Die Steuerkanzlei REICHARDT Steuerberatung – Wirtschaftsmediation aus München veröffentlicht in jeder Ausgabe des Fachmagazins “Mittelstand Wissen” Steuernews für den Mittelstand. Die Themen im Einzelnen:
Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen +++ Nachzahlungs- und Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften +++ Kontierung bei elektronische Rechnung +++ Regelsteuersatz bei Partyservice
Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
Der Bundesfinanzhof hat sich vor Kurzem zu den Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen geäußert. Er hat entschieden, dass der Verkauf des Warenbestandes und der Geschäftsausstattung bei gleichzeitiger Vermietung des Ladenlokals an den Käufer auf unbestimmte Zeit, allerdings mit kurzfristig kündbaren Verträgen, trotzdem eine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellt. Voraussetzung sei, dass der Käufer mit den übertragenen Sachen eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit dauerhaft fortführen kann, so das Gericht.
Nachzahlungs- und Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften
Im Bereich der Einkommensteuer gibt es seit längerem Streit über das Thema der Nachzahlungszinsen. Während man beim Finanzamt Erstattungszinsen in die Besteuerung mit einbezieht, soll dies für Nachzahlungszinsen nicht gelten. Im Jahr 2010 hat der Bundesfinanzhof dieser Vorgehensweise eine Absage erteilt. Allerdings hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2010 erneut eine rückwirkende Besteuerung angeordnet. Somit wird das Gericht erneut entscheiden müssen. Entgegen den eben erwähnten Aussagen hält es der Bundesfinanzhof für zulässig, dass Nachzahlungszinsen nicht die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer mindern und Erstattungszinsen das Einkommen einer Kapitalgesellschaft erhöhen. Als Grund führt das Gericht an, dass eine Kapitalgesellschaft keine außerbetriebliche Sphäre hat.
Kontierung bei elektronische Rechnung
Die digitale Belegbuchführung nimmt immer mehr zu. Dabei erfolgt die Speicherung von elektronischen Abrechnungen auf einem Datenträger. Eine nachträgliche Änderung muss ausgeschlossen sein, wodurch eine Kontierung auf der Rechnung demnach nicht möglich ist. Das Bayerische Landesamt hat jetzt in einer Verfügung klargestellt, dass es zulässig ist an die Rechnung einen Datensatz anzuhängen, der die für die Buchung notwendigen Informationen erhält. Der Datensatz muss mit der Rechnung so verbunden werden, dass er von dieser nicht mehr getrennt werden kann.
Regelsteuersatz bei Partyservice
Die Umsätze eines Partyservice unterliegen nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs künftig in der Regel dem normalen Umsatzsteuersatz. Der ermäßigte Steuersatz kommt nur noch zur Anwendung, wenn es sich um standardisiert zubereitete Speisen (Grillsteaks, Grillwürste, Pommes frites, etc.) handelt. Wichtig dabei ist, dass kein zusätzliches Dienstleistungselement wie etwa die Überlassung von (Steh-)Tischen, Besteck und Geschirr, Personal oder Beratung bei Speisenzusammenstellung hinzukommen darf. Tritt eines der Dienstleistungselemente hinzu, scheidet die Besteuerung nach dem ermäßigten Steuersatz bereits aus. Das Gericht weißt darauf hin, dass es auch nicht auf das Verhältnis der Kosten von Lieferung der Speisen zu den übrigen Dienstleistungselementen ankommt.
Haftungsausschluss: Der Inhalt des Beitrags ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Der Beitrag ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.
(Bild: © Stefan Rajewski – Fotolia.de)
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