Die Steuerkanzlei REICHARDT Steuerberatung – Wirtschaftsmediation aus München veröffentlicht in jeder Ausgabe des Fachmagazins “Mittelstand Wissen” Steuernews für den Mittelstand. Die Themen im Einzelnen: Vorsteuerabzug – leicht nachprüfbare Identifizierung notwendig +++ Interessante Neuigkeiten zum Investitionsanzugsbetrag +++ Kein Kindergeld bei Übergangszeit von mehr als vier Monaten +++ Unleserliche Steuererklärung und die Folgen +++ Kostenlose Broschüre für Existenzgründer
Vorsteuerabzug – leicht nachprüfbare Identifizierung notwendig
Wieder einmal hat sich der Bundesfinanzhof zum Thema des Vorsteuerabzugs geäußert und seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. Demnach muss eine Rechnung bzw. eine Gutschrift eine eindeutige und leicht nachprüfbare Identifizierung der abgerechneten Leistung enthalten, damit ein Vorsteuerabzug möglich ist. Im Urteilsfall reichte die Bezeichnung „zur Deckung Ihrer erhaltenen Vorauszahlung“ nicht aus, da auch nicht erkennbar war auf welchen Zeitraum und auf welche Leistung sich die Vorauszahlung bezogen hatte.
Interessante Neuigkeiten zum Investitionsanzugsbetrag
Der Bundesfinanzhof hat interessante Neuigkeiten zum Investitionsabzugsbetrag, die Betroffenen neue Gestaltungsmöglichkeiten bieten:
- Es ist aus der Sicht am Ende des Gewinnermittlungszeitraums zu beurteilen, ob eine „künftige“ Anschaffung gegeben ist, für die ein Investitionsanzugsbetrag geltend gemacht wird.
- Das Wahlrecht kann noch nach Einlegung eines Einspruchs ausgeübt werden.
- Der Unternehmer muss nicht schon zum Zeitpunkt der Anschaffung eines Wirtschaftsguts die Absicht gehabt haben, einen Investitionsabzugsbetrag geltend zu machen.
Kein Kindergeld bei Übergangszeit von mehr als vier Monaten
Für ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, aber noch nicht 25 Jahre alt ist, besteht ein Kindergeldanspruch, wenn es sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet. Die galt bisher auch für den Zeitraum zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Ersatzdienstes. Der Bundesfinanzhof hat erneut seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und hält die Viermonatsregelung für nicht verlängerbar und damit verfassungskonform.
Unleserliche Steuererklärung und die Folgen
Steuererklärungen müssen in der Regel auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck abgegeben werden. In der Praxis werden offenbar in zunehmendem Maße Erklärungen abgegeben, die bei der Druckqualität und damit bei der Lesbarkeit zu Wünschen übrig lassen. Da die Verarbeitung von Steuererklärungen in einem Massenverfahren zu bewältigen ist, das einen geordneten Geschäftsgang erfordert, ist es den Finanzämtern nicht zuzumuten, derartige Erklärungen anzunehmen. Damit stellte die Oberfinanzdirektion Koblenz vor Kurzem klar, dass unleserliche Steuererklärungen als nicht abgegeben gelten.
Kostenlose Broschüre für Existenzgründer
Die kostenlose Broschüre „Herausforderung Selbständigkeit“ wurde von den IHKs in Baden Württemberg überarbeitet und aktualisiert. Sie soll u. a. die Risiken einer Existenzgründung durch gezielte Informationen, Checklisten und Arbeitshilfen reduzieren. Die Broschüre ist hier zu finden: www.bw.ihk.de – Aktuelles – Meldung vom 14.05.2012
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Der Inhalt des Beitrags ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Der Beitrag ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.
(Bild: © Marco2811 – Fotolia.de)
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