Betreffende auch gesetzlich krankenversichert ist.

Schließt ein Selbstständiger eine private Krankenversicherung ab, ist darin keine Versicherung für den Pflegefall enthalten.

Selbstständige, die nicht über die Künstler-Sozialkasse versichert sind, zahlen den aktuellen Beitragssatz von 15,5 Prozent für die Pflegeversicherung allein. Wird die Pflegeversicherung mit der Krankenversicherung abgeschlossen, liegt der Grundbetrag gesetzlicher Kassen bei 1,95 Prozent.

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Kinderlose zahlen 0,25 Prozent mehr. Zudem sind Familienmitglieder ohne ein eigenes Einkommen mitversichert. Die Prämien einer privaten Pflegeversicherung hängen nicht vom Einkommen ab. Kinder sind in diesem Fall mitversichert, Ehepartner allerdings nicht. In der Regel wird die private Pflegeversicherung bei demselben Versicherungsunternehmen abgeschlossen, wie die Krankenversicherung. Dies muss allerdings nicht zwangsläufig sein.

Selbstständige haben auch die Möglichkeit die Versicherungen bei verschiedenen Versicherern abzuschließen.

Im Ernstfall kann es dann allerdings sein, dass die beiden Versicherer sich nicht einigen können, welche Versicherung greift. Wer dies von vornherein vermeiden will, sollte direkt beide Versicherungen, also Pflege- und Krankenversicherung, bei einem Unternehmen abschließen.

Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss der sogenannten Pflege-Bahr. Diese Pflegeversicherung wird vom Staat bezuschusst. Allerdings können Selbstständige die staatliche Förderung nur unter bestimmten Bedingungen erhalten.

EXTRA: Private Krankenversicherung: Vor- & Nachteile

Gesetzliche Pflegeversicherung reicht meist nicht aus

Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht im Ernstfall, egal ob jemand selbstständig ist oder nicht, meist nicht aus, um die vollen Pflegekosten abzudecken. Natürlich richtet sich diese nach Schwere der Pflegebedürftigkeit. Unterteilt wird diese in drei Pflegestufen. Je nach Pflegestufe wird die Höhe der Leistungen berechnet. Pflegen Angehörige die betreffende Person selbst, ist es empfehlenswert, ein sogenanntes Pflegetagebuch anzufertigen, da so die Pflegestufe leichter bestimmt werden kann.

Pflegeversicherung für Selbständige: Darauf müssen Sie achten!

Die 3 Pflegestufen

Sollte der Versicherer die Pflegestufe aus Sicht des Betroffenen falsch einordnen, kann dieser dagegen Widerspruch einlegen. Im Folgenden sind die drei Pflegestufen in der Übersicht aufgelistet:

Pflegestufe I – Die Erhebliche Pflegebedürftigkeit

Liegt mindestens einmal am Tag eine Hilfebedürftigkeit bei mindestens zwei Verrichtungen in einem oder verschiedenen Bereichen der Grundpflege vor, wird von Pflegestufe I gesprochen.

Bereiche der Grundpflege sind:

  • Körperpflege,
  • Mobilität und
  • Ernährung

Hinzu kommt, dass diese Pflegestufe nur gewährt wird, wenn der Betreffende zusätzlich mehrmals die Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt. Der Aufwand, der über die Woche in die Pflege investiert wird, muss, auf den Tagesdurchschnitt verteilt, mindestens 90 Minuten betragen, wobei 45 Minuten der Grundpflege zuzurechnen sein müssen.

Pflegestufe II – Die Schwerpflegebedürftigkeit

Besteht, mindestens dreimal am Tag und zu unterschiedlichen Tageszeiten, ein Pflegebedarf zur Grundpflege, wird von der Pflegestufe II gesprochen. Hinzu kommt, dass der Betroffene mehrmals die Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung braucht. Bei Pflegestufe II muss der wöchentliche Zeitaufwand im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen, wobei zwei Stunden auf die Grundpflege fallen müssen.

Pflegestufe III – Die Schwerstpflegebedürftigkeit

Von der dritten Pflegestufe wird gesprochen, wenn die Pflegebedürftigkeit des Betroffenen so hoch ist, dass er zu jeder Tages- und Nachtzeit Pflege benötigt und somit rund um die Uhr betreut werden muss. Hinzu kommt der Bedarf, mehrfach die Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung zu erhalten. Der wöchentliche Aufwand, der zur Pflege der betreffenden Person benötigt wird, muss bei Pflegestufe II mindestens fünf Stunden pro Tag betragen. Dabei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden fallen.

Zudem gibt es die sogenannte Härtefallregelung. Diese greift, wenn die Vorraussetzungen für Pflegestufe II gegeben sind, jedoch ein besonders intensiver Pflegeaufwand vorliegt. Informationen diesbezüglich bietet die Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Da die meisten Selbstständigen, ausgenommen Künstler und Publizisten, nicht gesetzliche pflegeversichert sind, ist es essentiell, dass sie sich um eine Alternative kümmern, um eine eventuelle Pflegebedürftigkeit im Alter abzusichern. Dabei kann es sich um einen freiwilligen Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenversicherung mit gekoppelter Pflegeversicherung handeln oder um eine private Pflegeversicherung.

Da die gesetzliche Pflegeversicherung oft nicht ausreicht, um spätere Pflegekosten voll abzudecken, ist es in jedem Fall ratsam, sich frühzeitig um eine zusätzliche Absicherung für das Alter und/oder den Fall einer Pflegebedürftigkeit zu kümmern.

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